Standfestigkeit von Bäumen jetzt prüfen
Die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Karlsruhe rät:
Kreis Karlsruhe. Gartenbesitzer und Grundstückseigentümer sollten jetzt Bäume und Sträucher auf ihre Standfestigkeit hin überprüfen, da größere Eingriffe in Gehölzbestände nur noch bis zum 28. Februar 2010 zulässig sind. Vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres sind derartige Aktionen nach dem Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg nicht möglich. Zum allgemeinen Schutz von Pflanzen und Tieren verbietet das Gesetz in dieser Zeit Bäume, Gebüsch, Hecken, lebende Zäune sowie Schilf- und Röhrichtbestände zu fällen, zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören.
Ausnahmen werden von der Naturschutzbehörde nur in begründeten Einzelfällen, z.B. wenn Gefahrensituationen bestehen, erteilt. Absehbare oder längerfristig bestehende Gefährdungen sind dagegen rechtzeitig zu beseitigen.
Für gesetzlich geschützte Biotope gelten besondere Vorschriften. Hier sind ganzjährig alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen können, verboten. Im Zweifelsfall berät die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Karlsruhe unter Tel. 0721/936-6651.
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