Was erwartet das Regierungspräsidium von Stadtverwaltung und Gemeinderat?
Auf mehrfachen Wunsch hier wesentliche Punkte der Prüfung der Haushaltssatzung der Stadt Bruchsal für das Haushaltsjahr 2012 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wie das Regierungspräsidium schreibt, wird die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 13. Dezember 2011 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 bestätigt.
Gleichzeitig fordert das Regierungspräsidium die Stadt Bruchsal auf, die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit der Zielsetzung fortzusetzen, die ordentlichen Ergebnisse der Haushaltsjahre 2012 zu verbessern sowie die Fehlbeträge der Jahre 2014 bis 2015 zu vermeiden oder zumindest wesentlich zu vermindern. Das Regierungspräsidium äußert die Erwartung, dass sich die Stadt insbesondere auf nachhaltig wirkende, strukturelle Maßnahmen konzentriert. Das Regierungspräsidium schlägt dabei die folgende Reihenfolge vor: Zunächst Abbau der nicht auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhenden Subventionen und andere freiwillige Leistungen und danach kritisch den Standard bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben auf das unbedingt Notwendige zu durchleuchten. Als weiterer Schritt sei zu prüfen, inwieweit die Stadt bei den Entgelten für ihre Tätigkeit an die rechtlich zulässigen Obergrenzen herangehen sollte. Steuerliche Korrekturen werden als quasi letztes Mittel zur Haushaltskonsolidierung gesehen. Die Investitionstätigkeit der Stadt solle aufgrund der prognostizierten Verschuldung kritisch überprüft werden.
Für die Haushaltsjahr 2012 und 2013 anerkennt das Regierungspräsidium sehr wohl ein zumindest ausgeglichenes ordentliches Ergebnis. Als problematisch sieht die Behörde jedoch die im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum entstehenden Fehlbeträge von ./.1,6 Mio. Euro in 2014 und ./. 1,3 Mio. Euro im Jahre 2015. Für das Haushaltsjahr 2012 sieht das Regierungspräsidium nicht, dass alle Sparmöglichkeiten und alle Ertragsmöglichkeiten ausgenutzt sind, daher sei es erforderlich, der Stadt Bruchsal auch für das Haushaltsjahr 2012 aufzuerlegen, geeignete strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, um das erwartete negative Ergebnis der Finanzplanungsjahre 2014 und 2015 zu reduzieren.
Bemängelt wird, dass das erste, erst im Spätjahr 2011 beschlossene Maßnahmenpaket entgegen der auferlegten Aufgaben für das Jahr 2011 nur unwesentliche Wirkung zeige. Der städtische Haushalt befinde sich nach wie vor aufgrund struktureller Probleme in Schieflage.
Das Regierungspräsidium weist daraufhin, dass es zur Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung der Stadt Bruchsal und in deren eigenen Interesse angezeigt sei, dass diese weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ergreife und durch verbindliche Gemeinderatsbeschlüsse zeitnah umsetze.
Die von der Stadt geplanten neuen Kreditaufnahmen des Haushaltsjahres 2012 und der folgenden Finanzplanungsjahre summierten sich auf eine Brutto-Neuverschuldung von mehr als 26 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der in diesem Zeitraum anfallenden Tilgungen betrage die Netto-Neuverschuldung immer noch 16 Mio. Euro. Auch hier mahnt das Regierungspräsidium an, dieser sich abzeichnenden Entwicklung durch eine weitere Intensivierung der Konsolidierungsbemühungen entgegen zu wirken mit der Zielsetzung, die Ertragskraft des Ergebnishaushalts zu steigern und eine nachhaltige Absenkung der prognostizierten Kreditaufnahmen zu erreichen.
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