SWR 4 Baden Radio zur Angelegenheit CDU Bruchsal / Dr. Scherbel

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Donnerstag, 29. Juli 2010 - 21:51

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SWR4 - Da sind wir daheim

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Kommentare

Vorsicht!

Der Kommentar enthält einige nicht unwesentliche Fehler.
Wer macht sich die Mühe, den Text hier einzustellen?

Bartschs Kommentar kommentiert

Auszüge:
"... die Rechtsaufsichtsbehörde des Regierungspräsidiums ist offenbar sicher..."

Das Regierungspräsidium IST in diesem Falle die Rechtsaufsichtsbehörde - und zwar die Abt. 1, hier vertreten durch den Leiter des Referates 14 - Kommunal und Sparkassenwesen usw. -

Bernhard Gehweiler, Leitender Regierungsdirektor
Telefon: 0721 926-2152
Email: Bernhard [dot] Gehweiler [at] rpk [dot] bwl [dot] de

http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1039112/index.html

"... die Zuteilung des Gemeinderatssitzes für Uwe Scherbel ist daher für ungültig erklärt worden und zwar per Sofortvollzug. Dagegen kann der Noch-CDU-Stadtrat... innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen. Bis zur... gerichtlichen Klärung hätte dies dann aufschiebende Wirkung..."

Eben nicht! Mit der - ungewöhnlichen - Anordnung des Sofortvollzuges entfällt die aufschiebende Wirkung des Widerspruches - um diese wieder herzustellen, müsste Dr. Scherbel ein besonderes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht einleiten - she. hierzu

http://de.wikipedia.org/wiki/Sofortige_Vollziehung

"... Wer sich für einen Sitz im Gemeinderat bewirbt... muss mindestens drei Monate vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz in der Stadt oder in der Gemeinde angemeldet haben..."

Nein, nicht nur oder überhaupt angemeldet haben - er muss seinen Hauptwohnsitz nach den melderechtlichen Definitionen innehaben - und einen Wohnsitz hat man nicht "inne" indem man ein Formular mit irgendwelchen Angaben beim zuständigen Einwohnermeldeamt abgibt! Man "hat" ihn, wenn man dort wohnt - man muss nicht einmal gemeldet sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptwohnsitz

"... insofern ist da für mich zwar keine juristische aber doch so irgendwie eine Vorentscheidung gefallen..."

Natürlich ist damit eine juristische Entscheidung gefallen - und zwar eine Entscheidung auf dem Gebiete des Verwaltungsrechtes. Was Herr Bartsch wohl meint, ist die strafrechtliche Entscheidung durch das Amtsgericht Bruchsal - die steht zwar noch aus, sollte die verwaltungs(wahl- und melde)rechtliche Entscheidung des Regierungspräsidiums jedoch zuvor bestandskräftig werden, hätte dies mit Sicherheit Bedeutung für den Ausgang des Strafverfahrens.

Also aufpassen, Presseleute! Sooo einfach ist das nicht.

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