Spielsucht als möglicher Tathintergrund - weitere Übungshandgranate entdeckt - strafrechtliche Ermittlungen eingestellt

DruckversionPer e-Mail versenden
Gemeinsame Presseerklärung Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Polizeipräsidium Karlsruhe
Donnerstag, 19. Juli 2012 - 14:31

Abschließender Ermittlungsstand zum Geschehen im Kanalweg am 04.07.2012:      

Karlsruhe. Nach den Feststellungen der bei der Kriminalpolizei Karlsruhe eingerichteten „Ermittlungsgruppe Kanalweg“ kommt als ein möglicher Hintergrund des Geschehens am 4. Juli die Spielsucht des 53 Jahre alten Täters in Frage. Offenbar hatte der Mann über Jahre hinweg an Spielautomaten größere Summen verspielt, ohne dass allerdings eine gravierende finanzielle Notlage erkennbar gewesen wäre.

Bei der Obduktion wurden in seinem Blut 0,85 Promille Alkohol festgestellt. Bei diesem eher geringen Wert erscheint Alkohol als Auslöser der Geschehnisse äußerst unwahrscheinlich.

Zu einer möglichen Erkrankung der 55-jährigen bisherigen Wohnungseigentümerin konnten trotz intensiver Recherchen keine Erkenntnisse erlangt werden.

Die weitere Spurensicherung am Tatort hat Angaben des von dem Täter freigelassenen Mitarbeiters der Sozial- und Jugendbehörde bestätigt, denen zufolge er bei dem 53-Jährigen eine zweite Handgranate wahrgenommen hatte.

Wie berichtet, hatte der Mann offenbar kurz vor der Selbsttötung in der Wohnung den Teppich in Brand gesetzt. In dessen verkohlten Resten konnte bei der akribischen Suche schließlich die bis zur Unkenntlichkeit verschmolzene Übungshandgranate entdeckt werden. Diese Feststellung war erst nach Einsatz eines Metalldetektors möglich geworden, mit dessen Hilfe die Beamten zunächst auf die Metallsplinte der Granate gestoßen waren.

Auf welchem Wege der Mann an die Granaten und die in der Wohnung beziehungsweise im Keller insgesamt sieben entdeckten scharfen Waffen einschließlich großer  Munitionsmengen gekommen ist, konnten die Ermittlungen mit Ausnahme der zu seiner Selbsttötung benutzten Langwaffe nicht beantworten. Diese hatte der französische Staatsangehörige, der Mitglied in einem elsässischen Schützenverein war, nach einer entsprechenden Eintragung vor Jahren in Frankreich legal erworben. Für Deutschland hatte diese französische Berechtigung allerdings keine Wirkung; auch der Besitz dieser Waffe war daher in Deutschland illegal. Über den Verbleib von weiteren fünf in Frankreich auf ihn eingetragenen Waffen liegen gleichfalls keine Erkenntnisse vor.

Da nach den durchgeführten Ermittlungen an der Täterschaft des 53-Jährigen nicht zu zweifeln ist, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Ermittlungsverfahren nunmehr eingestellt. Zugleich wurde die 15-köpfige „Ermittlungsgruppe Kanalweg“ aufgelöst.

Eigene Bewertung: Keine Durchschnitt: 4 (1 Bewertung)

Kommentare

Wirkungsloses Waffenrecht

An diesem Fall erkennt man, wie wenig alle nur denkbaren Verschärfungen des bundesdeutschen Waffenrechtes in vielen Fällen bewirken würden - außer einem ungeheuren Verwaltungsaufwand und sehr viel Frustration absolut nichts.
Es ist einfach nur noch deprimierend, heute wieder aus Stuttgart zu hören, wie sich rot-grüne Politiker durch profunde Unkenntnis der Sachverhalte blamieren und von der Opposition vorführen lassen anstatt endlich
1. dafür zu sorgen, dass die bereits geltenden Bestimmungen des Waffenrechtes - regelmäßige Zuverlässigkeits- und Bedürfnisprüfungen, Kontrollen der Waffenunterbringung - auch in die Praxis umgesetzt werden und
2. sich mit den vielen gutwilligen Sportschützen und Jägern an den berühmten runden Tisch zu setzen und zu besprechen, wo es denn wirkliche Mängel gibt und Wege zu deren Beseitigung zu entwickeln, die von allen Seiten mitgetragen werden können.

