Von Maultaschen und Ex-KSC-Vizepräsidenten
2009 ging es durch die Presse: Eine Altenpflegerin (58) nahm sechs übrig gebliebene Maultaschen von der Arbeit mit nach Hause. Die Essensreste wären im Müll gelandet – doch der Arbeitgeber in Konstanz, die Spitalstiftung, sprach von Diebstahl und zerstörtem Vertrauen. Das Arbeitsgericht Radolfzell entschied im darauf folgenden Arbeitsgerichtsprozess, die fristlose Kündigung der 58-Jährigen durch das Altenheim in Konstanz sei gerechtfertigt. Ihre Klage auf Wiedereinstellung wurde abgewiesen.
Im Revisionsverfahren wurde jedoch anders geurteilt, da nach Ansicht des Gerichtes dem Arbeitgeber kein „wirtschaftlicher Schaden“ entstanden sei. Im geschlossenen Vergleich wurde vereinbart, dass die 58-Jährige von der Konstanzer Spitalstiftung 25.000 Euro Abfindung sowie zusätzlich rückwirkend mehrere Monatslöhne erhält. Dieser Anteil muss noch berechnet werden, beträgt aber höchstens 17.500 Euro.
Heute wird berichtet, dass dem bei der Unfallkasse Baden-Württemberg beschäftigt gewesenen frühere KSC-Vizepräsident und Ex-Bundesligaspieler Arno Glesius wegen des Verdachtes der Untreue bzw. des Betruges gekündigt wurde, wogegen er beim Arbeitsgericht Karlsruhe Klage eingereicht hat. Glesius klagt auf eine – sicher nicht unbeträchtliche – Abfindung. Ihm wird vorgeworfen, dass er 160.000 Euro bei seinem Arbeitgeber abgezweigt haben soll, was aufgrund der Schwere des Verdachtes die Staatsanwaltschaft auf den Plan rief. Auf die Kündigungsklage machte die Unfallkasse das Angebot, das Gehalt bis zum 30. September weiterzubezahlen und den Kläger bis dahin formal weiterzubeschäftigen. Und natürlich solle er ein „ordentliches Zeugnis“ bekommen - mit dem er sich als unbescholtener Mensch bei jedem Arbeitgeber bewerben kann.
Nun, im Gegensatz zur Causa Altenpflegerin ist die Causa Einkaufssachbearbeiter und Ex-KSC-Vizepräsident noch nicht ausgestanden; die Unfallkasse besteht angeblich weiterhin auf einem Schadenersatz.
Welchen Wert haben übrigens sechs gebrauchte Maultaschen? Und die Brühe dazu?
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Kommentare
Für solche Fälle
wurde mir schon als Kind klar gemacht: "Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe". Hätte ich diesen Spruch nicht verinnerlicht, müsste ich an der Gerechtigkeit zweifeln.
Einmal, ja einmal wollte dieser Spruch nicht wirken. Es war als die Finanzverwaltung mit der Klageerhebung gerade so lange gewartet hatte, bis sich ein Teil des Steuerbetrugs von Zumwinkel gerade eine Stunde verjährt hatte und er dadurch dem Hefen* entgangen ist. Seit dem lacht er sich in Austria ins Fäustchen. Ein verdienter Bundesbürger. Man sollte die Ehrenbürgerwürde für ihn beantragen. Das Bundesverdienstkreuz hat er leider zurückgegeben.
Hefen* = Knast = Gefängnis