Tauss-Prozess: Der erste Tag
Tauss hat in der Szene mitgemacht
Denn der Sachverhalt ist von niemandem bestritten, auch nicht vom Ex-MdB auf der Anklagebank: Auf einem Handy von Jörg Tauss befanden sich rund 200 kinder- und jugend-pornografische Bilder, auf einem seiner Rechner einige wenige Dateien und Videos * und in seiner Berliner Abgeordnetenwohnung ein paar DVDs mit gleichem Inhalt. Nicht gerade Szenen-typisch viel Material wurde gefunden, bei Szenen-Profis geht man allerdings von Tausenden solcher Einzeldateien aus. Aber: Beschaffen, Besitzen und Weitergeben solcher Inhalte ist strafbar, es sei denn, es gibt einen dienstlichen Grund dafür. Und Tauss hatte sich dieses Material beschafft, es besessen und ein paar Dateien - fünf an der Zahl - sogar weiter verbreitet, um über diese Vorleistung dann an anderes Material und andere Quellen heranzukommen. Zugang zur Szene bekommt nur der, der auch Material anbietet und sich juristisch angreifbar macht. So sichert sich die Szene bei Erstkontakten ab. Ich gebe Dir etwas, damit Du mir etwas gibst. Tauss hat mitgemacht.
Soweit die Fakten, die niemand bestreitet. Und jedermann im Saal des Landgerichts weiß, dass dies normalerweise ein Fall für ein Amtsgericht wäre. Aber weil es sich bei dem Angeklagten um einen Promi aus der Politik handelt, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren vor das Landgericht gebracht. Vielleicht auch, weil sie sich im Verlauf der Ermittlungen selbst viel zu weit aus dem Fenster gelehnt hatte, um jetzt das Ganze einem Amtsrichter zu überlassen, der solche Fälle in aller Regel mit einem Strafbefehl erledigt. Man kann sich nach dem ersten Verhandlungstag des Eindrucks nicht erwehren, dass in diesem Prozess für die Staatsanwaltschaft mehr Gesichtsverlust auf dem Spiel steht als für den abgestürzten SPD-Mann. Warum sitzen unter den Zuschauern offensichtlich nicht wenige Leute aus der Staatsanwaltschaft, die fleißig Protokoll schreiben? Und warum stand am Morgen bereits kurz nach 7 Uhr eine Frau vor der verschlossenen Eingangstür zum Publikumsbereich des Landgerichts, um sich später unter dieses zu mischen, die nach Prozessende zusammen mit der Staatsanwältin durch eine Seitentür direkt in die anschließenden Gebäude der Staatsanwaltschaft entschwand? Wie sicher ist sich die Anklagebehörde ihrer Sache noch? Oder: Wie nervös ist sie mittlerweile? Tauss hat nichts mehr zu verlieren in diesem Prozess. Er kann nur gewinnen. Doch jeder noch so kleine Geländegewinn von Jörg Tauss ist wohl auch ein Stück Gesichtsverlust der Staatsanwaltschaft. Das spürt man in diesem Prozess von der ersten Minute an. Es geht auch um das Prestige der Anklage-Behörde.
90 Minuten Verlesen der Anklage
Und damit ist der Prozess, der eigentlich ein Strafprozess minderschweren Falles wäre, plötzlich ein politischer Prozess, in dem es nur vordergründig um die Feststellung von Sachverhalt, Schuld und Sühne geht, sondern von der ersten Minute an auch um die Rolle der Staatsanwaltschaft, um das Rollenverständnis eines eigenwilligen Bundestagsabgeordneten und um das Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative in unserem politischen System. Ein Beispiel: Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben sich schon zu Beginn der Ermittlungen noch vor der ersten Vernehmung von Jörg Tauss zur Sache darum gestritten, ob die Staatsanwaltschaft auch Dateien der Bundestags-Computer von Tauss kopieren durfte. Damit wäre jeder, der mit Jörg Tauss auf dessen Bundestags-Computer Kontakt hatte, quasi in die Ermittlungen einbezogen worden.
