Pressemitteilung der Stadt Bruchsal zum Fall Scherbel

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Amtsgericht verurteilt Bruchsaler Stadtrat wegen zweifacher Wahlfälschung.
Freitag, 25. März 2011 - 12:17

Bruchsal (pa.). Das Amtsgericht Bruchsal hat Stadtrat Dr. Uwe Scherbel wegen Wahlfälschung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 63.000 Euro (180 Tagessätze à 350 Euro) verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Herr Dr. Scherbel bei den Kommunalwahlen 2004 und 2009 seinen Hauptwohnsitz nicht in Bruchsal hatte und damit nicht wählbar war.

Nachdem sich die gerichtliche Überprüfung der Angelegenheit bisher als monatelanges Warten darstellte, liegt nun das erste Urteil in der Sache vor. „Es ist äußerst bedauerlich, dass es soweit kommen musste", so Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick in einer ersten Reaktion. Sie verbinde mit dieser Entscheidung die Hoffnung, dass nun auch das parallel laufende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, in dem es um die Frage der Zugehörigkeit Dr. Scherbels zum Gemeinderat geht, schnell entschieden werde. Prozesstermin hierfür ist der 12. April.

Unabhängig vom weiteren Rechtsweg äußerte sich das Stadtoberhaupt auch zur Frage des Gemeinderatssitzes. „In Anbetracht des unmissverständlich klaren Urteils im Strafverfahren hielte ich es für angebracht, wenn Herr Dr. Scherbel nun sein Gemeinderatsmandat von sich aus niederlegt", so Petzold-Schick weiter. Ihr Ziel sei es, dass diese Angelegenheit das politische Klima in der Stadt nicht weiter belaste.

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