Im vorliegenden Falle hätte vielleicht eine strikte Beachtung der Meldevorschriften - der Mann hielt sich ja offensichtlich jahrelang "illegal" in Karlsruhe auf und ein Austausch der Waffenbesitzerdaten zwischen Frankreich und der BRD helfen können.
Vielleicht, wie gesagt - aber über den grenzüberschreitenden Datenaustausch brauchen wir nicht nachzudenken, wenn unsere Städte und Gemeinden dank liberalisiertem Melderecht seit Jahren nicht mehr in der Lage - zum Teil auch nicht mehr Willens - sind, ihre Melderegister auf einem aktuellen Stand zu halten.
Aber das ist ein anderes Thema.

Es ist natürlich ein Witz

wenn man überlegt, was mit einer einzigen Waffe (ob legal oder illegal in Besitz) für Schaden angerichtet werden kann, dass weiterhin bestimmte Personenkreise freien Zugang zu Waffen haben.

Nicht nur Sportschützen oder Jäger, denken wir auch an die vielen Polizisten von denen einige auch psychische Probleme haben (können).

Natürlich braucht man diese Personen auch irgendwo wieder. Sportschützen bei der anstehenen Olympiade. Jäger die tatsächlich auch Arbeit leisten, die in unserer Gesellschaft niemand übernehmen will. Z. B. im Strassenverkehr angefahrene Tiere von ihrem Leiden zu erlösen, bzw. die Kadaver zu entsorgen (sollte man nicht vergessen, dies macht nämlich die Polizei nicht!!!). Und eine unbewaffnete Polizei möchte ich mir bei der heutigen internationalen Gefährdungslage nicht vorstellen.

Insgesamt ein schwieriges Dilemma....

Aufregung zwecklos?

"Im vorliegenden Falle hätte vielleicht eine strikte Beachtung der Meldevorschriften - der Mann hielt sich ja offensichtlich jahrelang "illegal" in Karlsruhe auf und ein Austausch der Waffenbesitzerdaten zwischen Frankreich und der BRD helfen können."

Wer hätte denn die Meldevorschriften strikt beachten sollen? Wenn sich ein EU-Bürger als Gast längere Zeit in Deutschland aufhält, weshalb sollte der zur Meldebehörde gehen?

Weshalb sollte Frankreich Waffenbesitzdaten beliebiger seiner Bürger irgendwohin nach Deutschland melden? Die "grenzenlose" Bewegungsfreiheit in Europa hat eben auch ihre Nachteile.

Ich meine, solange es Waffen gibt, wird deren Mißbrauch nicht zu verhindern sein. Da Waffen (und andere Mordwerkzeuge wie z.B. Gifte) nicht abgeschaft werden können, müssen wir damit rechnen, dass Menschen, die durchdrehen, andere töten oder verletzen.

Wir nehmen ja auch in Kauf, dass Menschen im (Straßen)Verkehr verletzt oder getötet werden, wobei im Falle von Raserei oder Trunkenheit das Delikt nahe bei Vorsatz liegt.

Es ist mir klar, dass die meisten Menschen die im Straßenverkehr jährlich 4000 Getöteten als Kollateralschaden ansehen, schließlich muss man ja Autofahren!
Für den Getöteten und deren Angehörige ist der Verlust derselbe.

Solange Motorsport mit Sportwagen auf unseren Straßen ausgetragen wird, ist die Gefahr für Leib und Leben größer, als bei der Jagd oder beim Schießsport in Schießanlagen. Wenn die Überwachung des fließenden Verkehrs mittels Radarmessungen als Falle und Abzocke angesehen werden, zeugt dies nur von der Einstellung: ich kann doch machen, was ich will, ich kann einschätzen, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung oder das Überholverbot richtig sind.

Wenn eine generelle Tempobegrenzung mit vermehrter Kontrolle, sowie Kameras für Rotlichverstöße die Anzahl der Verletzen und Toten halbieren würde, wäre diese "Überwachung" und Reglementierung noch mit unserer Freiheit vereinbar oder wünschenswert?

Ich denke, wir müssen leider mit Waffenmißbrauch und der Gefahr durch das Auto leben. Also können wir uns die Empörung und Aufregung schenken?

Inhalt abgleichen Inhalt abgleichen