Tauss-Prozess: Der dritte Tag
Von Rainer Kaufmann
Zwei Zeugenvernehmungen und ein Schriftsatz des Bundeskriminalamtes standen im Mittelpunkt des dritten Tages im Prozess gegen Jörg Tauss. Und die weitere Terminplanung. Am nächsten Donnerstag werden noch einmal zwei Zeugen vernommen, unter anderem der aus Bremerhaven stammende S. H., mit dem Tauss in regelmäßigem Kontakt stand. Erst das Ermittlungsverfahren gegen S. H. brachte Staatsanwaltschaft und Polizei auf die Spur von Jörg Tauss, alias Werner. Mit diesem Terminplan dürften, so der Vorsitzende Richter, die Plädoyers wohl erst am Freitag, 28.5. gehalten werden, womit es unwahrscheinlich ist, dass noch am selben Tag, wie vorgesehen, das Urteil verkündet werden kann. „Wir wollen ja nicht aus der Hüfte schießen...." erklärte er und kündigte als wahrscheinlichen Termin für die Urteilsverkündung Dienstag, 1. Juni an.
Die Zeugenaussagen waren erneut nicht sonderlich ergiebig, wenn man davon ausgeht, dass man normalerweise nicht unbedingt wissen muss, ob das Bücherregal in irgendjemandes Schlafzimmer voll oder übervoll mit Literatur belegt ist. Im Fall Tauss ist diese Frage aber die eine oder andere Nachfrage des Verteidigers an eine Beamtin wert, die bei der Durchsuchung just in diesem Bücherregal zwei unbeschriftete DVDs fand, auf der später dann einschlägige Dateien gefunden wurden. Sie habe diese DVDs hinter Büchern gefunden, ganz offensichtlich den Eindruck suggerierend, als ob sie da zielgerichtet versteckt worden waren. Auf Nachfrage des Verteidigers musste die Zeugin dann allerdings einräumen, dass das Bücherregal ohnehin zweifach belegt war, dass heißt mit zwei Reihen an Büchern auf jedem Schaft. Ob die DVDs jetzt hinter der ersten oder der zweiten Bücherreihe aufgefunden wurden, wurde dann doch nicht weiter erörtert. Aber wieder einmal musste wegen Eindrücken, die unterschwellig verbreitet werden, einige Minuten diskutiert werden.
Immer wieder: Schlüsselloch-Fragen
Erneut ging es bei der Vernehmung der Polizei-Zeugin um die bereits erörterten „Schlüsselloch"-Fragen: Gab es neben dem Schlafzimmer von Tauss noch ein Wohn- und/oder Arbeitszimmer in der Wohngemeinschaft oder war das Schlafzimmer damit das einzige Zimmer, das der Angeklagte in der Wohnung alleine benutzte. Es gab kein weiteres Zimmer. Oder: Wer hat während dieser Durchsuchung in Berlin die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe informiert, dass diese erklären konnte, man sei in der Wohnung von Tauss fündig geworden, obwohl nach Aussagen der Zeugen, die die Durchsuchung vorgenommen hatten, diese Information der Öffentlichkeit offensichtlich falsch ist? Antwort der Beamtin: „Ich nicht, ich war ja mit der Durchsuchung beschäftigt." Der wichtigste Informant aus Berlin an den polizeilichen Meldekopf in Karlsruhe wird also noch immer gesucht.
Und wieder ging es um die Frage, wie die bei Tauss gefundenen Mengen an Dateien einzuschätzen sind. „Szene-untypisch wenig", zitiert die Verteidigung eine Aussage aus dem Ermittlungsverfahren. Die dazu befragte Beamtin konnte keine Angabe machen, da sie normalerweise mit solchen Themen nicht befasst sei. Aber: Für sie sei ein Bild schon zu viel. Zustimmung bei der Verteidigung.
Der zweite Zeuge war auf Verlangen der Verteidigung geladen worden. Ein Kommunikations-Wissenschaftler, der Leiter der Alcatel-Lucent Stiftung für Kommunikationsforschung in Stuttgart, Dieter Klumpp. Er hatte sich über Jahre hinweg immer wieder mit Tauss getroffen und über das Thema Freiheit im Internet und die entsprechenden Risiken ausgetauscht. Er sollte den Vorwurf der Anklage entkräften, Tauss habe seine Erkenntnisse aus der Kinder-Porno-Szene nie öffentlich kommuniziert, weshalb das berufliche Interesse an seinen Kontakten anzuzweifeln wäre. Immerhin: Einmal hat Tauss diesem Gesprächspartner gegenüber bei einer Apfelschorle in Taussens Stammkneipe in Berlin die Auffassung vertreten, dass er als Abgeordneter durchaus das Recht habe, sich dienstlich Zugang zu entsprechendem Material zu verschaffen. Ob er es allerdings auch tatsächlich getan habe, hat er dem Zeugen gegenüber nicht geäußert.