Eineinhalb Stunden dauert die Verlesung der Anklage durch Staatsanwältin Dr. Egerer-Uhrig, da jede einzelne der bei Tauss gefundenen Dateien wie in einem Katalog vorgelesen werden musste inklusive dem vermutlichen Alter der Kinder und Jugendlichen samt klarer Formulierung der dargestellten Posen. Eine ermüdende Prozedur, ein augen- und ohrenscheinlich überwältigender Fund strafbewehrter Inhalte, der das Vorgehen der Ermittlungsbehörden und die Anklage stützen soll: ein paar Hundert rechtlich selbständiger Handlungen, die zur Aburteilung anstehen.
Jan Mönikes, einer der beiden Tauss-Anwälte, macht den anwesenden Journalisten in einer Prozesspause jedoch klar, dass es sich bei den rund 200 Fotos auf dem Handy um nicht mehr als 48 MB handelte, eine Datenmenge, die vergleichsweise gering ist, Fotos, die die Größe einer Briefmarke kaum überschreiten. Überhaupt die Prozess-Pausen: Sowohl Verteidigung als auch Landgericht und Staatsanwaltschaft unternehmen alles, den angereisten Journalisten jeweils ihre Sicht der Dinge klarzulegen. Ein Buhlen um die Gunst der veröffentlichten Meinung und damit der Öffentlichkeit, die das ganze Verfahren seit der Aufhebung der Immunität von Jörg Tauss begleitet hat. Auch da geht es kaum noch um Schwere von Schuld und angemessene Sühne, es geht um Geländegewinn in der öffentlichen Meinung.Dienstlich mit Kinderpornografie beschäftigt?
Jörg Tauss begründet sein Verhalten auch heute im Prozess damit, dass er als Abgeordneter des Deutschen Bundestags über Jahre hinweg in Fachausschüssen mit dem Thema Kinder-Pornografie zu tun gehabt hätte und damit dienstlich befasst sei. Es sei seine Aufgabe als Spezialist, eigene Recherchen anzustellen, wenn er als Kontrolleur der Regierung nachweisen wolle, dass diese Unfug anstelle. Genau darum ging es ihm: In der großen Koalition war Tauss ein entschiedener Gegner des so genannten Zugangserschwerungsgesetzes, auf das sich die Spitzen von SPD und CDU im Kampf gegen die Kinderpornografie eingeschworen hatten. Kinderpornografie, so sein Credo, werde kaum über Internet gehandelt sondern über Mobiltelefon und andere Kanäle. Mit seinen Recherchen habe er genau dies nachweisen wollen. Das Gesetzesvorhaben ist mittlerweile vom Tisch.
Über eine intensive Öffentlichkeitsarbeit hat die Staatsanwaltschaft von Anfang an versucht, Taussens Position von der dienstlichen Berechtigung zu diesen Recherchen in Zweifel zu ziehen. Man habe Material an Plätzen gefunden, die alles andere als dienstlich einzustufen seien, etwa im Schlafzimmer seiner Berliner Wohnung, mithin also in einem als besonders intim einzustufenden Teil der Wohnung. Das Thema dürfte spätestens seit der Einlassung seines Verteidigers Rosenthal vom heutigen Prozesstag vom Tisch sein. Rosenthal fragte die Anklägerin, wo denn ein Mitglied einer Wohngemeinschaft sensibles Material unterbringen könne, wenn nicht im einzigen Zimmer der Wohnung, das ihm alleine zur Verfügung stünde, seinem Schlafzimmer? Und dass Tauss einen Reisekoffer mit einem Teil des Materials daselbst unter dem Bett gelagert hatte, nachdem er seine Szene-Recherchen beendet hatte, ist wohl ebenfalls der Situation einer Wohngemeinschaft geschuldet und nicht etwa heimlichen Neigungen seines Mandanten.Verteidiger: Öffentliche Vorverurteilung
Rosenthal war es auch, der in seinem Eingangsstatement den Prozess auf die politische Ebene hob: Es gehe überhaupt nicht darum, ob Tauss die Dateien hatte. Er hatte sie. Es gehe nur darum, ob er sie haben dürfe oder nicht, wobei der Anwalt gar das Grundgesetz zitierte, wonach ein Abgeordneter frei von Weisungen jeglicher Art sei. Tauss sei von der Staatsanwaltschaft schon zu Beginn des Ermittlungsverfahrens in eine Ecke gedrängt worden, aus der er niemals mehr rauskommen könne, er sei schlichtweg mundtot gemacht worden. Der Anwalt stellte zum Beweis dieser These auch die Frage, wer denn am 4. März des vergangenen Jahres rechtzeitig die Presse informiert habe, damit diese pünktlich zur Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Tauss vor dem Reichstag hätte erscheinen können, um Tauss nach den ihm gemachten Vorwürfen in Sachen Kinderpornografie zu befragen? Die Staatsanwältin lehnte jede Verantwortung der Karlsruher Behörde an dieser Art von Öffentlichkeitsarbeit ab. Kamen die Informationen an die Presse dann aus dem Parlament, aus dem Immunitätsausschuss oder gar aus der eigenen Partei und Regierung?
