Wege aus der Schuldenfalle - Schuldnerberatung des Landratsamts Karlsruhe berät

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Freitag, 3. September 2010 - 12:26

Kreis Karlsruhe. Sabine K. erzieht ihre beiden sechs und achtjährigen Kinder alleine, seitdem ihr Mann bei einem Unfall ums Leben gekommen ist. Da kein Anspruch auf Witwenrente besteht, hat sich das Familieneinkommen stark verringert. Ihr Verdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung reicht zusammen mit ergänzendem Arbeitslosengeld II sowie dem Kindergeld zwar zum Leben aus, nicht aber für die regelmäßige Bedienung der Raten von monatlich 235 EUR für Kredite, die die junge Familie für Anschaffungen aufgenommen hat und die nach mehreren Umschuldungen auf zwischenzeitlich 17.000 EUR aufgelaufen und mit 14 % zu verzinsen sind. Durch weitere Abbuchungen sind auf dem Girokonto der 35Jährigen neue Schulden entstanden, die mit 18% verzinst werden. Ein von der Gläubigerin mittlerweile eingeschaltetes Inkassobüro bedrängt sie, ein Außendienstmitarbeiter hat ihr mit Pfändung gedroht. Sabine K. kann kaum noch schlafen, macht sich Gedanken, wie sie sich und ihre Kinder in Zukunft versorgen soll. Dabei will sie ihre Schulden ja zurückzahlen, weil sie sich moralisch dazu verpflichtet fühlt.

"Der Fall, dass Kredite bei Wegfall eines Einkommens direkt in die Überschuldung führen kommt häufiger vor“, berichtet Ulrike Sauter-Kröper von der Schuldnerberatung im Landkreis, an die sich Sabine K. schließlich gewandt hatte, nachdem sie nicht mehr weiter wusste. "Als erstes haben wir Frau K. über die Rechte von ihr und der Gläubigerin informiert und ihr Hinweise gegeben, wie sie sich vor Pfändungszugriff schützen kann“, berichtet sie. In nachfolgenden Gesprächen wurden sämtliche Ausgabenposten gesichtet und gemeinsam entschieden, welche Ausgaben reduziert oder ganz gestrichen werden können. Danach wurde die Geldeinteilung besprochen und schließlich ein Haushaltsplan erstellt, um den wirtschaftlichen Umgang mit den vorhandenen Mitteln zu planen.

"Erste Priorität hat die Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts und die pünktliche und regelmäßige Zahlung grundlegender Dinge wie Miete und Strom“, führt Ulrike Sauter-Kröper aus. Frau K. wurde darüber hinaus empfohlen, für die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ein nicht überziehbares Guthabenkonto zu eröffnen, damit Einnahmen und Ausgaben überschaubarer werden. Gleichzeitig unterstützte sie die Schuldnerberatung bei Verhandlungen mit dem Inkassounternehmen. Letztlich ging der Gläubiger auf einen Vergleichsvorschlag ein, wonach alle Schulden zu einer Forderung zusammengefasst und hiervon 20% innerhalb von sechs Jahren in kleinen, aber leistbaren monatlichen Raten zurückbezahlt werden. Auf diese Weise vermeidet der Gläubiger ein gerichtliches Verfahren mit unsicherem Ausgang und erhält zumindest einen Teil seines Geldes wieder zurück. Für Frau K. und ihre Kinder stellt sich die Zukunft seitdem wieder positiv dar. Die absehbare Schuldensanierung und das nun strukturierte Ausgabenverhalten geben ihr das Gefühl, ihre Finanzen selbst wieder in den Griff zu bekommen. Die negativen psychischen Begleiterscheinungen gingen darauf hin spürbar zurück. Auch für den Landkreis hat sich die Beratung gelohnt: Familie K. muss keine weiteren Hilfen in Anspruch nehmen.

Wer in finanziellen Schwierigkeiten ist, sollte sich nicht scheuen, um professionelle Hilfe zu bitten“, wirbt Ulrike Sauter-Kröper, „die Schuldnerberatung unterstützt umfassend und vertraulich. Wir haben eine ganze Reihe von Fällen, in denen wir auch scheinbar hoffnungslos verschuldeten Menschen aus der Schuldenfalle helfen und wieder eine Perspektive geben konnten.“

Erste Ansprechpartnerin für die Schuldnerberatung im Landratsamt Karlsruhe ist Frau Ulrike Sauter-Kröper, Tel. 0721/936-7355

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