Der Teilerfolg Gräfgens

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Deutschland ein Folterstaat?
Mittwoch, 2. Juni 2010 - 20:31

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab dem Kindermörder Magnus Gräfgen teilweise recht. Dieser hatte geklagt, weil er sich von den deutschen Behörden "unmenschlich" behandelt fühlte, da Polizeibeamte, die geglaubt hatten, das entführte Opfer sei noch am Leben und man könne es vielleicht noch retten, dem Angeklagten Misshandlungen angedroht hatten, falls er nicht das Versteck des Opfers, des elfjährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler preisgebe.
Die Androhung von Gewalt war ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Der juristische Laie fragt sich, was höher zu bewerten sei: Ein Menschenleben oder eine "unmenschliche" Behandlung eines Mörders, der selber auf unmenschlichste und grausamste Art einen Menschen, ein Kind, hat regelrecht "verrecken" lassen, zumal dem Täter selbst keine einzige körperliche Mißhandlung zugefügt wurde. Das ist schwer verständlich, zumal auch festgestellt wurde, daß die Polizisten zu gering bestraft wurden und dem Kläger Gräfgen wegen der "unmenschlichen" Behandlung eine ausreichende "Wiedergutmachung" in Form von "Schadenersatz" zustehe, es ist eine Summe von 40.000,- EU im Gespräch. Ein solches Urteil ist nur zu verstehen, wenn man die Hintergründe der entsprechenden Regelung sieht: Die Menschenwürde ist unantastbar, auch die eines Mörders. Man möchte nicht in mittelalterliche Zustände zurückfallen, in der die Folter zur Erzwingung eines Geständnisses eingesetzt wurde. Allerdings, und das muß man zur Ehrenrettung unserer Altvorderen eingestehen: Es wurde im ausgehenden Mittelalter nicht wahllos und auf Verdacht gefoltert, sondern lediglich, wenn erwiesen war, daß der Täter die Tat auch begangen hat und lediglich noch das Geständnis fehlte, denn eine Verurteilung konnte zu der Zeit nur aufgrund eines Geständnisses erfolgen. Meistens mußte auch gar nicht mehr gefoltert werden, denn die Folter wurde nur angedroht dadurch, daß man dem in vorhergehendem Verfahren als schuldig befundenen Täter die Folterwerkzeuge zeigte. Das genügte meistens. Man sieht, auch damals ging es irgendwie "rechtsstaatlich" zu, man war halt nur nicht so zimperlich, was die Gefühle eines Täters anging. Und die Folter wurde auch nicht als Mittel zum Zweck eingesetzt, wie die vielen erhalten gebliebenen Prozeßakten belegen. Wenn einem Täter im Prozeß nichts nachgewiesen werden konnte, wurde ihm auch keine Folter angedroht oder zugefügt (Justizirrtümer natürlich nicht ausgeschlossen). Bitte nicht gleich schreien, der Zimmermann befürworte mittelalterliche Zustände. Ich wollte nur die Mentalitätsunterschiede aufzeigen. Früher waren die Belange des Opfers wichtiger als die Belange des Täters. Heute kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß dem Täter mehr Interesse jeglicher Art zuteil wird als dem Opfer. Heute morgen im Gespräch sagte ein Vater zu mir: "Wenn ich wüßte, daß meine Tochter von einem gefaßten Täter versteckt wird und der würde das Vesteck nicht preisgeben, würde ich eigenhändig, wenn ich dürfte, diesen solange prügeln, bis er mit dem Versteck rausrückt, Menschenwürde hin oder her." Seither grüble ich darüber nach, wie ich selbst wohl handeln würde.

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Kommentare

Ich bin sicher, dass die

Ich bin sicher, dass die Hexen die verbrannt wurden auf Grund ihrer "Geständnisse" den Aussagen bezüglich Folter bestimmt zustimmen würden.. so sie es den noch könnten.

Man hatte ihnen ja zuvor bewiesen, das sie Hexen sind und brauchte nur noch das Geständnis. Man hat Hexen gefesselt ins Wasser geworfen, gingen sie unter, waren sie "unschuldig" aber dafür "reine Seelen"... blieben sie oben, war ihre "Schuld" bewiesen.

Wer mal in einem Museum die Folterinstrumente gesehen hat, die damals im Einsatz waren, kann mit Sicherheit nachvollziehen, das man schon vor deren Einsatz alles gestanden hat, was einem vorgeworfen wurde, statt ab zu warten, bis man es nach deren Anwendung, dann sowieso zu gibt.

Von daher "hingt" der Vergleicht auf mind. 3 Beinen.

Das was Herr Gräfgens da abzieht ist aus meiner Sicht eine Unverschämtheit. Was nichts an der Rechtsgrundlage ändert, die besteht und zum Glück genau so besteht und keinesfalls geändert werden sollte!