Dann kam noch eine Frage des Verteidigers, auf die die Staatsanwältin keine Antwort hatte: „Wären Sie mit einem Amtsrichter in Bruchsal ebenso umgegangen, wenn der sich des Besitzes von Kinderpornographie schuldig gemacht hätte?" Eine Frage, deren Hinterlist wohl nur der verstehen kann, der weiß, dass es vor Jahren im Bruchsaler Amtsgericht tatsächlich einen Richter gegeben hat, auf dessen Dienstrechner jede Menge kinderpornografischer Dateien gefunden wurde, vermutlich viel mehr als auf Taussens Handy. Der Fall wurde mit weitaus weniger Aufhebens behandelt.So befasste sich denn die Staatsanwältin auch nicht mehr mit Reisekoffern und Fundorten, sondern versuchte mit gezielten Fragen Tauss vorzuwerfen, die Begründung mit der dienstlichen Berechtigung erst im Laufe der Ermittlungen aufgegriffen zu haben. „Haben Sie bei Ihrer ersten Vernehmung am 4. März erklärt: Ich habe Kinderpornographie und ich bin dazu dienstlich berechtigt?" Warum sollte er, konterte Anwalt Rosenthal und rügte sogleich die Fragestellung der Anklägerin als unzulässig. „Seit wann ist ein Angeschuldigter verpflichtet, den Ermittlungsbehörden Rede und Antwort zu stehen". Bis jetzt fechten Anklage und Verteidigung noch feinstes Florett.
Übrigens: Die Anklägerin hat sich nach Prozessende von allen Beteiligten mit freundlichem Handschlag verabschiedet, auch vom Angeklagten. Dieser hatte zu Beginn der Verhandlung, als er von Kamerateams begleitet den Gerichtssaal betrat, zunächst einmal artig die Staatsanwältin begrüßt und dann gefragt: „Wo ist denn hier mein Platz?" Auf die Frage des Richters nach seinem derzeitigen beruflichen Platz sagte Tauss: „Ich bin der ehemalige Bundestagsabgeordnete, der auf den Ausgang dieses Prozesses wartet."
Die Verhandlung wird am Donnerstag mit der Vernehmung der ersten Zeugen fortgesetzt.
© Rainer Kaufmann
* Korrektur: Es ist mir in der Darstellung des Sachverhalts ein Fehler unterlaufen, den ich hiermit korrigiere: Es befanden sich keine einschlägigen Daten auf einem der Rechner von Jörg Tauss. Kinder- und Jugendpornografische Dateien wurden ausschließlich auf dem Handy und auf 3 DvD`s gefunden.
Filmbericht des SWR von heute:
Beliebte Inhalte
Heute:
Twitter Updates
Wirtschaft
Wer ist online
Veranstaltungen: Aktuelle Termine
-
Donnerstag, 9. Februar 2012 - 19:30
-
Donnerstag, 9. Februar 2012 - 20:00 - 22:30
-
Freitag, 10. Februar 2012 - 17:00 - 21:30
-
Freitag, 10. Februar 2012 - 20:00 - 22:00
-
Samstag, 11. Februar 2012 - 16:00
Neueste Kommentare
- Bahnstadt-Na Klar?
vor 2 Tage 7 Stunden - Hohlwege im Kraichgau
vor 3 Tage 10 Stunden - Wohngebiet neben der OGA?
vor 3 Tage 10 Stunden - Geht dir der Rat aus...
vor 3 Tage 10 Stunden - Ganz ohne Einwirkungsmöglichkeit....
vor 3 Tage 13 Stunden - Schwierig,
vor 3 Tage 17 Stunden - Auch hier: Keine Antwort!
vor 3 Tage 19 Stunden - Und?
vor 4 Tage 6 Stunden - Wir waren dabei
vor 4 Tage 7 Stunden - Schwierige Nachforschungen?
vor 4 Tage 11 Stunden
BRUCHSAL.ORG abonnieren
Benutzeranmeldung
Neue Mitglieder
- Edmund Geckler
- Walter M.
