Wahlkampf an Schulen?
Schließt das Kultusministerium Parteien von Podiumsdiskussionen an Schulen in Baden-Württemberg aus?
Freitag, 21. Januar 2011 - 17:14
Laut Erkenntnissen der baden-württembergischen Piratenpartei existiert eine bisher offenbar geheimgehaltene Anweisung des Kultusministeriums, im Zeitraum vom 27.1.2011 bis zur Landtagswahl unter Berufung auf das Hausrecht keine außerparlamentarischen Parteien zu Podiumsdiskussionen an Schulen im Land zuzulassen. Die Piraten Baden-Württemberg, die als nicht im Landtag vertretene Partei von dieser Anweisung direkt betroffen sind, wittern Wahlkampf der Landesregierung hinter dieser Einschränkung und verlangen Stellungnahme und Konsequenzen von Kultusministerin Marion Schick und Ministerpräsident Mappus.
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Kommentare
Ministerialrat Lambert erläutert....
zum Thema, dass es aufgrund der für öffentl. Schulen gebotenen Neutralität erforderlich sei, dass alle zu einer Wahl antretenden Parteien eingeladen werden müssten. Das sei schlicht unzweckmäßig und undurchführbar.
Man habe sich deshalb "teilweise aus rechtlichen Gründen und zum Teil in Absprache mit dem Kultusministerium" darauf verständigt, dass nur die Parteien eingeladen werden, denen die Bürger ein Mandat erteilt haben, sprich, die im Parlament vertreten sind.
Auf die Idee und demokratischere Alternative, das Publikum rechtzeitig vor der Diskussion zu fragen, welche kandidierenden Parteien eingeladen werden sollen - meinetwegen auch mit limitierter Teilnehmerzahl - , ist man offensichtlich nicht gekommen.
Außerdem geböte es echte Neutralität an öffentl. Schulen, solche Veranstaltungen überhaupt zu untersagen, wenn man sich der Herausforderung, das Auditorium wegen der teilnehmenden Parteien zu befragen, nicht gewachsen sieht. Oder sollen die Schulen vielleicht gar nicht so furchtbar neutral sein?
Die derzeitige Lösung sieht halt sehr nach einem "g´mähten Wiesle" zugunsten der etablierten Parteien aus und wirft kein gutes Licht auf das Demokratieverständnis der CDU in BaWü.
Ich bin am recherchieren, ob es derartige Anweisungen auch aus den Kultusministerien anderer Bundesländer gibt oder ob das wieder mal eine spezielle Regelung im "Musterländle" ist.