Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zur anonymen Anzeige
Am vergangenen Dienstag, 2. Februar 2010, sandte bruchsal.org einen offenen Brief an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sowie das Landgericht Karlsruhe mit der Bitte um Stellungnahme zum Sachstand in der Angelegenheit „Ermittlungsverfahren nach anonymer Anzeige vom 16. 10.2009 gegen die Bruchsaler Bürger B. Doll, G. Brüstle, W. Stark und Dr. U. Scherbel" (Staatsanwaltschaft) sowie mit der Bitte um Stellungnahme zum Sachstand in der Angelegenheit „Verfahrensstand Strafsache Dr. U. Scherbel, Bruchsal wg. d. V. auf Wahlfälschung" (Landgericht). Hier zum Nachlesen: Offene Briefe von bruchsal.org an Staatsanwaltschaft und Landgericht Karlsruhe
Bereits heute, Donnerstag, den 4. Februar 2010, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe telefonisch Kontakt zu bruchsal.org aufgenommen. Vielen Dank für die prompte Reaktion. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte bruchsal.org am Telefon folgendes mit (Text nach Mitschrift während des Telefonats):
„Von der anonymen Anzeige hat die Staatsanwaltschaft Kenntnis genommen, aber von der Einleitung eines Verfahrens abgesehen, da der Inhalt wenig konkret war. Auch aus den Scherbelermittlungen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. Aus dem Scherbelverfahren habe sich keine Rechtfertigung für die Verfahrenseinleitung ergeben sondern eher Anhaltspunkte dafür, dass kein Verfahren gegen die genannten Personen einzuleiten sei. Es haben sich keine prozessual relevanten Tatsachen ergeben."
Hier zum Selberlesen ein Bericht auf bruchsal.org mit Scan der E-Mail, die am Montag, den 11. Mai 2009, an die Verfahrensbeteiligten Oberbürgermeister Doll, Bürgermeister Hockenberger, Herrn Brüstle und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gesandt wurde: Neues zum Fall Scherbel.
Hier die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Anklageerhebung gegen Dr. Scherbel: Staatsanwaltschaft Karlsruhe
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Kommentare
Scherbel - Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
Jetzt ist doch tatsächlich der traurige Fall eingetreten vor dem ich bei den verfrühten Jubelstürmen, Neuwahlforderungen, etc. gewarnt habe. Es bleibt alles beim alten und alle Krähen haben ihre Augen noch.
Gibt es eigentlich schon irgendwelche verwertbaren (halb)-oder(ganz)offiziellen Stellungnahmen?
Auch hier (Bruchsal.org) ist scheinbar die Sprachlosigkeit hinsichtlich des nun noch größeren Scherbelhaufens ausgebrochen.
Was nun - Quo vadis?
reinhard spiegler
Unterscheidung ist notwendig
Hallo Herr Spiegler,
nicht dass Sie da etwas durcheinander bringen: Noch hängt die Anklage gegen Dr. Scherbel wg. Wahlfälschung beim Landgericht Karlsruhe. Es ist also eben noch nichts entschieden.
Obiger Artikel bezieht sich nach meinem Verständnis auf die anonyme Anzeige gegen die potentiellen Hintermänner der Sache.
Ausserdem, von Jubelstürmen ist mir nichts bekannt und die Neuwahlforderung ist noch immer aktuell und zwar dann, wenn Hr. Dr. Scherbel verurteilt werden sollte. Ich jedenfalls unterstütze diesen Vorschlag!
Ich bin nur deshalb sprachlos, weil möglicherweise die Drahtzieher hinter Dr. Scherbel deswegen davonkommen können, weil Menschen, die etwas zur Aufklärung u. möglicherweise Überführung beitragen könnten -aus welchen Gründen auch immer- den Mund halten (müssen). Falschverstandene Loyalität? Angst? Diensteid?
Was auch immer es sein mag, letztlich beschädigt es das demokratische System und wie immer wird einer geopfert...
Vielleicht hat ja aber auch Dr. Scherbel mal genug davon und packt aus?
Es bleibt spannend!
Hallo Herr Maier,
Hallo Herr Maier,
Ich habe dieses immer als einen einheitlichen Komplex betrachtet und wenn nun die Staaatsanwaltschaft sich nicht bemüßigt füht, hier tätig zu werden, was dann?
Ohne Staatsanwaltschaft kein Verfahren.
Ich glaube nicht mehr daran!
gruß reinhard spiegler
Zwei Verfahren
Für den Fall, dass der Beitrag nicht eindeutig formuliert war:
Es handelt sich um zwei Verfahren.
Verfahren 1: Vermutete Wahlfälschung des Herrn Dr. Scherbel. Hier hat die Staatsanwaltschaft Klage am Landgericht Karlsruhe gegen Herrn Dr. Scherbel wegen Wahlfälschung erhoben.
Verfahren 2: Anonyme Anzeige gegen Doll, Stark, Brüstle und Scherbel in gleicher Angelegenheit. Hier sieht, wie im Bericht ausgeführt, die Staatsanwaltschaft keinen Handlungsbedarf für eine weitere Bearbeitung der Anzeige gegen Doll, Stark und Brüstle.
VGH: Der Wohnbegriff bestimmt sich nach objektiven Kriterien
Gefunden in den Kommentaren unserer Nachbar-Internetplattform "BürgerArbeitsKreis Bretten"
http://www.bak-bretten.de/texte/wp/2010/02/05/ein-scherbelhaufen/
"An die Leser der Netzzeitung für Bruchsal (bruchsal.org)
VGH Baden-Württemberg
Urteil, 1 S 78/06
Verkündungsdatum: 26.05.2006
Rechtsgebiete: GemO, AO
Leitsatz: 1. Der Begriff des Wohnens i. S. des Kommunalwahlrechts bestimmt sich nach objektiven Kriterien.
2. Bei der Feststellung des aktiven und passiven Wahlrechts darf die Meldebehörde in der Regel von der formellen melderechtlichen Lage ausgehen. Liegen Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit des Melderegisters vor, ist die Wahlbehörde zur Prüfung verpflichtet.
Alles klar? Noch Fragen?"
Herr Stadtrechtsdirektor Wolfgang Raue...
... könnte nun von ganz aufmerksamen und mutigen Bruchsaler Bürgern gefragt werden, weshalb er bei dieser ihm wohlbekannten Rechtslage - dies darf unterstellt werden - die Kühnheit besitzt, öffentlich zu behaupten, Nachforschungen seien nicht Sache der Meldebehörde...
Juristendeutsch Prüfung
Juristendeutsch
Prüfung ungleich Ermittlung.
Zur "Ermittlung" sind sie nicht verpflichtet, zur Prüfung schon.Und wie Prüft man? Man befragt die "Zuständigen" bekommt zur Antwort: "Wird schon stimmen!" und hat seine Prüfungspflicht genüge getan.