Schon über 1400 Waffen freiwillig abgegeben
Kreis Karlsruhe. Wer in Deutschland eine Schusswaffe besitzen oder führen möchte, muss bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. So muss man zum Beispiel grundsätzlich volljährig, geeignet und charakterlich zuverlässig sein und es muss - neben der Sachkunde - ein konkretes Bedürfnis vorliegen. Dies kann zum Beispiel eine Tätigkeit in der Bewachungsbranche oder als Jäger sein, aber auch sportliches Engagement in einem Schützenverein zählt dazu. Um sicherzustellen, dass kein Unbefugter an die Waffen kommt, werden auch an die Aufbewahrung von Schusswaffen besondere Anforderungen gestellt.
Diese stand nach dem tragischen Amoklauf von Winnenden im Fokus, da die Pistole, mit der der 17-jährige Täter am 11. März letzten Jahres 15 Menschen erschoss, im elterlichen Schlafzimmer lag, anstatt wie vorgeschrieben in einem speziellen Waffentresor eingeschlossen war.
Darauf hin erhielten alle 6.800 Waffenbesitzer im Kreis einen Brief vom Landrat, in dem ausdrücklich auf die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen hingewiesen wurde. Demjenigen, der kein zulässiges Behältnis nachweisen kann oder die Ausgaben für einen Kauf scheut wurde angeboten, seine Waffen und Munition kostenlos bei der Waffenbehörde abzugeben. Bis Jahresende 2009 galt dies auch straffrei für Waffen, für die keine entsprechende Besitzerlaubnis vorliegt, weil diese z.B. nie angemeldet wurden. Mit einem darauf folgenden Schreiben der Waffenbehörde wurde ein konkreter Nachweis über die sachgerechte Aufbewahrung gefordert. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel überzeugte sich jetzt persönlich über den aktuellen Sachstand.

In einem speziellen Sicherheitsraum werden die zurückgegebenen Waffen gesammelt, bevor sie vernichtet werden.
„60 % der angeschriebenen Waffenbesitzer haben sich bislang zurückgemeldet", informierte Amtsleiter Bernhard Bösherz. Bis dato wurden auch ca. 1.450 Waffen sowie zigtausende Schuss Munition freiwillig abgegeben, darunter 133 nicht registrierte Waffen, die aber unter die Amnestie fallen. Vertreten sind von Pistolen und Revolvern über Gewehre bis hin zu Schrotflinten alle Waffengattungen. Die Schießgeräte werden gesammelt und nach kurzer Zwischenlagerung in einem speziellen Sicherheitsraum dann an die Landespolizeidirektion weitergegeben und danach vom Kampfmittelbeseitigungsdienst ausnahmslos vernichtet.
Um die Fälle zügig abzuarbeiten wurde die Waffenbehörde vorübergehend amtsintern verstärkt. Dennoch werden die Bediensteten noch das ganze Jahr mit der Fallbearbeitung beschäftigt sein. Aus diesem Grund wird auch um Verständnis gebeten, wenn nicht jede Anfrage sofort geklärt werden kann.
Kein Pardon kennt die Waffenbehörde, wenn überhaupt keine Rückäußerung erfolgt. „Wer ein förmliches Verfahren mit Fristsetzung und Zwangsgeldmaßnahmen verhindern möchte, sollte sich schleunigst schriftlich bei der Waffenbehörde melden", wendet sich Amtsleiter Bernhard Bösherz an alle Waffenbesitzer, die dies bislang noch nicht getan haben.
Landrat Dr. Schnaudigel erhofft sich von dieser Aktion neben der Sicherstellung der Aufbewahrung auch eine ständige Sensibilität im täglichen Umgang mit den Schusswaffen und lobte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde für die konsequente und zügige Bearbeitung der Fälle.
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