Tauss-Prozess: Der zweite Tag
Von Rainer Kaufmann
Ein Strafprozess ist ein Rollenspiel, in dem die einzelnen Rollen und ihre Aktionsmöglichkeiten klar geregelt sind. Aufgabe der Anklage ist, es, das Gericht von der Schuld des Angeklagten zu überzeugen und für eine Verurteilung juristisch verwertbare Argumente, Beweise und Zeugenaussagen vorzuführen. Aufgabe der Verteidigung ist es zunächst einmal nicht, die Unschuld ihres Mandanten zu beweisen, Aufgabe der Verteidigung ist es zunächst, die von der Anklage vorgelegten Argumente und Beweise zu zerpflücken, sodass das Gericht immer weniger Gründe erkennen kann, den Angeklagten zu verurteilen.
Legt man diese - zugegeben - einfache Betrachtungsweise einer Hauptverhandlung zugrunde, dann wird sich die Karlsruher Staatsanwaltschaft heute nach dem zweiten Prozesstag sicher fragen müssen, ob es klug war, auf der Vernehmung des einen oder anderen Zeugen zu bestehen. Erinnern wir uns: Der Vorsitzende Richter hatte am Abend des ersten Verhandlungstages noch vorgeschlagen, auf die Vernehmung einiger Zeugen zu verzichten. Die Staatsanwaltschaft war dagegen. Im Sinne der Anklage hat heute aber kaum einer der Zeugen zu irgendeinem richterlichen oder öffentlichen Erkenntnisgewinn beitragen können.
Unergiebige Zeugen aus der Szene
Am wenigsten die drei Insider der Kinder-Porno-Szene, mit denen Tauss unstrittig in Kontakt gestanden und einschlägiges Material ausgetauscht hatte. Alle drei entpuppten sich als wenig ergiebige Zeugen, wollen nur mit Erwachsenen-Pornografie gehandelt und die Kontakte mit Tauss alias Werner dann reduziert haben, als sie erkannten, dass es diesem nur um Material mit immer jüngeren Akteuren ging. Gegen den einen läuft noch ein Ermittlungsverfahren. Die beiden anderen haben ihre Verfahren bereits hinter sich: einmal 5 Monate auf Bewährung und 800 € Geldstrafe. Beim zweiten Zeugen wurde das Verfahren mit einem Strafbefehl und einer Zahlung von 850 € zugunsten einer karitativen Einrichtung eingestellt. Auf die Fragen der Staatsanwältin und der beisitzenden Richterin an die Szenen-Zeugen, ob denn dieser ominöse „Werner", also Tauss, eher intensives persönliches Interesse an dem Material gehabt habe oder eher den Eindruck einer Recherche hinterlassen hätte, kam die kaum überraschende Antwort eines Zeugen: In letzterem Falle „hätte ich den Kontakt natürlich sofort abgebrochen!" Was dann Michael Rosenthal, einen der Tauss-Verteidiger, zu der süffisanten Bemerkung veranlasste, dass ein verdeckter Ermittler im kriminellen Milieu, egal ob Polizei oder nicht, doch verbrannt sei, wenn er sich und seine Motivation oute. Manchmal kann man auch in einem solch prominenten Verfahren wirklich etwas Neues fürs Juristenleben lernen.
Tauss und die Büro-Ordnung
Interessanter waren da schon der erste und der letzte Zeuge des Tages. Letzterer, Johannes Kohlbeck, ist heute Referent der SPD-Bundestagsfraktion, früher war er einmal wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, dessen Verteidiger Jan Mönikes mehrere Jahre lang Leiter des Abgeordneten-Büros von Jörg Tauss und damit Kollege von Kohlbeck war. „Tut mit jetzt leid, ich kenne Johannes Kohlbeck seit 20 Jahren. Ich kann ihn jetzt nicht plötzlich siezen", eröffnete Mönikes seine Befragung von Kohlbeck. Auch Tauss duzte seinen früheren Mitarbeiter und Freund, mit dem er sich einige Jahre die kleine Wohnung in Berlin geteilt hatte, in der dann die inkriminierten Dateien gefunden wurden. Allzu familiär wurde die Stimmung im Gerichtssaal dann aber doch nicht, denn Kohlbeck mied jeden direkten Kontakt mit Tauss und Mönike, nicht einmal eines Blickes würdigte er seine früheren Freunde. Der Grund: Tauss hatte nach Kohlbecks Auszug aus der gemeinsamen Wohnung im Jahr 2006 diese übernommen, es aber versäumt, Kohlbecks Namensschild an der Tür entfernen zu lassen. Über die Adresse W. Kohlbeck ließ er sich dann sensibles Material, u.a. die DVDs mit Kinderporno-Dateien, per Post schicken. Plötzlich war Kohlbeck ins Visier der Ermittler geraten, völlig unschuldig. Das Klima zwischen Tauss und dem Zeugen war demzufolge mehr als frostig, wenngleich sich Tauss für sein Verhalten Kohlbeck gegenüber entschuldigte. Trotzdem bestätigte Kohlbeck auf Befragen der Anwälte die führende Rolle des ehemaligen Parlamentariers in der politischen Debatte um Freiheit des Internet und Schutz vor Kinderpornographie und die Tatsache, dass in verschiedenen Gremien immer wieder dieses Thema besprochen wurde. Woher hatte Tauss seine Fachkenntnis, wollte Anwalt Rosenthal wissen. „Von seinen Mitarbeitern, aus seinen Netzwerken." Frage: „War Tauss eher ein ordentlicher Büromensch und penibler Aktenvermerker oder einer, der sich auf sein Gedächtnis verließ?" Lange Pause, dann die Antwort: „Für das Funktionieren des Büros hatte er seine Mitarbeiter." Erleichterndes Lachen im Saal, vor allem unter denen, die Tauss persönlich kennen.
