Speisekarte mit geschwindeltem Bio-Fleisch?

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Zwei Mitgeschäftsführer sowie der Küchenchef einer Bruchsaler Gaststätte müssen sich wegen Verstoßes gegen das Öko-Landbaugesetz vor dem Amtsgericht Bruchsal verantworten
Dienstag, 10. August 2010 - 11:10

Ihnen wird zur Last gelegt, von Anfang September bis Ende November 2009 auf der Abendspeisekarte mit der Behauptung geworben zu haben, dass man Kalb- und Schweinefleisch von Biobauern aus Schwäbisch-Hall kaufen würde. Hierdurch sei bei den Gästen der Eindruck erweckt worden, das Kalbfleisch und Schweinefleisch für die Gerichte aus der Abendkarte stamme aus ökologischer bzw. biologischer Produktion. Tatsächlich sei dies aber nicht der Fall gewesen.

In verschiedenen Vorschriften der EU sind Voraussetzungen für die Zusammensetzung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel beschrieben. Das im fraglichen Zeitraum verwendete Fleisch erfüllte nach den durchgeführten Ermittlungen die insoweit vorgegebenen Kriterien nicht. Nach dem Öko-Landbaugesetz i.V.m. den entsprechenden EU-Vorschriften ist die Verwendung von Bezeichnungen oder Kennzeichnungs- oder Werbepraktiken strafbar, die den Verbraucher irreführen können.

Verhandlungstermin:

Amtsgericht Bruchsal am Dienstag, 17. August 2010, Saal 102, 9.00 Uhr

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Kommentare

Ups

Welche Bruchsaler Gaststätte das wohl war?
2 Geschäftsführer und Abendkarte, da bleiben nicht viele übrig!

Guten Appetit!

Langsam!

Meine Empfehlung: Jetzt keine reflexhaften Schnellschüsse der Marke "Wer »ÖKO« draufschreibt, wo kein »ÖKO« drin ist, der frisst auch kleine Kinder".

Wenn ich die Meldung richtig lese, spielt in der Meldung bzw. Anklage keine Rolle, dass das angebotene Fleisch etwa verdorben oder sonst nicht genießbar gewesen sein soll. Es handelt sich um den Verdacht einer fehlerhaften Kennzeichnung. Unter anderen Umständen wäre - nochmal, wenn ich die Meldung richtig verstehe - gegen das Anbieten des verarbeiteten Fleischs nichts einzuwenden gewesen.

Keinerlei Anlass also für das offenbar genüsslich vorgetragene "Guten Appetit!" des Gourmets, der dies augenscheinlich ganz gezielt in Richtung der von ihm gemutmaßten Gaststätte loswerden möchte.

UPS

"Hinterfotziger" geht es wohl nicht. So bringt man die "Volksmeinung" in die richtige Bahn ohne wichtige Fakten zu nennen.
j.G.

Pangasius statt Seezunge

Verdorbenes oder minderwertiges Fleisch wurde wohl nicht verkauft. Das angebotene Fleisch war wohl nur falsch deklariert bzw. es wurde wohl der Eindruck durch entsprechende Angaben auf der Speisekarte erweckt, dass es sich bei der angebotenen Ware um hochwertigeres, sprich wesentlich teureres Bio-Fleisch handele.

Dass so eine Verbrauchertäuschung etwas teuer werden kann, zeigt dieses Urteil aus dem Jahre 2009, verhandelt vor dem Amtsgericht Karlsruhe:

Verkauf von „falscher“ Seezunge wurde für Gastronom richtig teuer

Einspruch zurück gezogen

Der heutige Termin vor dem Amtsgericht Bruchsal gegen die beiden Geschäftsführer und den Koch wurde vor Eröffnung der Verhandlung aufgehoben, da nach bruchsal.org vorliegenden Informationen der Einspruch gegen den Strafbefehl kurzfristig zurück genommen wurde.

Gibt's auch eine Info, wie

Gibt's auch eine Info, wie dieser "Strafbefehl" ausgefallen ist?

Wäre doch interessant zu wissen.

Weshalb "..." und überhaupt?

Weshalb eigentlich "Strafbefehl" und nicht einfach Strafbefehl? Glauben Sie, das wäre kein Strafbefehl gewesen, sondern...?
Übrigens ist dies das durchaus übliche Verfahren - erst mal Einspruch einlegen, noch ein wenig mit der Staatsanwaltschaft dealen, mal hören, was der zuständige Richter so denkt und evtl. entscheiden würde - und dann kurz vor knapp zwecks Vermeidung der Öffentlichkeit - könnte ja doch mal ein Zuschauer kommen - Rückzug.
Alle freuen sich, Anwalt hat zusätzliche Gebühren, die geladenen Zeugen und Sachverständigen - in der Regel Angehörige des öffentlichen Dienstes - waren umsonst da usw.
Am Erstaunlichsten ist für mich die Tatsache, dass dieser Fall in der örtlichen Presse überhaupt und so deutlich erwähnt wurde.
Und das im Voraus - da konnte man ja direkt auf die Idee kommen, mal beim Amtsgericht in den Terminkalender zu schauen und Näheres in Erfahrung zu bringen - ts. ts, ts...
Aber nein, reiner Zufall, natürlich. Wird in Zukunft immer so gemacht.

Betonung?

>Weshalb eigentlich "Strafbefehl" und nicht einfach Strafbefehl? Glauben Sie, >das wäre kein Strafbefehl gewesen, sondern...?

Spielt es eine Rolle, was ich "Glaube"?

Für mich ist das Anführungszeichen eine Methode ein Wort zu betonen, da es schriftlich immer recht schwer ist, einer Aussage den entsprechenden Klang zu verleihen, der beim gesprochenen Wort einen Satz komplett verändern kann. Leider hat man im schriftlichen nur wenig Möglichkeiten, diese Art von Kommunikation richtig rüber zu bringen, was leider oft, wie in diesem Fall, zu Missverständnissen führt.

Mich interessiert einzig, wie dieser Strafbefehl ausgefallen ist, dass es diesen gegeben hat, steht wohl ausser Zweifel, denn sonst wäre die Verhandlung ja nicht einmal angesetzt worden.

"Gänsefüsschen" = Vorsicht

"Anführungszeichen können außerdem verwendet werden, um Wörter, Wortgruppen und Teile eines Textes oder Wortes hervorzuheben, zu denen man Stellung nehmen möchte, über die man eine Aussage machen will oder von deren Verwendung man sich – etwa ironisch oder durch die Unterlegung eines anderen Sinns – distanzieren möchte" sagt Wikipedia.
Üblich ist in unserem Sprachraum die Verwendung zur Distanzierung - im Gegensatz etwa zur Unterstreichung oder Verwendung von Großbuchstaben.
Und da es sich bei dem "Strafbefehl" ja auch um ein irrtümlich so bezeichnetes anderes Verfahren hätte handeln können - also Vorsicht.

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