Was die Hand schreibt, dafür muss der Kopf haften (altes deutsches Sprichwort)
Nein, allzu regelmäßig finde ich den Kurier, das Werbeblättchen der BNN, in dem das "Amtsblatt der Stadt Bruchsal" "an alle Haushaltungen" verteilt wird, nicht in meinem Briefkasten. Soweit es der Kurier nebst Amtsblatt überhaupt bis zu mir ans Haus schafft, wird ein Stapel dieser Druckerzeugnisse (Anzahl der Haushalte multipliziert mit 4) auf einer Fensterbank im Ergeschoss des Hauses platziert - Wind und Wetter ausgesetzt. Der direkte Weg des oftmals regengetränkten oder vom Wind zerfledderten Papiers direktemang in die Abfalltonne ist dadurch vorbestimmt und folgerichtig.
Es war daher doch recht erstaunlich, dass ich die letzten beiden Wochen jeweils ein gut erhaltenes Exemplar des Kurier nebst Amtsblatt in meinem Briefkasten vorfand. So nutzte ich die Chance, das Amtsblatt in aller Ruhe zu lesen. Offensichtliche Werbeblättchen wie der Kurier (oder das Wochenblatt oder die Bruchsaler Woche) dienen mir ungelesen zum Einpacken von Briketts für meinen Kohleofen "Voss Küchenhexe".
Allerdings verursachten zwei Veröffentlichungen der Stadtverwaltung im Amtsblatt Konfusion bei mir.
In der Ausgabe des Amtsblattes vom 6. Oktober 2011 war als Ergebnis der Gemeinderatssitzung vom 27. September 2011 zu lesen:
Und in der Ausgabe des Amtsblatts vom 13. Oktober 2011 war zum gleichen Thema zu lesen:
Ja was denn nun? Der Gemeinderat hat beschlossen? Handelt es sich bei einer der beiden Veröffentlichungen um eine Zeitungsente? Hat sich die Oberbürgermeisterin über den Beschluss des Gemeinderates hinweg gesetzt? Gab es im Anschluss an die Gemeinderatssitzung irgendwelche Geheimverhandlungen zwischen den Fraktionen? Ist das niemandem aufgefallen?
Fragen über Fragen. Aber vielleicht werden diese in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes beantwortet - ich bin gespannt, ob ich die kommende Ausgabe von Kurier nebst Amtsblatt in meinem Briefkasten finden werde. Falls ja, werde ich selbstverständlich berichten. Falls nein, ist auch gut.
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Kommentare
Bemerkenswert...
... ist auf jeden Fall, dass dieser offensichtliche Widerspruch bis heute in kommunalpolitisch interessierten Kreisen nicht aufgefallen sein soll.
Zumindest war in den einschlägigen Erzeugnissen keinerlei diesbezügliche Reaktion zu lesen.
Verwirrendes amtliches
Das hier fand ich auf der Homepage der Stadt - unserer Stadtverwaltung:
"Bebauungsplan „Beim Schlachthof“ – Einleitung des Verfahrens
Der Gemeinderat sieht mehrheitlich keinen planungsrechtlichen Handlungsbedarf und lehnt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Beim Schlachthof“ und der örtlichen Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes, Gemarkung Bruchsal, gemäß §2 BauGB und § 74 LBO ab. Der Gemeinderat wird wieder mit dem Thema betraut sobald eine Konkretisierung der Planungsziele für den Schlachthof erfolgt ist und ein konkretes Nutzungskonzept für das „Schlachthofareal“ vorliegt."
Nun bin ich gespannt, was der morgigen Ausgabe des Amtsblattes diesbezüglich zu entnehmen ist. Ich rechne mit dem Schlimmsten - nämlich NICHTS.