Satzungsmist

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Donnerstag, 17. September 2009 - 2:00

„Tutto bene“ – so das kaum überraschende Ergebnis der Mitgliederversammlung des CDU-Stadtverbandes vom gestrigen Abend, bei der laut Einladung „die notwendigen Veränderungen mit den Mitgliedern ergebnisoffen diskutiert“ werden sollten.

Freilich bezog sich dieses Verdikt nicht auf das Ergebnis der aus Sicht der Parteispitze und vieler Mitglieder „verlorenen OB-Wahl“, wohl aber auf die bis dorthin führenden Aktivitäten der Organe.

Diese wurden aus der Versammlung, nachdem vom Ortsverbandsvorsitzenden Günter Brüstle die Arbeit der „Findungskommission“ referiert worden war, ob ihres zeitaufwändigen Engagements und – so der unausgesprochene Tenor – der Unausweichlichkeit des Verfahrensergebnisses vielstimmig gelobt.

Für den Beteiligten, der dieser Mehrheit nicht angehörte, war dieses Selbstverständnis einer sich als maßgebend verstehend Partei nicht nur insoweit überraschend, als hier erneut auf die Autorität „extern-professioneller Agenturen“ rekurriert wurde.

Viel verblüffender vielmehr war der Umstand, dass nachgewiesenen Satzungsverstößen im Hinblick auf die Kompetenz des Gremiums, das die Unterstützung des Kandidaten Hartmann beschlossen hatte, weder von der Parteispitze noch aus dem Plenum widersprochen wurde.

Stattdessen wurden diese mit einer Palette, die von Zeitnot über Opportunität bis zur auf der Hand liegenden Gleichwertigkeit der gewählten Praxis reichte, als „nicht so schlimm“, „Satzungsmist“ und „juristische Spitzfindigkeiten“ erklärt.

Noch einmal zum Mitschreiben: Die örtliche Spitze einer sich als demokratisch verstehenden Partei erklärt die eigenen Regeln des internen Umgangs miteinander für disponibel aus Zweckmäßigkeitsgründen?

Man möchte bestürzt sein, fiele einem nicht rechtzeitig ein, dass es sich um die Partei handelt, die in der Erinnerungsspanne der meisten Mitglieder nichts Anderes als Kohl’sches Regelverständnis hat lernen können.

Wo mag der Denkfehler liegen? Nach rechtsstaatlichem Verständnis ist er an der Stelle zu suchen, dass niemals „eine Partei“ oder sonst eine Personengesamtheit schuldhaft regelwidrig handeln kann, sondern Regelverstöße immer solche von Personen sind. Im vorliegenden Falle sind diese auch namhaft zu machen.

Wenn allerdings die übrigen Mitglieder der Partei nicht „mitgehangen“ sein wollen und der Ansicht sind, dass – unabhängig von den handelnden Personen – die Sache, der man aus in der Regel honorigen Gründen beigetreten ist, das Dabeibleiben wert ist, dann müssen sie nicht nur diese Namhaftmachung betreiben, sondern auch dafür stehen, dass künftig derlei bewusst unrechtmäßiges Verfahren nicht mehr das Vertrauen der Öffentlichkeit erschüttern kann.

Hierzu gehört, die Befleckten nicht weiter zu tragen. Wer Interesse am Überleben der örtlichen CDU hat, muss an einem personell unverdächtigen Neuaufbau interessiert sein, auf den die Wähleröffentlichkeit einen Anspruch hat.

Werner Stark hat seinen Nichtwiederantritt versprochen. Wann löst Günter Brüstle sein auf meine künftig unakzeptlable Mitarbeit gerichtetes Rücktrittsangebot ein?

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