Stadt Hamburg will bei ROBIN WOOD wegen Aufklebern abkassieren
Die Stadt Hamburg streitet sich mit ROBIN WOOD – wegen eines kleinen Aufklebers gegen das Kohlekraftwerk Moorburg, den angeblich Mitglieder der Umweltorganisation auf Masten im Hamburger Stadtgebiet geklebt haben sollen. Die Stadt hat ROBIN WOOD deswegen einen Kostenbescheid über 120 Euro geschickt. Die Umweltorganisation hat daraufhin in dieser Woche Klage vor dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht (Az: 20 K 443/12). Sie wehrt sich damit gegen die rechtswidrige Kostenforderung der Stadt und den Versuch, auf bürokratischem Wege die Meinungsfreiheit einzuschränken.
Die Stadt behauptet, Mitglieder der ROBIN WOOD-Regionalgruppe Hamburg-Lüneburg hätten im September 2007 „über ein Quadratmeter Aufkleber (ca. 129 Stück)“ an Ampel- und Lichtmasten geklebt. Auf dem Kleber, der etwa halb so groß wie eine Postkarte ist, stand „Nein zum Kohlekraftwerk in Moorburg und anderswo“, der Termin einer Demo in Hamburg sowie der Hinweis auf die Homepage „Kohle-killt-Klima“. Ein Hinweis auf ROBIN WOOD stand nicht darauf.
Ein Jahr nach der angeblichen Tat, die von einem „aufmerksamen Bürger“ angezeigt worden sein soll, erhielt die ROBIN WOOD-Pressestelle einen Gebührenbescheid von der „Zentralstelle Wildplakatierung“ im „Fachamt Management des öffentlichen Raumes“ des Bezirksamtes Hamburg-Nord. Berechnet werden darin „für das ungenehmigte Nutzen öffentlicher Wegefläche durch mindestens einen angefangenen Quadratmeter der Aufkleber mit dem Demo-Aufruf im Lokstedter Weg/Tarpenbekstraße an einem Tag 0,75 Euro/qm“. Weil die Sondernutzung unerlaubt erfolgt sei, erhöhe sich die Gebühr um weitere 100 Euro. ROBIN WOOD zahlte nicht, sondern legte Widerspruch ein. Obwohl die Vollziehung des Bescheids dadurch erst einmal ausgesetzt wurde, erhielten die Umweltschützer nun regelmäßig Mahnungen - eine „Zentralstelle Wildplakatierung“ will ja beschäftigt sein. Am 16. Januar 2012, also über vier Jahre nach dem Auffinden der Aufkleber, bekam die ROBIN WOOD-Pressestelle in dem Widerspruchsverfahren jetzt einen Kostenbescheid über 120 Euro zugestellt.
ROBIN WOOD hält den Bescheid für rechtswidrig und sieht darin einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Zum einen ist nicht nachvollziehbar, wer wo wie viele Aufkleber angebracht haben soll und was ROBIN WOOD damit zu tun haben soll. Zum anderen zählen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zum Gemeingebrauch der Wege in Hamburg. Sie können daher keine gebührenpflichtige Sondernutzung darstellen.
Das Anbringen eines Demo-Aufrufs ist eine Form der Meinungsäußerung, die grundrechtlich geschützt ist. Ein Eingriff in die Grundrechte erfordert eine gesetzliche Grundlage. Die fehlt jedoch. Die Stadt bezieht sich vielmehr lediglich auf eine Dienstanweisung. Die für einen Aufkleber in Anspruch genommene Fläche ist zudem so klein, dass der Vorgang zu geringfügig ist, um dafür eine Gebühr zu erheben.
„Man ist geneigt, das als Karnevalsscherz abzutun, aber die Stadt Hamburg meint es offenbar ernst“, sagt ROBIN WOOD-Vorstand Raphael Weyland. „Sie will bestimmte Formen der Meinungsäußerung unterbinden und missbraucht daher die Benutzungsgebühr als Bußgeld. Das lassen wir uns nicht gefallen. Die Stadt gehört uns allen und nicht einigen Bürokraten, die sich hier als Manager des öffentlichen Raums aufspielen.“
http://www.robinwood.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Energie/Kohle/20120216VG.pdf
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