Raub in der Felixstraße: Räuberische Erpressung rasch geklärt

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Gemeinsame Presseerklärung Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Polizeipräsidium Karlsruhe
Freitag, 29. Juni 2012 - 14:29

Bruchsal.Bei der Klärung eines am Montagabend in der Bruchsaler Felixstraße verübten Raubes sind die Ermittlungsbehörden den offenbar entscheidenden Schritt vorangekommen.

Nachdem die überfallene junge Frau bei einer Wahllichtbildvorlage einen mehr als 20-mal polizeilich in Erscheinung getretenen 19-Jährigen als Täter identifiziert hatte, konnte der Verdächtige am Mittwochabend festgenommen werden, als er einer Meldeauflage auf dem Polizeirevier Bruchsal nachkommen wollte.

Am Donnerstag erließ der zuständige Richter dann aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gestellten Antrages gegen den 19-Jährigen Haftbefehl. Neben der aktuellen räuberischen Erpressung fanden dabei auch eine gefährliche Körperverletzung und die unbefugte Ingebrauchnahme eines Pkw mit gestohlenen Kennzeichen Berücksichtigung. Bei der letztgenannten Tat hatte sich der Beschuldigte eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert und einen Verkehrsunfall mit Verletzten verursacht.

Wie berichtet, hatte ein zunächst unbekannter Täter am Montag gegen 19.00 Uhr in der Felixstraße eine 23 Jahre alte Passantin zunächst um Kleingeld für Zigaretten gebeten. Als die Angesprochene daraufhin ihren Rucksack öffnete und der junge Mann einen darin verwahrten Hundert-Euro-Schein erblickte, hatte er mit einem Messer die Herausgabe des Geldes erzwungen und sofort die Flucht ergriffen.

Sollte es wegen der räuberischen Erpressung zu einer Verurteilung kommen, wird sich der zum Tatvorwurf bislang schweigende Beschuldigte auf eine längere Haftstrafe einrichten müssen. Im Strafgesetzbuch sind Raubtaten, bei denen ein Messer eingesetzt wird, als Verbrechen eingestuft und bei erwachsenen Tätern mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren bewehrt.

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