Urteilsverkündung im Fall Tauss
Im Strafverfahren gegen Jörg Tauss wegen des Vorwurfs des Besitzes von kinderpornographischen Schriften u. a. wird die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe am 28.05.2010, 12.00 Uhr das Urteil verkünden. Einlass in den Sitzungssaal wird 30 Minuten vor Beginn der Urteilsverkündung gewährt werden.
In ihrem Plädoyer sprach sich die Staatsanwältin für eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten ausgesetzt zur Bewährung auf 2 Jahre und Zahlung einer Geldbuße von EUR 6.000,-- aus.
Die beiden Rechtsanwälte von Jörg Tauss plädierten auf Freispruch.
In ihrem Plädoyer von über einer Stunde nannte die Staatsanwältin sieben Umstände, die aus ihrer Sicht für eine private Nutzung des Bildmaterials durch Jörg Tauss sprächen. Nach ihrer Meinung war Tauss "höchst aktiver Teil der Szene." Als Abgeordneter habe er eine Vorbildfunktion und müsse die Gesetze beachten, die er macht.
Der Tauss'sche Rechtsanwalt Möniges verwies in seinem Plädoyer auf die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwalt, die wirke "wie ein Berufsverbot" und auf die "szenenuntypisch geringe Menge" an Material. Ebenso wie später Rechtsanwalt Michael Rosenthal stellte er die Frage, inwieweit sich ein Abgeordneter auf § 184 b V StGB berufen könne und erläuterte, dass nach § 38 (1) Grundgesetz ein Abgeordneter Vertreter des ganzen Volkes und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sei. Nach Rechtsanwalt Rosenthal enthalte § 184 StGB eine ausdrückliche Öffnungsklausel; es gehe bei den verhandelten Fragen um Taussens Spezialgebiet.
Ein ausführlicher Bericht von Rainer Kaufmann zu den Plädoyers nach Möglichkeit heute noch auf bruchsal.org.
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Kommentare
Plädoyer ist schon online
http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-t...
Bericht vom 4. Tag aus Sicht von @schrozberg
"Auch heute morgen war ich um 9.00 Uhr im Landegericht um den 4. Verhandlungstag im Fall Tauss zu beobachten. Zunächst fiel mir auf,..."
http://schrozberg.blogspot.com/2010/05/4-verhandlungstag-gegen-jorg-taus...
Plädoyer gelesen..
Ich habe das Plädoyer des Verteidigers Jan Mönikes gelesen - und als juristischer Laie sage ich jetzt schon voraus: Damit wird er nicht durchkommen, denn es ist viel Polemik dabei, die m.E. für die Urteilsfindung unerheblich ist. Vielleicht wäre es für die Verteidigung besser gewesen, sich auf Irrtum über das Bestehen eines persönlichen Strafausschließungsgrunds gemäß § 184 b V zu berufen, was ein weites Feld für Diskussionen anhand der vorliegenden Theorien zu diesem Thema eröffnet hätte. So aber wird zunächst einmal der Staatsanwaltschaft Fehlverhalten vorgeworfen, dieses angebliche Fehlverhalten macht die Tat jedoch nicht ungeschehen, und auf die Tat alleine kommt es an. Herr Mönikes versteigt sich dann zu der Forderung, daß die "verfehlte Informationspolitik" der Staatsanwaltschaft dadurch "sanktioniert" werden müßte, daß das Urteil das Verhalten der Staatsanwaltschaft berücksichtigt - soll wohl heißen, daß es milder ausfallen oder gar ein Freispruch erfolgen soll! Ja wo leben wir denn! Soll auch ein Mörder milder bestraft werden, wenn sich die Staatsanwaltschaft nach Meinung der Verteidigung "unbotmäßig" verhält?
In diesem Stil geht es weiter. Nun kommt etwas für Verschwörungstheoretiker: Tauss mußte weg, weil er mit dem BKA und dessen Leiter Zierke in der Frage überkreuz lag, ob sich die Vertriebswege von Kinderpornographie auf Mobiltelephone und Post verlagert haben und Tauss deshalb gegen Online-Durchsuchungen und Zugangserschwernis war! Die Gemeinde der Verschwörungstheoretiker wird's dankbar aufgreifen. Und: Warum hat Tauss nicht offen mit seinen Mitarbeitern geredet? Anwort: Weil er der Generation angehört, der es schwer fällt, offen über Sexualität zu reden. Die Verteidigung liefert hier geradezu ein Argument
für eine eventuell mögliche pädophile Veranlagung Tauss, ist doch bekannt, daß gerade Pädophile sexuell verklemmt sind und dies ein Motiv dafür ist, daß sie sich an Kinder heranmachen. Aber sei's drum: Ausgerechnet der "Brüllaffe" (Abgeordnetenjargon für Zwischenrufer) Tauss, dem zu allem etwas einfällt, ein verklemmter Zeitgenosse, wenn es um Sexualität geht? Dann muß er aber beim Betrachten der Bilder die Augen geschlossen haben! Aber es wird noch besser: "Das Strafgesetz muß verfassungskonform ausgelegt werden, wenn es darum geht, der Rolle und der Funktion eines gewählten Volksvertreters gerecht zu werden". Wie bitte, soll der § 184 b V jetzt passend hingebogen werden, quasi als "Lex Tauss"?
Auch darauf zu plädieren, daß die Verhängung einer Strafe "verfehlt" sei, auch wenn man das Verhalten für strafbar halten würde, weil die Folgen für einen Berufspolitiker so schwer seien, "daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre", deutet darauf hin, daß der Verteidigung irgendwie das Pulver naß geworden ist.
Ein sehr guter
Ein sehr guter Kommentar!
Ich bin jetzt noch gespannt, ob das Urteil angefochten wird oder nicht -- und wie die Piraten mit einem rechtskräftig verurteilten in den eigenen Reihen umgehen werden. Mit allem außer Rauswurf disqualifizieren sie sich..