Serie von gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr im nördlichen Landkreis Karlsruhe

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Staatsanwaltschaft setzt Belohnung aus
Freitag, 2. September 2011 - 9:11

Wie bereits mehrfach berichtet, wurden seit April im nördlichen Landkreis Karlsruhe in mindestens 19 Fällen gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr verübt. 

Ein oder mehrere unbekannte Täter legten auf vielbefahrenen Straßen zur Nachtzeit Gegenstände wie Autoreifen, ein Nagelbrett, Baumstämme, Fernseher oder gar massive Betonbrocken auf die Fahrbahnen. Ein weiterer und wohl der Serie zuzurechnender Fall wurde in der Nacht auf Sonntag im Rhein-Neckar-Kreis bekannt. Kurz nach 4 Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer ein großes Gitter vor einer Brücke auf der in Richtung Wiesloch führenden Fahrbahn der B 39 bei Wiesloch-Rauenberg. Das 3 x 1,75-Meter große Absperrgitter war allein von der Größe her geeignet, einen Verkehrsunfall mit schlimmsten Folgen zu verursachen. Nur durch glückliche Umstände gab es bisher keine schwerwiegenden Personenschäden. Neben den massiven Gefährdungen für Leib und Leben summiert sich der Sachschaden inzwischen auf über 20.000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat jetzt für Hinweise, die zur Ermittlung und/oder Ergreifung des oder der unbekannten Täter(s) führen, eine Belohnung* in Höhe von 3.000 Euro ausgesetzt. Hinweise nimmt die Kriminalpolizeiaußenstelle Bruchsal unter 07251/726-201 oder der  Kriminaldauerdienst des Polizeipräsidiums Karlsruhe sowie jede andere Polizeidienststelle entgegen. Außerdem weisen die Beamten auf  die Möglichkeit des vertraulichen Telefons (0721) 939-6666 hin.

Die Polizei bittet Fahrzeuglenker im nördlichen Landkreis Karlsruhe sowie im südlichen Rhein-Neckar-Kreis zur Nachtzeit um besonders vorsichtige und langsame Fahrweise. So sind auf der Fahrbahn liegende Gegenstände frühzeitig zu erkennen, Brems- oder Ausweichmanöver können rechtzeitig eingeleitet werden. Verkehrsteilnehmer, die solche Hindernisse entdecken, sollten diese nicht selbst entfernen, sondern die Gefahrenstelle durch Einschalten des Warnblinkers und durch Aufstellen eines Warndreiecks absichern. In einem solchen Fall bittet die Polizei um sofortige Alarmierung unter der Notrufnummer 110.

 

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