Wort zum Montag

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Sonntag, 21. Februar 2010 - 21:13
01112010 WzM

Gratulation, C.!

Jetzt haben Sie's doch tatsächlich vom Kommentar (Draufklicken führt zum Bezugstext) aufs Cover geschafft - zugegeben eine etwas präpotente Formulierung im Zusammenhang mit dem Wort zum Montag.

Doch wofür, werden Sie sich möglicherweise zusammen mit anderen Lesern fragen?

Nun, dafür, dass Sie mit gleichsam schlafwandlerischer Sicherheit ein Beispiel dafür geliefert haben, was ich in einem eigenen Kommentar kurz vor dem Ihren gemeint habe, wenn ich vom "Zurechtdefinieren der Welt" und des Verhaltens der betreffenden Akteure spreche.

So halte ich es nämlich - eine erste Sache, die uns augenscheinlich unterscheidet - für keine größere intellektuelle Leistung, das persönliche Unbehagen an der Tendenz des Staates, uns als Bürger in wachsendem Maße seiner Überwachung zu unterziehen, vom "tätigen" Zorn über die Gierigkeit des Steuerstaates zu trennen. Und der treuherzige Hinweis auf den Ursprung des schweizerischen Steuergeheimnisses im Schutz der Vermögen von NS-Verfolgten ist auch für schlichtere Gemüter leicht als Nebelkerze auszumachen.

Nun kann man ja mit guten Gründen einerseits gegen staatliche Durchleuchtungstendenzen, andererseits gegen die Gier des Steuerstaates sein. Man sollte nur um des antiquierten Begriffs der Redlichkeit willen zugestehen, dass es eben zwei verschiedene Dinge sind.

Folgt man diesem Faden, so gelange jedenfalls ich zu der ärgerlichen Erkenntnis, dass das verniedlichende Reden von "Tricksereien" zum Wohle des "Mindestmaßes an (finanzieller) Privatsphäre" dem Staat genau die Argumente für seine durchleuchterischen Umtriebe in die Hand drückt, die ich gerne weiter ungeschehen wüsste. Und sowas nehme ich persönlich.

Aber weiter. Wobei ich mich - sicherlich mit Ihrem Verständnis - nicht bei längerem Mitfühlen für den 25-prozentigen Verlust zugunsten schweizerischer Quellensteuer aufhalten möchte.

Der eigentliche Kunstgriff, den es aus meiner Sicht glattzuziehen gilt, findet sich zu Beginn Ihres Textes, wo Sie im Rahmen der Gegenüberstellung von Diebstahl mit Steuerhinterziehung letztere damit vergleichen, dass schlicht Forderungen nicht beglichen werden - was in dem Falle, dass es gegenüber Privaten geschieht, "im Regelfall" nicht strafbar sei.

Dies stimmt - wie Sie sicherlich wissen - allerdings nur dann, wenn es gleichsam "nackt", also ohne Begleitumstände geschieht. Hier sieht der Gesetzgeber ein Einschreiten des Staates in strafrechtlicher Hinsicht nicht für erforderlich an und überlässt die Regelung den Subjekten und Normen des Privatrechts.

Anders wird es immer dann, wenn der nackte Tatbestand des Nichtbegleichens von Forderungen mit Begleitumständen einhergeht, die der Gesetzgeber auch in wertender Hinsicht als einschreitenswert empfindet.

Nun ist der Fall der Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB) hier sicherlich nicht von Interesse. Anders aber ist es z. B. mit den sogenannten Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff.) oder den Fall, dass ich einen Vertragspartner zur Leistung an mich bewege, ohne dass ich selbst zur Gegenleistung in der Lage und willens wäre und der, wie Sie wissen, mit "Eingehungsbetrug" bezeichnet wird.

Derlei Fälle, in denen das Nichtbegleichen von Forderungen mit dem Sahnehäubchen des bewussten fremdschädlichen Eigennutzes garniert wird, sind dem Gesetzgeber durchaus die grundsätzliche Strafbarkeit wert. Dass auch die immer wieder bemühten Leistungsträger Segnungen der öffentlichen Hand - an Subventionen muss man hier gar nicht denken - in der Regel zumindest nicht zurückweisen, wird möglicherweise dann doch eine gemeinsame Plattform sein können.

Wollen Sie also nochmal den Versuch des Vergleichs von Steuerhinterziehung mit anderen, nicht strafwürdigen Erscheinungen des täglichen Lebens machen?

Der Möglichkeit, diese Frage dem ihr gebührenden Publikum zu beantworten, haben Sie das Erscheinen auf dem Cover zu verdanken - wenn es auch nicht das des Rolling Stone ist.

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Kommentare

Was will uns der Autor sagen?

Nun ja, ich weiß nicht wie es dem Rest der Leser geht - aber ich verstehe diesen Kommentar nicht.
Wer ist C.?
Wovon spricht Herr Bühler eigentlich?
Hab ich ewas verpasst?
Bin ich der einzige, der in der Mitte des Textes aufgehört hat zu lesen?

Evtl. Unklarheit

Hallo Herr Melert,

ich wollte Sie wirklich nicht verwirren. Um etwas hilfreicher zu sein, habe ich die bereits ursprünglich im Text vorhandenen Links (wichtig ist der auf den Bezugstext, der andere dient nur der Unterhaltung) etwas prominenter ausgestaltet.

Es würde mich freuen, wenn Sie nach Folgen des LInks möglicherweise zum Rest meines Texts zurückkehren wollten, der dann, davon bin ich überzeugt, weniger kryptisch bleiben wird.

Mit Einem kann ich allerdings nicht dienen: damit nämlich, wer "C." ist.

C. zerpflückt

Sehr schön, Her Bühler, Sie haben sich viel Mühe gemacht, die Scheinargumente von C. zu zerpflücken.
Bekehren werden Sie ihn damit wohl nicht, aber sein Geschreibsel bleibt wenigstens nicht unbeantwortet.

Und nun noch etwas Nachdenklich stimmendes ( das aber nicht stimmen muss):

"Eine Regierung muss sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Es ist gerecht, dass jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, dass er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muss."

Sagte nicht Guido, der Westerwellige, sondern -

Friedrich II., der Große

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