Hexenverfolgung

Hallo Herr Nichtern,
Vielleicht hätte ich bei meinen Ausführungen darauf hinweisen sollen:
Ich dachte dabei nicht an die religiös gefärbte Hexenverfolgung der Inquisition, sondern mehr an die erste Straf- und Strafprozeßordung, die "Constitutio Criminalis Carolina" Kaiser Karls V. von 1530. Die danach geführten "weltlichen" Prozesse darf man nicht mit den kirchlichen Inquisitionsprozessen vergleichen, denn sie basierten auf dem humanistischen Gedankengut italienischer Rechtsschulen und damit auf römischem Recht. Das auf Aberglauben beruhende mittelalterliche Beweisrecht wie Gottesurteil (z.B. gefesselt ins Wasser werfen), Reinigungseid ect. wird durch moderne Beweismittel ersetzt. Den Beweis für die Tatbegehung muß das Gericht führen, was durch Zeugenbeweis oder durch Geständnis geschehen kann. Dafür gibt es feste Beweisregeln. Es dürfen zum Beispiel, im Gegensatz zu heute, keine Indizien(!) zum Urteil führen. Bei Zeugenaussagen werden zwei übereinstimmende Aussagen von einwandfreien Zeugen gefordert. Fehlte es an diesen beiden Zeugen, konnte der Angeklagte, anders als heute, nicht verurteilt werden, sondern er mußte zum Geständnis gebracht werden, notfalls durch die peinliche Befragung ("peinlich" steht für poena = Strafe = strafrechtlich) aber nur, wenn ein ausreichender Tatverdacht durch Indizien bestand. Lag kein ausreichender Tatverdacht vor, wurde auch nicht "peinlich befragt". Jetzt "passt" hoffentlich wieder alles zusammen und steht auf zwei Beinen, ohne zu hinken.

Wo ist die Grenze? Vieleicht

Wo ist die Grenze?
Vieleicht sollte jeder der radikale Lösungen fordert sich diese Frage stellen.
Wenn eine solche Vorgehensweise in diesem Fall akzeptiert wird, wenn es darum geht das Leben eines kleinen Jungen zu retten, was ist dann wenn es ein Jugendlicher wäre?
Was wenn es ein junger Mann wäre?
Was wenn es ein alter Mann wäre?
Und was wäre wenn es sich bei all diesen Zusatzfragen um ein Mädchen bzw. eine Frau handelt?
Wenn wir hier die Grenze verschieben, dann tuen sich nur immer mehr Fragen auf.

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Dieser Satz ist ein extrem, er lässt keine Kompromisse zu, denn sobald ich eine klitzekleine Ausnahme zulasse habe ich ihn als Ganzes verraten!
Der Preis für diesen Verrat ist nicht einmal im Ansatz einzuschätzen...

Gruß,
Justus

Wo ist die Grenze?

Wenn man das Ganze aus einer übergeordneten Sicht betrachtet, und das muß man wohl, gebe ich Ihnen vollkommen recht. Es bleibt halt immer das Opfer auf der Strecke, das ist die Kehrseite.

übergeordnete Sicht - Grundgesetz

Lieber Waldemar, es gibt für unser Grundgesetz und insbesondere für diesen Satz, keine Spielräume für "Sichtweisen". Was ist denn eine übegeordnete Sicht auf unser Grundgesetz?

"Die Würde des Menschen ist unantastbar" dieser Satz ist rigoros und unveränderlich und ich hoffe, daß daran niemals gerüttelt werden wird.

In unserem Alltag ist er viel zuwenig präsent.

Vielleicht wird es ja einmal eine neue Definition der "Würde des Menschen" geben aber davor sei unser Verfassungsgericht.

reinhard spiegler

 

Grundgesetz

Hallo Reinhard,

mit der "übergeordneten Sicht" habe ich doch tatsächlich das Grundgesetz gemeint, steht dieses (oder sollte zumindest) über allem anderen.

Grundgesetz und mehr

Vielleicht sollten wir bei allen Diskussionen die 10 Gebote nicht vergessen? Und noch eines "Die Würde des Menschen ist unantastbar" ist ein unscharfes, wenn nicht gar falsches Leitbild. Denn die Würde des Menschen ist eben gerade antastbar. Besser und klarer wäre: "Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden."

Ja Waldemar - genau

Ja Waldemar - genau. Aber das Grundgesetz kann doch nicht auf sich selber sehen. Ich glaube, daß ich Dich hier falsch interpretiert haben könnte.

Wir sind uns ja schon einig nur diese übergeordnete Sicht war mir suspekt.

ciao reinhard

p.s.: es ist gemäht

 

 

Es ist gemäht..

Hallo Reinhard,
schau mal in meinen Bericht über die Terrassenanlagen in der Bergstraße rein: Da war Deine Terrasse noch nicht gemäht! Muß ein hartes Stück Arbeit gewesen sein, den Rasenmäher da hinauf zu bringen. Du bist der Einzige, der in den "oberen Etagen" noch was tut. Ich hoffe, es ist mir gelungen, die Stimmungen und die Tatsachen korrekt wiederzugeben.

Menschenwürde

Die Menschenwürde ist unatastbar - aber doch teilbar?
Wir schauen auf unseren großen Bruder und bewundern ihn für das Waterboarding. Schließlich hat man so zuletzt das Versteck von Bin Laden herausgefunden. Folter in Amerika - undenkbar sie weg zu lassen.
Da ruft keiner lauthals nach Menschenwürde. In Gegenteil: über den Erfolg der Folter (Tötung von Bin Laden) ist man an höchster Stelle sehr erfreut. Dort Folter - hier nur Androhung. Wir suchen uns unsere Freunde nicht aus - wir haben sie einfach, egal wie sie mit Menschenwürde umgehen.

"Sage mir, mit wem Du...

... umgehst und ich sage Dir, wer Du bist!"

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