Überraschungen im Detail
Dass der erste Zeuge des Tages, der die Untersuchungen leitende Kriminalbeamte Horn, bei der Befragung durch die Anwälte ein paar handfeste Überraschungen zutage förderte, war bei seinem mehr als einstündigen Vortrag über das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft in Sachen Tauss kaum zu erahnen. Penibel schilderte er das gesamte Ermittlungsverfahren, so dass der Vorsitzende nach dem Statement des Polizisten ihm selbst, dem Gericht und dem Publikum erst einmal eine kleine Erholungspause gönnte. Bei der Einvernahme des Zeugen durch die Verteidiger wurde es dann im Detail richtig spannend.
So erzählte der Kriminalbeamte - ohne jeden ersichtlichen Grund übrigens -, dass man nach Auffinden der inkriminierten Dateien in der Tauss`schen Wohnung extra für 1.500 € ein Software-Paket anmietete, dass all die Bilddateien überprüfte, einordnete und katalogisierte. Eine Spezial-Software, die bis zu 300.000 Einzeldateien scannen und katalogisieren kann. Dass bei Tauss schließlich nur rund ein Promille dieses Software-Volumens gefunden wurde, nämlich rund 300 Dateien und damit Szenen-untypisch wenig, veranlasste Jan Mönikes zur Frage, ob man denn entsprechend den Erfahrungen in der Szene auch bei Tauss weitaus mehr an Dateien vermutet hatte, als man diese Software anmietete. Für die Antwort auf die Frage, ob Tauss pädophil sei und somit seine berufliche Motivation zur Recherche nur vorgeschützt, dürfte dieser Aspekt nicht ganz ohne Belang sein. Das Thema Pädophilie scheint ernsthaft noch nicht einmal mehr die Staatsanwaltschaft zu verfolgen, zumal auch das immer wieder unterschwellig gezogene Thema Homosexualität als Triebfeder - die meisten der Kinderporno-Bilder zeigen Zwangs-Darsteller männlichen Geschlechts - durch die Aussage Kohlbecks erledigt sein dürfte. Dieser äußerte auf Befragen, in all den Jahren keine homophilen Neigungen an seinem Chef erkannt zu haben. Manchmal verlagert sich das Geschehen auch auf Nebenkriegsschauplätze.
Der Koffer unter dem Bett
Die zweite Überraschung hat mit dem bekannten Koffer unter dem Bett des Abgeordneten zu tun. Und zwar gleich zweifach. Zum einen schilderte Mönikes in seiner Befragung des Kriminalbeamten, dass Tauss, als er zusammen mit Mönikes und all den Ermittlern die Wohnung betraten und das Wohn-Schlafzimmer von Tauss, gar keine Chance hatte, etwas zu dem Koffer zu sagen, da eine Mitarbeiterin von Horn bereits unter dem Bett gesucht und den fraglichen Koffer gefunden hatte. Die Frage der Staatsanwältin vom ersten Prozesstag, warum Tauss nicht von sich aus auf den Koffer hingewiesen habe, ist aus Sicht der Verteidigung damit auch erst einmal hinreichend beantwortet. Wie gesagt, es ist erste Aufgabe der Verteidigung, Argumente der Anklage zu zerpflücken, so mühsam das im Detail auch immer sein mag.
