Das Strafverfahren gegen den CDU Gemeinderat Dr. Scherbel
Vor etwas über einer Woche fragte Bruchsal.org bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und beim Amtsgericht Bruchsal an , wann denn mit einer Terminierung der Hauptverhandlung in Sachen "Dr. Scherbel wg. Wahlfälschung in zwei Fällen" zu rechnen sei. Nach der Antwort der StA liegt nun auch die Antwort des zuständigen Amtsgerichts Bruchsal vor, hier das Schreiben im Volltext:
Viele Leser werden sich nun fragen, warum schon wieder eine Behörde auf eine andere wartet. In der Vergangenheit wartete schon die Stadtverwaltung Bruchsal auf die StA Karlsruhe oder das Regierungspräsidium Karlsruhe, dieses wiederum auf das Verwaltungsgericht Karlsruhe, auf welches dann noch einmal die Stadtverwaltung wartete und so weiter und so fort...
Der Vollständigkeit halber der Hinweis, dass im deutschen Rechtssystem die verschiedenen Gerichtszweige unabhängig nebeneinander bestehen und Recht sprechen dürfen, können und auch sollen. Im vorliegenden Fall sind zwei Gerichtszweige betroffen, das Strafgericht, repräsentiert durch das Amtsgericht Bruchsal und das Verwaltungsgericht, repräsentiert durch das VG Karlsruhe. Die Verfahren sind erst einmal völlig unabhängig voneinander zu betrachten und daher verwundert es schon, wenn nun das zuständige Amtsgericht erst den Ausgang des Verwaltungsgerichtsverfahrens abwarten möchte, bevor es auch nur einen Termin zur mündlichen Verhandlung festlegt - und hierum geht es, um nichts anderes.
Was hat denn die Terminierung, um nicht zu sagen das Strafverfahren als solches, mit dem Verfahrensausgang des verwaltungsrechtlichen Verfahrens zu tun?
Der unbefangene Beobachter kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Faktor Zeitablauf bei der Gesamtbetrachtung des Strafverfahrens eine sehr große Rolle spielt.
Zu Erinnerung, die Staatsanwaltschaft hat vor nun fast genau 11 Monaten ihre Ermittlungen abgeschlossen und Anklage wegen Wahlfälschung in 2 Fällen gegen Dr. Scherbel erhoben. In der Konsequenz wird das heißen, dass zwischen Anklageerhebung und erstem Termin zur mündlichen Verhandlung mehr als 12 Monate liegen werden! 12 Monate passiert nichts, und das bei einem Straftatbestand, der eines der Grundprinzipien unserer Demokratie zum Gegenstand hat, nämlich freie, gleiche, unmittelbare, allgemeine und geheime Wahlen.
Nochmals, auch auf die Gefahr hin, dass man mir Wiederholung vorwirft, sollte Dr. Scherbel für schuldig befunden werden, dann hat er insbesondere die Kommunalwahl 2009 so maßgeblich beeinflusst, dass das Wahlergebnis nie und nimmer den wirklichen Wählerwillen widerspiegelt - und das gilt sowohl für sein erreichtes "Wahlergebnis" als auch für die angedachte "Nachrücklösung" eines Kandidaten im Falle der Verurteilung. Letztere wäre ein Schlag ins Gesicht eines jeden aufrechten Demokraten.
Vielleicht gibt es sie aber doch, die "Diskussionen" hinter den Kulissen über den Termin zur Hauptverhandlung, denn nochmals, wir würden entsprechend dem Ermittlungsergebnis der StA Karlsruhe, sicherlich einige "Prominenz" auf der Zeugenliste wiederfinden. Aktuelle und ehemalige kommunale Würdenträger, Ordensträger genauso wie Abgeordnete und leitende Beamte der Exekutive. All diese Herren (nein, wohl keine Damen) haben sicherlich kein Interesse daran, von der Verteidigung des Dr. Scherbel als Zeugen benannt zu werden, denn vielleicht müsste man ja die Auskunft verweigern, um sich nicht selbst zu belasten...(siehe hierzu § 55 I StPO) . Ich bin gespannt.
Es bleibt also abzuwarten wann die Tagungsordnung an der Tafel des Großen Sitzungssaales des AG Bruchsal angebracht wird und vor allem, mit welchen Namen auf der Zeugenliste.
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Kommentare
Die warten bis
sich eventuelle vorgeladene Zeugen nicht mehr an die damaligen Sachverhalte erinnern können...
Kennen wir doch irgendwie.
@bruno wallisch
... na ja, ist ja bekannt. Deutschlands Juristenmühlen mahlen langsam, aber gründlich.
Heiliger Nikolaus: Dr. Scherbel...und kein bisschen schlauer....
Das Amtsgericht Bruchsal wartete am 26.10.2010 auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Siehe hier: http://www.bruchsal.org/image/scherbel-amtsgericht-1
Nun haben wir heute Nikolaustag. Hat das Verwaltungsgericht gesprochen ?
Sack oder Rute ?
Badisch-Großherzogliches Amtsgericht Bruchsal
Und es wartet und wartet auf die - Gott sei Dank! - immer noch nicht ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe.