Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werden nach Umsatz besteuert
Rückwirkende Änderung der Vergnügungssteuersatzung: Pauschale Besteuerung nach Stückzahl musste ersetzt werden
Bruchsal (pa). Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung die rückwirkende Änderung der Vergnügungssteuersatzung. Bislang sah diese einen pauschalierten Steuersatz nach der Stückzahl der aufgestellten Spielgeräte vor, was nach der bisherigen Rechtslage aus Praktikabilitätsgründen auch zulässig und in den meisten Kommunen gängige Praxis war. Hiergegen hatten verschiedene Spielhallenbetreiber aus Bruchsal geklagt und Recht erhalten, da nach neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, sogenannten Geldspielgeräten, für die Bemessung der Steuer der jeweilige tatsächliche Umsatz zugrunde gelegt werden muss. Dadurch würde der individuelle Vergnügungsaufwand des Spielers besser abbildet; denn der eigentliche Steuerschuldner der Vergnügungssteuer ist der Spieler. Da dieser aber nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand persönlich zur Abgabe herangezogen werden kann, wird der Veranstalter beziehungsweise Aufsteller des Spielautomaten zur Abgabe der Steuer verpflichtet.
Nach der Änderung der derzeitigen Vergnügungssteuersatzung wird der Steuersatz für Geldspielgeräte mit 18% aus dem Netto-Einspielergebnis der einzelnen Spielgeräte berechnet; zusätzlich wurden ein Mindeststeuersatz sowie ein Höchstsatz je Spielgerät eingeführt.
Die Gemeinderäte stimmten dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu, beklagten aber den deutlich größeren Verwaltungsaufwand, der durch die neue Besteuerungsmethode zwangsläufig anfallen wird.
Die Änderung der Vergnügungssteuersatzung stellt nur eine Übergangslösung dar. Eine abschließende Neufassung der Vergnügungssteuersatzung wird die Verwaltung auf Wunsch der Gemeinderäte noch einmal aufbereiten.
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Kommentare
Interesant wäre jetzt zu
Interesant wäre jetzt zu wissen, wie hoch die Steuersätze in anderen Städten sind.
Vergnügungssteuersatz in Stuttgart:
18 % des Nettoumsatzes, Mindestbetrag Euro 59 für ein Gewinnspielgerät in Gaststätten und Euro 142 für eines in Spielhallen.
Ein Link für Betroffene:
SPIELSUCHT-FORUM
Danke Rolf für diese
Danke Rolf für diese Angaben...
Demnach ist jetzt der Steuersatz also nicht mehr geringer im Vergleich zu anderen Städten oder wie darf ich das verstehen?
Irgendwo "verwirrend" diese Zahlenspielchen. Wenn dann dazu noch die Infos aus den vorangegangenen Artikeln kommen, liest sich alles zusammen erst mal, wie ein Sturm im Wasserglas.
Nicht ganz!
Nein, Michael, ganz ausgestanden ist die Sache nicht. Es ist auch kein Sturm im Wasserglas.
Spielautomaten
Eventuell sollten manche Menschen die gegen alles sind auch einmal BEDENKEN das Spielautomaten auch Existenzerhaltend wirken können da sehr viele Gastwirte auf DIESE Erlöse angewiesen sind und nicht zuletzt dadurch Ihre Preise unten halten können.
Sprachlos
Ja, das war wohl wieder einer der Kommentare, welche die Leserschaft sprachlos zurücklassen - sprachlos, weil...
nun, ich will es mal so ausdrücken: Auf Gaststätten, die nur "dank" ihrer Spielautomateneinnahmen existieren und ihre Preise "unten" halten können, sollten wir verzichten - so gut wie auf die (sorry!) Arbeitsplätze in der Tabakwarenindustrie.
Dann soll der Gastwirt besser seine Preise raufsetzen - vielleicht verdient er aber auch nur ein klein bisschen weniger...?
Sprachlos? ich auch
Nur Spielautomaten sichern das überleben der kleinen Kneipen und der daran geknüpften Existenzen.... Die Kneipe an der Ecke hat so oder so (auch durch das Rauchverbot) zu kämpfen.... Umsatzeinbusen im 2 stelligen Prozentbereich waren und sind keine Seltenheit.
Sicher können wir auch auf Arbeitsplätze in der Tabakindustrie verzichten... die dadurch gestiegene Arbeitslosenzahl und unvermeidlich werdenden Steuererhöhungen in anderen Bereichen tragen wir ja "gerne" mit.
Vielleicht verdient der Gastwirt ein klein bisschen weniger, aber was ist mit der Lebensqualtiät der Geringverdienenden? Sollen die dann in Zukunft ihr wohlverdientes Feierabendbier am Kübelmarkt oder im Viktoriapark trinken weil sie es sich in der Gaststätte nicht mehr leisten können????
Spielhallen - verschreckte Anwohner, hilflose Politiker
http://www.youtube.com/watch?v=m21I_bSWWUk
Spielhallenschreck
Um es vorweg zu sagen - ich bin kein Anhänger von Spielhallen. Und ich verteidige schon gar nicht solche Typen wie diesen griechisch-schwäbischen "Jungunternehmer" der mit den plattesten Argumenten versucht, seine Geldverdienidee zu verwirklichen - im Rahmen der geltenden Gesetze. Leider...
Und das genau ist das Problem.
"Politiker ratlos" lautet der Titel des Beitrages. Ratlos? Natürlich. Weil ahnungslos, weil ohne Kenntnisse der umfangreichen planungsrechtlichen und baurechtlichen Möglichkeiten - bestenfalls denkt man an die gewerberechtlich erforderliche Erlaubnis, die ja bei Zuverlässigkeit erteilt werden muss - wie bedauerlich.
Oder schlicht korrupt im weitesten Sinne weil sie, insbesondere auf kommunaler Ebene, die vorhandenen Mittel nicht einsetzen wollen. Schon mit dem Mittel des individuellen Stellplatznachweises ist es möglich, diese negative Entwicklung zu steuern - man muss halt wollen. und vielleicht auch dem einen oder anderen immobilienbesitzenden Parteifreund auf die Füße treten, wenn der gerade von einem finanziell so attraktiven Angebot eines Spielhallenbetreibers Gebrauch machen will.
Denn zuerst kommt die Baugenehmigung - dann das Gewerberecht! Und beim Bau- und Planungsrecht sitzen die Gemeinden, die Gemeinderäte, an einem sehr langen Hebel!
Aber auch Spielhallenbetreiber sind Parteimitglieder. Und Spender...
Und manche besitzen sogar Ferienhäuser in attraktiver Lage. Und können Oberbürgermeister ihre Freunde nennen - man erinnert sich doch in Bruchsal, ja?!
Ganz schlimm wird es nur, wenn Journalisten, wie im vorliegenden Falle, dann derartige Beiträge verbreiten. Hier wird vorgegeben, man habe ein Problem erkannt und müsse bedauernd feststellen, es gebe kein Mittel gegen eine solch unsoziale Entwicklung - tatsächlich wird damit dem Zuschauer suggeriert, diese Entwicklung müsse hingenommen werden, es sei hoffnungslos, sich im Einzelfall dagegen zu wehren.
Zum schlimmen Ende lässt man dann noch einen weiteren ahnungslosen Politiker der Opposition auftreten, der indirekt ins gleiche Horn bläst und neue Gesetze für erforderlich hält - weil er die bestehenden entweder nicht kennt oder nicht anwenden will.