Pünktlich zum Winterbeginn: Räum- und Streupflicht beachten
Bruchsal (pa). Mit dem bevorstehenden Wintereinbruch gilt ein besonderes Augenmerk auch wieder der Räum- und Streupflicht von Hausbesitzern: Denn diese sind nach der bestehenden Satzung über die Verpflichtung von Straßenanliegern zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, kurz Streupflichtsatzung verpflichtet, Gehwege vor ihrem Haus zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee und Eisglätte zu bestreuen. Straßenanlieger im Sinne der städtischen Satzung sind Eigentümer und Besitzer - also auch Mieter und Pächter - von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Anlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Sind gar keine Gehwege vorhanden, ist am Fahrbahnrand ein Streifen von einem Meter Breite zu räumen und zu streuen - dies gilt beidseitig, falls an beiden Straßenrändern Grundstücke liegen.
Die Räumung muss an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr erfolgen. Wenn es im Laufe eines Tages anhaltend schneit, ist unverzüglich - bei Bedarf auch mehrmals täglich - zu räumen und zu streuen. Diese Verpflichtung besteht bis 20 Uhr.
Immer wieder kommt es aufgrund von Missachtung dieser Vorschriften zu Unfällen. Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Straßenanlieger, dieser Pflicht nachzukommen, damit alle Bürgerinnen und Bürger sicheren Fußes durch die Stadt kommen.
Auch die Stadtverwaltung leistet ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit und ist auf den Straßen mit Großgeräten für den Winterdienst und Handkolonnen im Einsatz. Geräumt werden Straßen, die als verkehrswichtig und gefährlich eingestuft sind.
Gleichzeitig appelliert die Stadt an alle Verkehrsteilnehmer, auch selbst Vorsorge zu treffen und ihre Fahrzeuge mit Winterreifen oder im Bedarfsfall auch mit Schneeketten auszurüsten, wie dies zum Beispiel bei einer Urlaubsfahrt zum Skifahren in die Berge völlig selbstverständlich ist.
Der gesamte Wortlaut der Satzung über die Verpflichtung von Straßenanliegern zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) in der Fassung vom 23.10.2007 ist als Broschüre erhältlich bei den Verwaltungsstellen, im Bürgerbüro und im Bürgerservice Bauen im Rathaus am Holzmarkt sowie bei der Infozentrale der Verwaltung auf dem Campus 3, International University. Es gibt sie auch mit ergänzenden Erläuterungen im Internet unter Streupflichtsatzung.
Unter der Telefon-Nummer 07251-79-600 können Broschüren bestellt und weitere Informationen erfragt werden.
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