Provinzpossen

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Wer im Landkreis Heilbronn gegen Stuttgart 21 protestieren möchte, hat es nicht so leicht.
Mittwoch, 19. Oktober 2011 - 13:15
Storchennest

Das "Storchennest" in Schwaigern (pyrolux)

Im tiefsten Kraichgau, zwischen Eppingen und Heilbronn, liegt Schwaigern, die "Weinbaustadt am Heuchelberg", in der es sich, laut Eigenwerbung der Gemeinde, "gut leben und arbeiten" lässt. Schwaigern ist lediglich 40 Kilometer von Bruchsal entfernt - aber man kommt doch nur sehr selten dort hin ...

Über eine recht drollige Begebenheit, die sich kürzlich dort zugetragen hat, berichtet in der neuesten Ausgabe die

KONTEXT:WOCHENZEITUNG.

Diese Wochenzeitung versteht sich als ein unabhängiges Onlineportal, das von hauptberuflichen Journalisten verantwortet und von Stuttgartern Bürgern getragen wird. Die KONTEXT: WOCHENZEITUNG erscheint mittwochs online und samstags als Beilage von taz.die tageszeitung.

Doch jetzt nach langer Vorrede zu den

Provinzpossen

von Gunter Haug

Wer im Landkreis Heilbronn gegen Stuttgart 21 protestieren möchte, hat es nicht so leicht. Das hat zumindest ein Mann aus Schwaigern erlebt, dem Messeveranstalter übel mitspielten. Notizen aus der Bahnhofsprovinz, oder: Was es heißt, die K-21-Argumente aufs Land bringen zu wollen.

Bernd Mayer (49) aus Schwaigern im Landkreis Heilbronn ist ein aufrechter Demokrat. Als in seiner Heimatstadt kürzlich die Leintalmesse veranstaltet wurde, eine lokale Leistungsschau mit rund 70 Ausstellern und einigen tausend Besuchern, wurde der S-21-Gegner Mayer aktiv. Er wollte über die Stuttgarter Bahnhofsproblematik uninformierten Mitbürgern einige wichtige Informationen an die Hand geben vor der Volksabstimmung am 27. November. Unaufdringlich und nebenbei – auf dem Weg zur Leintalmesse.

Mayer funktionierte mithilfe einer weißen Plane, dem bekannten grellgrünen K-21-Plakat und dem bekannten, mit einem roten Schrägbalken versehenen Stuttgart-21-Schild seinen alten Pkw-Anhänger um: zum Infomobil in Sachen K 21. Kernbotschaft des Vehikels war die in großen Lettern angebrachte Information, dass sich die Kosten für das umstrittene Bahnhofsprojekt inzwischen mit Riesenschritten der Obergrenze von 4,52 Milliarden Euro näherten. Dem Limit, das laut Kostenvereinbarung zwischen Bahn, Bund, Land und Stadt nicht überschritten werden darf. Sonst Ausstieg, heißt es.

Seinen Anhänger platzierte Mayer auf einem freien öffentlichen Parkplatz in der Nähe des Messegeländes – und konnte sich damit sicher sein, dass viele sonntägliche Besucher en passant die Hauptargumente der Gegner von Stuttgart 21 registrieren würden. Eine gute Idee, ganz im Sinne der Steigerung der Wahlbeteiligung für das Quorum vom 27. November, dachte sich Mayer und machte sich am Sonntagnachmittag neuerlich und voller Freude auf den Weg zur Messe.

Eine Entschuldigung ist nicht zu bekommen

Doch der Anhänger war plötzlich weg. Und das, obwohl er abgeschlossen und gesichert worden war. Es konnte also gar nicht sein, dass ihn jemand einfach weggefahren hatte. Doch wo war er? Nach einiger Zeit des Suchens fand ihn sein Besitzer schließlich wieder: auf einem anderen Abstellplatz, hinter einer Hecke. Dort, wo ihn kein Messebesucher sehen konnte.

Es bedurfte keiner detektivischen Spürnase, um zu ahnen, was passiert war. Eine Erkundigung beim örtlichen Messeleiter genügte, und schon war klar, dass die Messeleitung die Hände im Spiel hatte. Der Anhänger habe gestört – es handle sich um eine nicht statthafte Meinungsäußerung im Umfeld der Messe. Man wolle aber nicht, dass diese Veranstaltung "instrumentalisiert und missbraucht" werde. Deshalb habe man die Angelegenheit buchstäblich in die eigenen Hände genommen und den Stein des Anstoßes – übrigens mit der später erfolgten ausdrücklichen Billigung des Vorsitzenden des örtlichen Handels- und Gewerbevereins – an eine weniger auffällige Stelle bugsiert.

Bernd Mayer war außer sich. Verwies auf sein demokratisches Recht der freien Meinungsäußerung und verlangte eine Entschuldigung. Als die nicht zu bekommen war ("Wofür denn?"), griff er zum Telefon und schaltete die Polizei ein: "Wegen des Vergreifens an fremdem Eigentum." Schließlich darf ein Anhänger bekanntlich 14 Tage lang auf jedem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Das sahen die Beamten genauso und nahmen die Anzeige auf. Die Dinge nahmen also ihren weiteren, nunmehr juristischen Lauf. Sollte man meinen.

Die Polizei nimmt die Anzeige auf und weist sie dann ab

Ein paar Tage später kam die Ernüchterung. Als sich Mayer auf der Wache nämlich nach dem Stand der Dinge erkundigte, erhielt er die Auskunft, man tue sich schwer mit der Formulierung der Anzeige. Aus polizeilichrechtlicher Sicht habe sich nämlich kein Tatbestand ergeben. Im Nachhinein betrachtet, könne man "keine Aneignungsabsicht" der Messemacher erkennen, und es sei ja auch tatsächlich nichts passiert, bis auf die Tatsache, dass der Hänger nun halt um 20 Meter Luftlinie versetzt aufgefunden worden sei. Ja, aber wenn das jeder macht, argumentierte Mayer. Wenn beispielsweise anstelle eines Anhängers nun ein Fahrrad von A nach B bewegt worden wäre, nur weil es jemandem in den Sinn kam, das Laufen sei ihm zu mühselig. Was dann?