„Deswegen seid Ihr ja heute hier", soll Tauss nach Aussage des Polizisten in einer ersten Reaktion auf den Kofferfund geantwortet haben. Und - so erinnert sich auch der Schreiber dieser Zeilen - die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nahm diesen Kofferfund zum Anlass, bereits am späten Nachmittag des Durchsuchungstages per Pressesprecher vermelden zu lassen, man habe in der Wohnung von Tauss belastendes Material gefunden. Dass auf dem später gefundenen Handy und einigen DVDs belastendes Material nachgewiesen werden konnte, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar. Der Kripo-Beamte auf Nachfrage: „Wir wussten ja nicht, dass es sich bei diesem Handy um das Schmuddelhandy handelte." Mit Schmuddelhandy bezeichneten die Ermittler jenes Handy, mit dem Tauss seine Kontakte zur Szene pflegte. Die Ermittler vermuteten es zu diesem Zeitpunkt aufgrund einer Tauss-Aussage in Tübingen.
Voreilige Öffentlichkeitsarbeit?
Dass die Funde in der Wohnung reichen würden, eine Anklage zu formulieren, konnte sich für die ermittelnden Beamten also erst ein paar Tage später herausstellen, als diese Datenträger in Karlsruhe untersucht worden waren. Die erste Meldung der Staatsanwaltschaft: „Wir sind in Berlin fündig geworden" konnte sich demnach nur auf den Koffer samt Inhalt beziehen. Auf Nachfrage der Verteidigung, ob sich in diesem Koffer strafbares Material befunden habe, musste der Leiter der Durchsuchung einräumen: „Nein, es war zwar pornografisches Material, aber kein kinder-pornografisches, kein strafbares Material." Fazit der Verteidigung: Im Gegensatz zur Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft war zum Zeitpunkt der Durchsuchung noch nicht klar, dass das gefundene Material für Tauss belastend sein könnte. War die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft demnach voreilig? „Wer hat von Berlin aus die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe informiert? Wer hat dort angerufen?", wollte Jan Mönikes wissen. Horn: „Ich war es nicht."
Zum Schluss bekam Tauss noch einmal unverhoffte Gelegenheit, seine Position darzustellen. Die beisitzende Richterin wollte noch einmal wissen, wie er denn das mit seinen Recherchen angestellt habe. Ausführlich schilderte er, wie er über einschlägige Hotlines in Chaträumen Erstkontakte aufbaute, die dann über den Austausch erster Dateien - gibt's Du mir, geb ich Dir - vertieft wurden und dass er dieses ausschließlich aus dienstlichen Zwecken getan habe.
Die Zeugenvernehmungen werden morgen fortgesetzt. Aber ein Beobachter im Zuschauerraum, aufgrund seiner Pausen-Kontakte offensichtlich ein Mann der Ermittlungsbehörden, merkte dazu nur an: „Was gibt es da noch zu reden? Es ist doch alles klar. Durfte er das oder durfte er das nicht? Um nichts anderes geht es mehr. Am Besten: Das Gericht reicht diese Frage direkt an den Bundesgerichtshof weiter." Vielleicht ist das wirklich der Königsweg für dieses Gericht, das nach dem derzeitigen Stand der Beweisaufnahme vermutlich nur diese eine Frage zu entscheiden hat: Darf ein Abgeordneter, der fachlich mit diesem Thema beschäftigt ist, solche Recherchen auf eigene Faust unternehmen oder nicht.
© Rainer Kaufmann
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Kommentare
Danke
Danke für die - in meinen Augen - sehr objektive Schilderung des Prozesses.
Ich bin gespannt auf den Ausgang.
Die ehemalige Mitarbeiter von
Die ehemalige Mitarbeiter von Tauss heißt Kollbeck, nicht Kohlbeck.
Guter Bericht
Objektiver Bericht des 2. Tages
Weitere Infos über den 3. Verhandlungstag hier: http://schrozberg.blogspot.com/2010/05/fruhstuck-im-landgericht-3.html
Danke für den Einblick in das
Danke für den Einblick in das Geschehen. Die herkömmlichen Medien berichten ja doch nur sehr einseitig, so dass dieser Bericht hier eine sehr gute Alternative darstellt, um sich als Unbeteiligter eine Meinung zu bilden.
Durfte er, durfte er nicht ...
... kann ich auch nicht entscheiden. Aber Tauss' Motivation kann ich nachvollziehen und die gewollte Diskreditierung ist für mich mehr als offensichtlich.
Auf seinem Blog listet er einige Parlamentarische Anfagen und die Antworten der Regierung. Wer mag ..
http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=980
Ansonsten Danke für den spannenden Bericht.