Strafanzeige in Zusammenhang mit Bruchsaler Fall Scherbel abgewiesen
Viel Mühe hatte sich der Bruchsaler Rechtsanwalt Olaf Bühler mit seiner Strafanzeige vom 20. April 2011 wegen Wahlfälschung bei der Kommunalwahl Bruchsal 2009 gegeben. Aufgrund des "Verdachtes der Wahlfälschung, begangen durch Unterlassen, gem. §§ 107 a, Abs. I, 13 Abs. I StGB sowie aus sonst jeglichem rechtlichen Grund" erstattete er Anzeige gegen diese in Bruchsal wohlbekannten Personen: Bernd Doll, Oberbürgermeister a.D., Werner Stark, Bürgermeister a.D. und Wolfgang Raue, Stadtrechtsdirektor der Stadt Bruchsal.
Mit Datum vom 19. Mai 2011 hat jetzt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Staatsanwalt Walter) die Entscheidung getroffen, dass von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die o. g. Herren gem. § 152 Abs. 2 StPO abgesehen wird. Nach der Strafprozessordnung wäre ein Ermittllungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, „wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Dies ist vorliegend nicht der Fall."
Aus der Begründung der Staatsanwaltschaft ergibt sich weiterhin, dass diese davon ausgeht, Dr. Scherbels Verhalten sei auf „Verdunkelung, Täuschung und Manipulation" angelegt gewesen. Der vor dem Amtsgericht Bruchsal anlässlich des Strafverfahrens gegen Dr. Scherbel vernommene Zeuge Günter Brüstle wird so zitiert: „Die Vorwürfe, dass die CDU Bescheid gewusst hätte sind Unsinn. Wir haben uns auf die Angaben des Dr. Scherbel verlassen."
Durch diese Ablehnung der Verfolgung eines Ermittlungsverfahrens gegen Oberbürgermeister a.D. Bernd Doll, Bürgermeister a.D. Werner Stark und Stadtrechtsdirektor Wolfgang Raue dürfte nunmehr ganz klar quasi amtlich festgestellt sein, dass einzig und allein Dr. Uwe Scherbel der Bruchsaler „Scherbelhaufen" anzulasten ist. CDU-Mitglied Scherbel hat, wie die Staatsanwaltschaft schreibt, verdunkelt, getäuscht und manipuliert und dadurch einen riesengroßen Schaden seiner Partei, seinen Parteifreunden sowie unserer Heimatstadt zugefügt.
Zum Selbstnachlesen hier die Strafanzeige von Rechtsanwalt Olaf Bühler und hier die Verfügung der Staatsanwaltschaft
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Kommentare
Abweisung
Diese Entscheidung war für die Staatsanwaltschaft die bequemste: Scherbel war's, und damit basta! Falls die Annahmen Herrn Bühlers und anderer (auch mir) zutreffen sollten, scheint nun nur noch Dr. Scherbel Aufklärung bringen zu können, indem er endlich die Rolle des Opferlamms ablegt.
Plausibilität?
Muss man eigentlich Jurist sein, um der Begründung der Staatsanwaltschaft einen Sinn abgewinnen zu können?
Nein, lieber Jürgen. Das ist
Nein, lieber Jürgen. Das ist Kabarett vom Feinsten. Ich werden den Herrn Staatsanwalt am Freitag zum Ehrenmitglied des 1. Bruchsaler Stadtkabaretts "Dolle Zeiten" ernennen. Solch ein widersinniges Wortgedrechsel kann nur einem hochbegnadeten Kabarettisten einfallen.
Gedächtnisschwäche beim Staatsanwalt
Der Herr Staatsanwalt - oder sollte man besser sagen "die Staatsanwaltschaft Karlsruhe" ? - vermeidet es konsequent, eigene Nachforschungen anstellen zu müssen. Er beruft sich immer und immer wieder auf die mangelhaften und einseitigen "Ermittlungen" im Falle Dr. Scherbel und baut so ein weiteres Argumentationsgebäude auf ein schwaches Fundament.
Es wird einstürzen. Wir werden sehen, wen es unter sich begräbt.
Und er vergißt - zumindest erwähnt er es nicht - dass sowohl der ehrenwerte Herr Dr. Scherbel als auch mancher Laien- und Hauptdarsteller dieses aktuellen Trauerspieles vor Jahren bereits in einen oder mehrere ähnliche Skandale verwickelt waren, also sehr wohl wußten, um was es geht und wie man damit umgeht - wenn man will. Wenn es sich nicht um Partei"freunde" handelt.