Ob dieses Statement die Bedenken der Anklage zerstreuen kann, muss abgewartet werden. Allzu habhaft war es nicht, dafür bescheinigte der Wissenschaftler dem Ex-Abgeordneten allerdings, er sei unter den bekannten Politikern mit Abstand der Kundigste in Sachen Internet und allen damit zusammenhängenden Fragestellungen gewesen. Ein Online-Nachrichten-Magazin hatte vor der Prozesseröffnung noch dekretiert, das „Dasein des SPD-Politikers" sei vor dem 5. März 2009, als seine Immunität aufgehoben wurde, „selten besonders erwähnenswert" gewesen, abgesehen von seiner Funktion als Zwischenrufer Nr. 1, als „Brüllaffe der SPD". Der Kommunikations-Wissenschaftler: Wenn Tauss das Material für andere als dienstliche Zwecke gesucht hätte, hätte er sicher gewusst, wie er das anonym aus dem Internet hätte runterladen können.
Ein Schriftsatz des Bundeskriminalamtes
Weitaus interessanter waren dann die Ausführungen von Jan Mönikes, einer der Verteidiger von Jörg Tauss, zu einem Schriftsatz des Bundeskriminalamtes, den die Staatsanwaltschaft in die Prozessakten einführen ließ. Tauss begründet seine Kinderporno-Recherchen u.a. auch damit, dass das Bundeskriminalamt vor 2007 und in den Jahren 2007 - 2009 den Bundestag „nicht oder nur unzureichend" über die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften über Handy und andere Vertriebswege informiert, statt dessen einseitig auf den Vertriebsweg Internet abgehoben habe, um so beim Gesetzgeber die Forderung nach erweiterten Befugnissen untermauern zu können. Kurz: Das BKA habe den Gesetzgeber nicht objektiv informiert sondern einseitig mit dem Ziel, seine eigenen Interessen durchzusetzen. Deshalb habe er, Tauss, sich zusätzlichen Erkenntnisgewinn durch Recherchen in der Szene verschaffen müssen, um diesen Zweck-Informationen des BKA selbst generierte Informationen entgegenstellen zu können.
Auf diesen Vorwurf hat das BKA in einem Schriftsatz reagiert, die Vorwürfe natürlich zurückgewiesen, während die Verteidigung gerade in der BKA-Antwort die Position von Jörg Tauss bestätigt sieht. Das Gericht wird diesen Disput zu bewerten haben. Hier die wichtigsten Anmerkungen der Verteidigung:
- Das BKA erklärte in dem Schreiben, dass der Sachverhalt „alternative Verbreitungswege" zwar schon länger behördenintern bekannt gewesen wäre, erstmals aber am 23. Januar 2009 ausführlich öffentlich dargestellt worden wäre. Fazit der Verteidigung: Dieser Termin lag nach der fraglichen Periode, in der sich Tauss um eigene Erkenntnis bemüht hat. Also sei er aufgrund bis zu diesem Datum fehlender amtlicher Informationen zur Eigen-Recherche berechtigt gewesen.
- Im Jahr 2007 habe der Präsident des BKA im Deutschen Bundestag eine „Horrorshow" mit Kindesmissbrauch und weiteren Scheußlichkeiten aus dem Netz vorgeführt, um für die Zustimmung zur Erweiterung der BKA-Befugnisse zu werben. Die damalige Opposition und insbesondere die von der FDP mitregierten Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg haben dieses Ansinnen abgelehnt, auch einige wenige Abgeordnete der Regierungsfraktionen, darunter selbstredend Jörg Tauss. Das Misstrauen in das BKA, so die Verteidigung heute, habe sich als zutreffend erwiesen und zitiert dazu u.a. eine Rede der heutigen Ministerin für Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom 12. Mai 2010 vor dem Deutschen Anwaltstag: „Die Begehrlichkeiten des Staates, Kommunikation seiner Bürgerinnen und Bürger aus Gründen der inneren Sicherheit zu kontrollieren, sind gewachsen. Dies hat aus meiner Sicht in der Vergangenheit zu manchen Fehlentwicklungen geführt, zum Beispiel in Gestalt heimlicher Online-Durchsuchungen privater Computer. Erst unlängst hat das Bundeskriminalamt eingeräumt, dass seit Inkrafttreten des BKA-Gesetzes Anfang 2009 noch keine einzige Online-Durchsuchung stattgefunden hat. Da stellt sich für mich dann doch die Frage: Warum brauchen wir dieses Instrument überhaupt?" Fazit der Verteidigung: Die Angaben des BKA zur dringenden Notwendigkeit der Kompetenzausweitung haben sich somit als falsch erwiesen. Auch das noch von der großen Koalition bei massiver Kritik ihres Internet-Fachmannes Jörg Tauss beschlossene „Zugangserschwerungsgesetz" wurde von der neuen Koalition außer Vollzug gesetzt.
- Besonders interessant findet es die Verteidigung, dass das BKA zwar einräume, dass der Vertriebsweg über Telefonietechniken seit Jahren an Bedeutung gewinne, wenn auch „nicht in einem deutlich ins Gewicht fallenden Trend" gegenüber der Verbreitung über das Internet. Gleichzeitig räumt das BKA aber ein, es lägen hierüber keine „belastbaren statistischen Daten" vor, da die polizeiliche Kriminalstatistik neben dem Tatmittel Internet zum Thema Kinderpornographie keine weitere Sondererfassung von Vertriebswegen kenne.
Aus diesen und einigen anderen Gründen, die detailliert aufgeführt werden, kommt die Verteidigung in einer Stellungnahme zu dem Schluss, dass das BKA in Sachen Kinder-Pornographie und deren Bekämpfung „den Gesetzgeber bis in die jüngste Vergangenheit hinein jedenfalls nicht zutreffend informiert und beraten hat". Woraus sich dann wieder die logische Folgerung ergibt, dass ein Abgeordneter, will er dieses Verhalten der Exekutive aufdecken und andere Erkenntnisse in die Gesetzgebung einbringen als die Eigen-Interessen einer Behörde, auf eigene Faust und damit dienstlich begründet recherchieren muss.
Mit diesem Disput zwischen Anklage und Verteidigung wurde endlich einmal die Schlüsselloch-Perspektive verlassen, in die der Prozess in den letzten beiden Tagen abzugleiten drohte, wenngleich heute die Schöffinnen ganz nebenbei noch die Gelegenheit bekamen, eine Auswahl der inkriminierten Bilder in Augenschein zu nehmen. Von diesem Teil des Verfahrens war die Öffentlichkeit - natürlich - ausgeschlossen.
© Rainer Kaufmann
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Kommentare
Was wir beide ...
vergessen haben: Die Sache mit dem Zettel, die der Zuschauer oben links neben mir, der Staatsanwältin schrieb und ihr per Jusitzbeamten mitten in der Verhandlung zukommen ließ. Hat mich irgendwie an "Eine Frage der Ehre" erinnert. Stärkt auch die Vermutung dass, die Staatsanwalt eigene Leute in den Reihen der Zuschauer postiert hat.
Und: Hr. Klumpp war der erste und nicht der zweite Zeuge :-)
Ich wollte mich nur kurz für
Ich wollte mich nur kurz für die bisherigen tollen Zusammenfassungen bedanken. Wirklich gut und informativ geschrieben! Danke.
Danke!
Auch von mir vielen Dank für die sehr informativen Artikel zum Prozeß.
Danke für diese sehr
Danke für diese sehr informative Berichterstattung!
Besser als jeder Mainstream-Journalismus
Vielen Dank für diese persönlichen Eindrücke!
Ist bekannt, wann der vierte
Ist bekannt, wann der vierte (oder ist es schon der fuenfte?) Verhandlungstag stattfindet? Ich wollte dem Prozess eigentlich gerne beiwohnen, war aber letzte Woche im Urlaub...
Donnerstag und Freitag dieser
Donnerstag und Freitag dieser Woche jeweils um 9,30 Uhr. Eventuell noch ein weiterer Termin in der nächsten Woche.
ah super, vielen Dank!
ah super, vielen Dank!
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Hans-Thoma-Str. 7
76133 Karlsruhe
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Saalöffnung jeweils 8.30 Uhr.
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