Transparency fordert, dass Korruption von Kassenärzten strafbar wird
Berlin, 22.06.2012 - Der Große Senat in Strafsachen des Bundesgerichtshofes (BGH) hat in seinem heutigen Beschluss geurteilt, dass korruptives Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar ist. Laut BGH-Urteil können Kassenärzte aktuell weder als Amtsträger noch als Beauftragte der Krankenkassen angesehen werden. Somit sind Geschenke, Marketingmaßnahmen und andere Vergünstigungen der Pharmaindustrie, Medizinprodukte-Hersteller oder Kliniken an Kassenärzte weiterhin nicht strafbar.
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland bedauert, dass der BGH keine Möglichkeit gesehen hat, die Frage der Strafbarkeit von Kassenärzten in Korruptionsdelikten im Wege der Gesetzesauslegung zu klären. Transparency fordert nun den Gesetzgeber auf, Kassenärzte per Gesetz als Amtsträger anzuerkennen, da sie über den Mitteleinsatz der Kassen entscheiden. Jedes Rezept, jede Krankschreibung oder Reha-Verordnung für gesetzlich Versicherte entscheidet über den Einsatz öffentlicher Mittel. Entscheidungen von Kassenärzten dürfen daher nicht durch private oder betriebliche Interessen geleitet sein. Im Gegensatz zu Kassenärzten können angestellte Ärzte als Beauftragte ihres Arbeitgebers bereits jetzt wegen korruptivem Verhalten bestraft werden.
Wolfgang Wodarg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Bürgerinnen und Bürger zahlen Beiträge und Steuern in die gesetzlichen Solidarkassen ein und bringen Ärzten das Vertrauen entgegen, diese dort einzusetzen, wo es nötig ist. Das heißt, Kassenärzte sind Treuhänder einer gesetzlich gesicherten Solidargemeinschaft und sollten daher als Amtsträger klar definiert werden. Der Gesetzgeber und die Kassen sind jetzt gefordert, das Vertrauen der Bevölkerung in die gesetzliche Krankenversicherung durch klare gesetzliche bzw. vertragliche Regelungen zu stärken.“
Zur Pressemitteilung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=60678&pos=0&anz=96
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