Stefan Mappus (CDU) ging auf Nummer sicher
Oder: Mach kaputt, was Dich kaputt (machen könnte).
Donnerstag, 23. August 2012 - 12:46
Es wurde in Stuttgart schon darüber spekuliert, welche Gründe es denn gäbe, dass von Andreas Müller, Redakteur der Stuttgarter Zeitung, so lange nichts mehr zu lesen war. Nach seinen neuesten Enthüllungen liegt aber die Vermutung nahe, dass er mit Recherchieren beschäftigt war und - mal wieder - fündig geworden ist.
Der vormalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Stefan Mappus (CDU), hat, wie Müller recherchierte, nach seiner Abwahl, vor seinem Auszug aus dem Staatsministerium, die Festplatte seines PCs ausbauen lassen. Diese wurde vernichtet oder ihm mitgegeben: "„Auf Wunsch von MP a. D. Mappus wurde ihm die Festplatte seines Arbeitsplatz-PC zur Verfügung gestellt.“, so der Regierungssprecher. Die von Mappus beauftragten Rechtsanwälte hingegen betonen, die Festplatte sei „im Auftrag unseres Mandanten“ ausgebaut und vernichtet worden, und zwar „unter Beteiligung der EDV-Abteilung des Staatsministeriums sowie eines Mitarbeiters“.
Brisante Informationen zum EnBW-Deal und zum "Schwarzen Donnerstag" dürften sich auf der Festplatte befunden haben - warum sonst hätte Mappus die Notwendigkeit gesehen, dieses Beweismittel zu vernichten?
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Kommentare
15 Jahre Datensicherung im Automotive-Business
ein Hersteller von Automobilkomponenten muss Daten 15 Jahre lang aufbewahren. Warum darf ein scheidender MP mit Unterstützung seiner EDV-Abteilung seine Festplatte mitnehmen bzw. vernichten lassen ?
Landeslöschtag
Als ich bei meinem früheren Arbeitgeber ausschied, bat der mich lediglich, meine privaten Daten soweit vorhanden auf der von mir benutzten Festplatte zu löschen. Hätte ich auf eine Vernichtung der Festplatte, wie sie von den Mappus-Rechtsanwälten als normaler Vorgang beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis dargestellt wird, bestanden, hätte der mich allermindestens für doof erklärt.
Mappus’ Amtsvorgänger Günther Oettinger hingegen hat versichert, er habe bei seinem Auszug "nichts an den Computern in meinem Büro vornehmen lassen". So ganz normal, wie Mappus die Angelegenheit der Aktenvernichtung darzustellen versuchen lässt, ist sie wohl doch nicht.
Die Frage
Ist m. E. Darf er, oder darf er nicht. Wenn er darf - nach neuesten Medienberichten darf er wohl - dann hat das wohl ein "Gschmäckle" aber mehr auch nicht. Bleibt noch festzustellen, ob er die neue Festplatte auch bezahlt hat :-)
Mappus' "Aktion Besenrein" = Verwahrungsbruch nach § 133 StGB?
Ob er durfte oder nicht - ist das wirklich umstritten? Das Strafgesetzbuch sagt:
"Verwahrungsbruch" begeht,
(1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Dasselbe gilt für Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in amtlicher Verwahrung einer Kirche oder anderen Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts befinden oder von dieser dem Täter oder einem anderen amtlich in Verwahrung gegeben worden sind.
(3) Wer die Tat an einer Sache begeht, die ihm als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gilt das nicht auch für Datenträger bzw. deren Inhalt? Wenn nicht - weshalb? Spezialvorschrift?