Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werden nach Umsatz besteuert

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Dienstag, 2. Februar 2010 - 9:03

Rückwirkende Änderung der Vergnügungssteuersatzung: Pauschale Besteuerung nach Stückzahl musste ersetzt werden

Bruchsal (pa). Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung die rückwirkende Änderung der Vergnügungssteuersatzung. Bislang sah diese einen pauschalierten Steuersatz nach der Stückzahl der aufgestellten Spielgeräte vor, was nach der bisherigen Rechtslage aus Praktikabilitätsgründen auch zulässig und in den meisten Kommunen gängige Praxis war. Hiergegen hatten verschiedene Spielhallenbetreiber aus Bruchsal geklagt und Recht erhalten, da nach neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, sogenannten Geldspielgeräten, für die Bemessung der Steuer der jeweilige tatsächliche Umsatz zugrunde gelegt werden muss. Dadurch würde der individuelle Vergnügungsaufwand des Spielers besser abbildet; denn der eigentliche Steuerschuldner der Vergnügungssteuer ist der Spieler. Da dieser aber nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand persönlich zur Abgabe herangezogen werden kann, wird der Veranstalter beziehungsweise Aufsteller des Spielautomaten zur Abgabe der Steuer verpflichtet.

Nach der Änderung der derzeitigen Vergnügungssteuersatzung wird der Steuersatz für Geldspielgeräte mit 18% aus dem Netto-Einspielergebnis der einzelnen Spielgeräte berechnet; zusätzlich wurden ein Mindeststeuersatz sowie ein Höchstsatz je Spielgerät eingeführt.

Die Gemeinderäte stimmten dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu, beklagten aber den deutlich größeren Verwaltungsaufwand, der durch die neue Besteuerungsmethode zwangsläufig anfallen wird.

Die Änderung der Vergnügungssteuersatzung stellt nur eine Übergangslösung dar. Eine abschließende Neufassung der Vergnügungssteuersatzung wird die Verwaltung auf Wunsch der Gemeinderäte noch einmal aufbereiten.

Kommentare

Interesant wäre jetzt zu

Interesant wäre jetzt zu wissen, wie hoch die Steuersätze in anderen Städten sind.

 

Vergnügungssteuersatz in Stuttgart:

18 % des Nettoumsatzes, Mindestbetrag Euro 59 für ein Gewinnspielgerät in Gaststätten und Euro 142 für eines in Spielhallen.

Ein Link für Betroffene:

Danke Rolf für diese

Danke Rolf für diese Angaben...

Demnach ist jetzt der Steuersatz also nicht mehr geringer im Vergleich zu anderen Städten oder wie darf ich das verstehen?

Irgendwo "verwirrend" diese Zahlenspielchen. Wenn dann dazu noch die Infos aus den vorangegangenen Artikeln kommen, liest sich alles zusammen erst mal, wie ein Sturm im Wasserglas.

Nicht ganz!

Nein, Michael, ganz ausgestanden ist die Sache nicht. Es ist auch kein Sturm im Wasserglas.

 

Der Gemeinderat hat dem Antrag auf rückwirkende Änderung zugestimmt, damit die Stadt eine Rechtsposition erhält, um auf Augenhöhe mit den Klägern zu verhandeln. Ohne Schäden, d. h. Belastung unseres Stadtsäckels, wird es aber definitiv nicht abgehen (Zinsen, Kosten des Rechtsstreits usw.)

Für die Zukunft will der Gemeinderat mehrheitlich die 18 %. Gemeinderat Foos kämpft jedoch vehement dagegen. Das ist die sachliche Lage Stand heute.

Die Satzung, die künftig gelten soll, ist deshalb noch nicht verabschiedet.

 

 

Spielautomaten

Eventuell sollten manche Menschen die gegen alles sind auch einmal BEDENKEN das Spielautomaten auch Existenzerhaltend wirken können da sehr viele Gastwirte auf DIESE Erlöse angewiesen sind und nicht zuletzt dadurch Ihre Preise unten halten können.

Sprachlos

Ja, das war wohl wieder einer der Kommentare, welche die Leserschaft sprachlos zurücklassen - sprachlos, weil...
nun, ich will es mal so ausdrücken: Auf Gaststätten, die nur "dank" ihrer Spielautomateneinnahmen existieren und ihre Preise "unten" halten können, sollten wir verzichten - so gut wie auf die (sorry!) Arbeitsplätze in der Tabakwarenindustrie.
Dann soll der Gastwirt besser seine Preise raufsetzen - vielleicht verdient er aber auch nur ein klein bisschen weniger...?

Sprachlos? ich auch

Nur Spielautomaten sichern das überleben der kleinen Kneipen und der daran geknüpften Existenzen.... Die Kneipe an der Ecke hat so oder so (auch durch das Rauchverbot) zu kämpfen.... Umsatzeinbusen im 2 stelligen Prozentbereich waren und sind keine Seltenheit.

Sicher können wir auch auf Arbeitsplätze in der Tabakindustrie verzichten... die dadurch gestiegene Arbeitslosenzahl und unvermeidlich werdenden Steuererhöhungen in anderen Bereichen tragen wir ja "gerne" mit.

Vielleicht verdient der Gastwirt ein klein bisschen weniger, aber was ist mit der Lebensqualtiät der Geringverdienenden? Sollen die dann in Zukunft ihr wohlverdientes Feierabendbier am Kübelmarkt oder im Viktoriapark trinken weil sie es sich in der Gaststätte nicht mehr leisten können????

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