Repräsentative Wahlstatistik des Statistischen Landesamtes Baden- Württemberg
Bruchsal (pa.). In den Wahlbezirken 001-07 und 003-04 werden bei der Landtagswahl wieder wahlstatistische Auszählungen nach Geschlecht und Altersgruppen der Wählerinnen und Wähler durchgeführt. Hierfür werden Stimmzettel verwendet, denen bereits bei Drucklegung das Geschlecht und die Geburtsjahresgruppe der Wählerin und des Wählers unverschlüsselt aufgedruckt wurden.
Es ist sichergestellt, dass dabei das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.
Merkblätter und weitere Informationen zur Durchführung der Repräsentativen Wahlstatistik werden im Wahllokal ausgelegt.
Hinweis zur Gestaltung des Stimmzettels
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl wurde für sehbehinderte und blinde Menschen, die ohne Unterstützung durch Dritte selbst erkennen möchten, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, eine ertastbare Kennzeichnung am oberen rechten Rand (abgetrenntes Eck) des Stimmzettels angebracht.
Die Tasthilfe wurde bei allen Stimmzetteln im Wahlkreis 29 einheitlich gestaltet. Das Wahlgeheimnis wird dabei nicht verletzt.
Mittels einer Stimmzettelschablone können dann sehbehinderte und blinde Wähler/-innen an der Urnenwahl teilnehmen.
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