Wie ein ganz normaler Wochenendeinkauf zur Verärgerung eines Verbrauchers beitrug

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Nein, es sind keine Mogelpackungen. Nein, unsere Lebensmittelindustrie bescheißt uns nicht. Ja, es geht alles mit rechten Dingen zu. Ja, die Preisauszeichnung entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Sonntag, 29. August 2010 - 18:20

Worum es geht? Ganz einfach, um legalisierte Mogelpackungen und der glückende Versuch unserer Lebensmittelindustrie uns Verbraucher in die Irre zu führen. Und das ganz legal, ohne irgendeinen Gesetzesverstoß.

Marmelade

links 250 Gramm, rechts 240 Gramm

Bei meinem gestrigen Einkauf in einem Bruchsaler Supermarkt (nicht Tengelmann, den gibt's ja nicht mehr) habe ich mich wieder geärgert. Wo früher Joghurt in zwei, maximal drei Gebindegrößen im Kühlregal stand, kann ich nun wählen zwischen den allerkrummsten Gewichten wie 120 Gramm, 140 Gramm, 150 Gramm, 160 Gramm, 200 Gramm, 250 Gramm. Ebenso bei Marmelade. Dicht nebeneinander in nahezu identischen Gläsern Marmelade, neudeutsch Konfitüre, laut Kartonaufdruck Fruchtaufstrich im 240-Gramm-Glas und im 250-Gramm-Glas. Und was soll bitte schön eine Schokolade mit einem Tafelgewicht von 176,5 Gramm? Auch die Gurkengläser sind mittlerweile - bei gleichem Preis natürlich - kleiner geworden.

Laut Verbraucherministerium ein großer Wurf der EU-Administration (europäisches Fertigpackungsrecht), um dem Verbraucher mehr Freiheit in seinem Verbrauchsverhalten zu geben. Tatsächlich aber nichts anderes, als die Einführung der großen Verwirrung des Konsumenten, der Versuch, dem Verbraucher Preisvergleiche zu erschweren oder gar unmöglich zu machen.

Jetzt wird sicher der Einwand ins Feld geführt, dass doch lt. Preisauszeichnungs-verordnung bei Lebensmitteln der 100g- oder 1-kg-Preis mit am Regal stehen muss. Das ist richtig. Aber wer kann denn die ca. 2 Millimeter hohe Schrift schon lesen? Da bin ich sicher nicht der Einzige, der allermindestens eine Lupe mit zum Einkauf nehmen muss.

Maultaschen

links 340 Gramm, rechts 360 Gramm

Und was sagt unsere Ministerin Aigner dazu? „Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auf neue Packungsgrößen auch für solche Lebensmittel einstellen, für die es in Deutschland bislang noch verbindliche Packungsgrößen gab" lässt sie lapidar aus dem von ihr geführten Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verkünden. Also selbst schuld, wenn sich der Verbraucher nicht darauf einstellen kann. Hat er halt Pech gehabt. Frau Aigner steht dennoch ganz klar auf der Seite des Verbrauchers, denn, auch dies in der Verlautbarung des Ministeriums: „Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat die Ernährungswirtschaft und den deutschen Einzelhandel aufgefordert, Preis und Packungsgröße von Lebensmitteln klar und deutlich zu kennzeichnen." Das ist eindeutig. Danke, Frau Aigner.

So ganz alleine scheine ich mit meiner Kritik jedoch nicht zu sein. So schreibt die Stiftung Warentest unter der Überschrift „Weniger drin als früher?": "Seit April 2009 gibt es für fast kein Lebensmittel mehr feste Packungsgrößen. Nutzen das die Hersteller aus? Viele wissen, wie man Preise geschickt erhöht: Sie ändern einfach die Verpackung. Nur wer genau hinsieht, entdeckt es auch. test deckt mit Ihrer Hilfe seit vielen Jahren Mogelpackungen auf. Hier aktuelle Fälle und rechtliche Hintergründe": Mogelpackungen.

Und das Hamburger Abendblatt hat bereits im März in dem Bericht Mogelpackungen im Supermarkt 41 Beispiele von Verbrauchertäuschungen vorgestellt.

Und unter der Überschrift Ausgehebelter Verbraucherschutz berichtete SPIEGEL ONLINE bereits Anfang Februar über die Tricksereien der Lebensmittelfirmen bei den Packungsgrößen.

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