Erneutes Schulterzucken – und ebenfalls "kein polizeilicher Tatbestand". Solange das Fahrrad heil geblieben sei, habe "der Nutzungsgedanke des Besitzers keine Beeinträchtigung" erfahren – egal wie lange er nach Anhänger oder Fahrrad auch habe suchen müssen. Der zunehmend sprachlose Mayer erinnerte die Beamten an so manchen im Zuge der Stuttgarter K-21-Demonstrationen verhängten Bußgeldbescheid, wo Leute

K21

bekanntermaßen schon kräftig zur Kasse gebeten worden seien, wenn sie einen einzigen K-21-Aufkleber an einem Laternenmast angebracht hätten. Aufkleber, die man ganz gut wieder abziehen könne, ohne jedwede Beeinträchtigung des zweckentfremdeten Gegenstands. Das sei etwas ganz anderes, wurde er nun eher knapp beschieden, die Sache selbst sei damit wohl erledigt. Die Anzeige, zu der es nun wegen fehlender "polizeirechtlicher Verwertbarkeit" nicht kommen konnte, war also im Sande verlaufen, bevor sie überhaupt in die Gänge gekommen war.

Fazit: Zwischen Schwaigern und Stuttgart, so mutmaßt der engagierte Demokrat Mayer, liegen wohl Welten. Und je nach Lust und Laune der Ermittlungsbehörde auch Verwarnungen, Bußgeldbescheide oder doch lieber Verfahrenseinstellungen. Mayer will trotzdem nicht klein beigeben. Vielleicht finde sich ja doch ein engagierter Jurist, der ihn unterstütze. Das wäre gut für die Demokratie, findet er – und freut sich, dass sein Anhänger inzwischen richtig populär geworden ist: "Alle wollen ihn plötzlich haben." Das heißt, logischerweise natürlich nur die K-21-Leute oder Gegner des Projekts Stuttgart 21. Immerhin auch eine Möglichkeit, das Bahnhofsthema unters Abstimmungsvolk zu bringen. Von dieser Warte aus betrachtet, haben sich die um das Ansehen ihrer Lokalmesse besorgten Anhängerversetzer eher einen Bärendienst erwiesen: Denn zumindest in dieser Ecke des Landkreises Heilbronn ist Stuttgart 21 plötzlich doch wieder Thema geworden – sogar ein viel diskutiertes.

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Kommentare

"Verbotene Eigenmacht - § 858 BGB"?

Ohne jetzt auf mögliche Konsequenzen für den oder die Störer einzugehen - ist das nicht ein Fall von
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotene_Eigenmacht
- she. oben?

ich finde gar nicht schlecht

Wenn bei Veranstaltungen jeglicher Art die Politik aussen vorzubleiben hat! Der Veranstalter hat sich hier sicher nicht richtig verhalten, es bestätigt sich mir aber nur der Verdacht, dass man es langsam vielleicht nicht mehr hören kann.... Geht mir genauso :-)

Auf der anderen Seite ist die scheinbar demokratische Meinungsmache die hier betrieben werden soll, vielleicht nicht auch ein Verstoss gegen so manches Recht..... Ist es nicht auch penetrant überall seine Meinung in vorzutragen? Verstößt das nicht sogar gegen die guten Sitten?

Sittenlose Meinungsfreiheit?

Oh Herr! Da kann ich wieder nur auf Pfingsten hoffen - und dass AIB an der richtigen Stelle steht, sitzt, liegt oder kniet...

politische Sittenstrolche

"Auf der anderen Seite ist die scheinbar demokratische Meinungsmache die hier betrieben werden soll, vielleicht nicht auch ein Verstoss gegen so manches Recht..... Ist es nicht auch penetrant überall seine Meinung in vorzutragen? Verstößt das nicht sogar gegen die guten Sitten?" Verfasst von Al B. am 19. Oktober 2011 - 19:09.

Verstößt es nicht gegen die "guten Sitten", wenn es sich die im Amt befindlichen Parteibonzen erlauben, durch Steuergelder finanziert über ihr segensreiches Wirken in der Regierung die Öffentlichkeit zu "informieren", so in Riechweite von Wahlen ?

Provinzpossen - leben wir im WildenWesten?

Unsere Gesellschaft prangert zurecht die vermehrten Übergriffe und Beschädigungen von fremdem Eigentum an.
Auf der Stadtbahnstrecke S4, an der sich auch Schwaigern befindet, ist Vandalismus leider ein zunehmendes Problem.
Unter diesem Hintergrund sollte eine Vorbildfunktion, der Messeausrichter (Unternehmer) als auch des Vorsitzenden vom Handels- und Gewerbevereins, zum Umgang mit fremdem Eigentum zu erwarten sein.

Greift dieses Verhalten der Messeausrichter und das Mittragen dieses Verhaltens durch den HGV Vorsitzenden in unserer Gesellschaft um sich, dann sind wir wieder in eine Zeit zurückgefallen, die wir in unserer jüngsten Geschichte schmerzlich erleben mussten. Wer die legitime Meinungsdarstellung nicht ertragen kann, bewußt das Recht beugt und sich nicht scheut an das Eigentum anderer Hand anzulegen, zeigt wes Geistes Kinder leider immer noch überall mitmischen.

Ein schwarzer Tag für jeden aufrichtigen Demokraten!

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