Widerruf der amtlichen Bekanntmachung zum Bebauungsplan „Beim Schlachthof“
Bruchsal (pa.). Entgegen der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Bruchsal vom 13. Oktober 2011, S. 7 sieht der Gemeinderat der Stadt Bruchsal derzeit keinen Planungsbedarf entlang der Württemberger Straße im Bereich Schlachthof. Irrtümlich wurde die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Beim Schlachthof“ vom Fachamt an das Amtsblatt übermittelt und veröffentlicht.
Die Stadtverwaltung entschuldigt sich für den Abdruck und verweist darauf, dass im Amtsblatt vom 6. Oktober 2011, S. 7 die Beschlussfassung des Gemeinderats in der Sitzung vom 27. September 2011 korrekt wiedergegeben wurde: „Der Gemeinderat sieht mehrheitlich keinen planungsrechtlichen Handlungsbedarf und lehnt die Aufstellung des Bebauungsplans ‚Beim Schlachthof’ und der örtlichen Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes, Gemarkung Bruchsal, gemäß § 2 BauGB und § 74 LBO ab. Der Gemeinderat wird wieder mit dem Thema betraut sobald eine Konkretisierung der Planungsziele für den Schlachthof erfolgt ist und ein konkretes Nutzungskonzept für das ‚Schlachthofareal’ vorliegt.“
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Kommentare
Das gibt es doch nicht!
Zitat: "Irrtümlich wurde die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Beim Schlachthof“ vom Fachamt an das Amtsblatt übermittelt und veröffentlicht. "
Das muss man sich mal vorstellen!
Ein REDAKTIONSVERSEHEN???
Mit Bekanntmachungsanordnung der OB vom 04.10.?
Ich weiß jetzt wirklich nicht, ob ich hoffen soll, dass das - oder aber das Gegenteil - stimmt.