Stellungnahme Stadt Bruchsal zur Eröffnung des Verfahrens gegen Stadtrat Dr. U. Scherbel
Stellungnahme der Stadt Bruchsal zur Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Stadtrat Dr. Uwe Scherbel
Bruchsal (pa). Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe hat durch Beschluss vom 16.04.2010 das Hauptverfahren gegen ein Mitglied des Bruchsaler Gemeinderats wegen des Vorwurfs der Wahlfälschung (§ 107a StGB) in 2 Fällen (vgl. Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 10.12.2009) unter der Annahme hinreichenden Tatverdachts eröffnet, die Anklage entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe allerdings nicht zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht zugelassen, sondern die Strafsache mangels besonderer Bedeutung des Falles an das Amtsgericht Bruchsal verwiesen.
Da es sich momentan noch um ein nicht endgültig abgeschlossenes Verfahren handelt, kann die Stadt Bruchsal diesen Verfahrensschritt lediglich zur Kenntnis nehmen. Das Regierungspräsidium ist diejenige Behörde, die für die Feststellung der Rechtmäßigkeit der Kommunalwahl 2009 zuständig ist. Ein eventuelles Tätigwerden zum jetzigen Zeitpunkt bleibt der Entscheidung dieser Behörde überlassen.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Meldebehörde ist die Stadt Bruchsal zwischenzeitlich ebenfalls tätig geworden. Das Verfahren ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
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