- AWO Bruchsal
- Jörg Rupp
- Steffen Schöps





Kommentare
Unschuldsvermutung...
... bedeutet nicht zwingend, dass auch sachwidrig die Unschuld vermutet werden muss.
Geschickte rhetorische – überwiegend einseitig interpretierte - Berichterstattung lässt es zeitweise sogar zu, einem Angeklagten die Opferrolle zuzuspielen. Zeitgleich wird versucht, das dargelegte strafbare Verhalten eines Bundestagsabgeordneten beharrlich in die Schublade "Kleinstkriminalität" zu argumentieren. Läppische 48 MB in 200 Bildern, Briefmarkenformat.
200 Bilder jedweder Auflösung bleiben allerdings 200 missbrauchte Kinder und Jugendliche !
Und hier handelt es sich nur um die aufgefundene und beschlagnahmte Menge; Spekulationen darüber hinaus lässt die Unschuldsvermutung wohl nicht zu.
Der Verteidiger von Herrn
Der Verteidiger von Herrn Tauss - Herr Mönikes- spricht von einer "Datenmenge von nicht mehr als 48 MB". Eine reichlich abgebrühte Bezeichnung für missbrauchte Kinder und zerstörte Leben.
und die Täter?
ich möchte hier nicht über einen möglichen Prozessausgang spekulieren oder hier über die Zulässigkeit der Tätigkeit von Jörg Tauss diskutieren.
Was mir bei dieser ganzen medialen Inszenierung aber völlig fehlt ist der Umgang mit den Tätern.
Wurden die Personen, die hier tatsächlich die Kinder und Jugendlichen mißbraucht haben auch ermittelt? Wurde in deren Strafverfolgung auch genauso viel Energie und Geld gesteckt wie in diesen Schauprozess?
Diese sind aus meiner Sicht die wichtigeren Personen.
Mittel zum Zweck
Berechtigte Fragen, die sie hier stellen, Herr Ertel.
Und wie so oft, werden Sie darauf von den für die Beantwortung allein maßgeblichen Stellen keine Antwort erhalten.
Und mit mir den üblen Verdacht nicht loswerden, diese Kinder würden hier erneut missbraucht.
Ich hätte den "Strafverfolgungsorganen" hier vieles abgenommen, wenn sie gerade in Anbetracht der tödlichen Wirkung allein eines öffentlich werdenden Verdachtes auf das Leben eines Berufspolitikers mit allen ihnen zu Verfügung stehenden Mitteln dafür gesorgt hätten, Herrn Tauss aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit zu nehmen.
Das Gegenteil war der Fall - und damit für mich bewiesen, dass es den hinter dem Ermittlungsverfahren stehenden Kräften allein darum ging, Herrn Tauss aus dem Wege zu schaffen, ohne Rücksicht auf die strafrechtliche Relevanz seines Handelns.
Vielleicht wird sich im Laufe des Verfahrens ja klären, dass diese Kräfte sogar mit einem Scheitern des Strafverfahrens rechneten - unabhängig davon würde Tauss allein durch den Umstand, dass ihm dieses Verfahren von Beginn an öffentlich angehängt wurde, erledigt sein.
So funktioniert das und so hat es hier auch wieder funktioniert.
Vorankündigung der BNN zum Tauss-Prozess
Gute Frage...
... die hier gestellt wird! Ich finde es auch äußerst beschämend, dass sich niemand mit den wirklichen Tätern und Opfern dieser Perversitäten auseinandersetzt, weder strafrechtlich noch psychologisch noch sonst irgendwie, davon hört man gar nichts. Traurig und beschämend!
Korrektur: Es ist mir in der
Korrektur:
Es ist mir in der Darstellung des Sachverhalts ein Fehler unterlaufen, den ich hiermit korrigiere: Es befanden sich keine einschlägigen Daten auf einem der Rechner von Jörg Tauss. Kinder- und Jugendpornografische Dateien wurden ausschließlich auf dem Handy und auf 3 DvD`s gefunden.
Interessanter Aufsatz
Selbst auf die - wenn auch unbegründete - Gefahr hin, dass ich mich der Parteinahme bezichtigen lassen muss, möchte ich auf einen Aufsatz des Tauss-Verteidigers Mönikes verweisen:
http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/16/die-wahrnehmung-schlagt-die-fakten...
Wer die medialen "Höhepunkte" dieses Falls verfolgt hat und zu ausgewogenem, kritischem Denken fähig ist, wird sich sein eigenes Bild machen können.
Es müssen keine 200
Es müssen keine 200 missbrauchten Kinder sein. Kinderpornographie ist nicht zwangsläufig Vergewaltigung!
Leaks der StA
"Der Anwalt stellte zum Beweis dieser These auch die Frage, wer denn am 4. März des vergangenen Jahres rechtzeitig die Presse informiert habe, damit diese pünktlich zur Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Tauss vor dem Reichstag hätte erscheinen können, um Tauss nach den ihm gemachten Vorwürfen in Sachen Kinderpornografie zu befragen? "
Die Anklageschrift wurde ja auch vorab geleakt. Die StA Mannheim hat gegen Unbekannt ermittelt. Eingestellt hat sie nur, weil nicht ansatzweise feststellbar war, wer geleakt haben könnte ...
Wohldosierte Wahrheitsfindungsbemühungen
Hat die Staatsanwaltschaft eigentlich alle in Frage kommenden "Zeugen" - auch und insbesondere außerhalb der Staatsanwaltschaft - richterlich unter Eid vernehmen lassen?
Wetten, dass nicht?
Und warum fragt das Landgericht eigentlich die Zeugen nur, ob sie in Karlsruhe angerufen hätten und nicht auch, ob sie wüssten, wer dort angerufen hat.
Man riskiert halt, dass man auf solche Fragen plötzlich völlig unerwartete und unpassende Anworten erhält. Das ist dann Pech und unter Umständen nicht laufbahndienlich.
Briefmarkenformat??
Also, so sehr ich dem Rest dieses Textes zustimme, aber 200 Bilder mit einer Gesamtgröße von 48 MB ergibt für mich im Durchschnitt 240 kB pro Bild - je nachdem wie gut die Komprimierung ist, können das durchaus Bilder mit mehr als 1 Megapixel sein.
Die Frage ist, ob bei den 48 MB auch kleine Videos dabei waren, oder ob es sich alles um bmp-Dateien handelte - da könnte man vielleicht gerade noch von Briefmarkenformat reden.
Hab ich da was übersehen oder stimmt ihr mir zu?
Rethorisch geschicktes Posting
200 Bilder sind nicht zwangsläufig 200 missbrauchte Kinder.
Wer sich schon mal legale Erwachsenenbilder reingezogen hat, sieht da auch selten auf 200 Bildern 200 verschiedene Damen.
Wäre er ein Trieb-Sammler, wo würde er denn noch mehr Fotos verstecken? Sicher in einem Bereich wo er immer darauf Zugriff hat. Und da würde man sie dann auch finden.
Natürlich wäre es interessant
Natürlich wäre es interessant zu wissen wieviele Kinder davon nicht missbraucht worden wären, hätte er diese Fotos nicht besessen.
Das wird ja immer widerlicher...
mit den Entschuldigungsversuchen für die Taten des Herrn Tauss. Zuerst waren es nur "briefmarkengroße" Photos (nach dem Motto: Kann man eh nichts erkennen), dann waren es zwar 200 Bilder, aber keine 200 mißbrauchte Kinder, da die Kinder irgendwie immer wieder auf den Photos auftauchen wie "immer die gleichen Damen" auf normalen Pornos und dann wird auch noch indirekt behauptet, die Kinder wären sowieso mißbraucht worden, auch wenn Tauss die Photos nicht besessen hätte. Wenn es keine Abnehmer für solches Schmuddelzeugs gäbe, gäbe es auch keinen Handel oder Tausch und damit auch keine für solche Zwecke mißbrauchten Kinder! Deshalb ist es gut, wenn der Besitz solchen Materials bestraft wird!!!
unglaublich!!!
Das war ja zu 100% Journalismus.
Und das in einer regionalen Online-Zeitung. Mann, da könnte sich manch andere renomierte Zeitung was abschreiben.
Sehr gut gemacht!