Neues Jugenschutzgesetz ab 2011
Die Neufassung des JMStV sieht vor, dass deutsche Webseiten ab dem 1. Januar 2011 mit einer Alterskennzeichnung versehen werden. Dazu müssen die Anbieter ihre Inhalte in mehrere Altersstufen von "ab 0" bis "ab 18 Jahren" einteilen. Dies betrifft auch Blogs, private Webseiten sowie solche von Vereinen, Parteien oder kleinen Firmen. Für Inhalte unter zwölf Jahren ist eine Kennzeichnung zwar freiwillig. Wer nicht kennzeichnet, riskiert aber, dass die Webseite in Schulen, Bibliotheken oder in Familien von Inhaltsfilterprogrammen blockiert wird.
Dieser Bericht ist vom Düsseldorfer Medien-Anwalt Udo Vetter:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelass...
Egal ob es sich um ein kleines Blog oder eine große Konzern-Site handelt: Jeder Anbieter im Web wird sich aller Voraussicht nach mit der neuen Regelung beschäftigen müssen, denn der JMStV sieht Bußgelder für Verstöße vor. Zumindest kommerziellen Betreibern droht außerdem Ungemach aus Richtung des Mitbewerbs: Wer ab Januar 2011 nicht kennzeichnet oder den Zugang beschränkt, kann von der Konkurrenz eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. Schließlich verschafft er sich einen Vorteil, indem er sich nicht an bestehende Regelungen hält. Rechtsexperten befürchten bereits Abmahnwellen, die insbesondere kleinere geschäftliche Anbieter im Web überschwemmen könnten.
Mit dem novellierten JMStV wollen die Bundesländer nach eigener Darstellung der "fortschreitenden Medienkonvergenz Rechnung tragen" und den Jugendschutz im Netz stärken. Dies setzen sie nun um, indem sie die bislang für den Offline-Bereich geltenden Regelungen auf Internetangebote übertragen haben. Formal betrachtet sind Staatsverträge Übereinkünfte der Bundesländer mit Gesetzescharakter. Änderungen wie die beim JMStV müssen zunächst von den Regierungschefs der Länder und anschließend von jedem einzelnen Länderparlament gebilligt werden.
Der JMStV hat diese Hürden fast vollständig passiert. Bis Mitte Dezember werden die letzten fehlenden Länderparlamente ab- und höchstwahrscheinlich zugestimmt haben. Unklar war bislang insbesondere, wie sich die rot-grüne Minderheitenregierung in Nordrhein-Westfalen verhalten wird. Am gestrigen Montag nun haben sich die Landtagsfraktionen von SPD und den Grünen per Antrag entschlossen, dem Vertrag zuzustimmen. Dies sorgt am heutigen Dienstag für Verwunderung, weil sich die Grünen bislang stets gegen die neue Jugenschutzregelung ausgesprochen haben. Per Twitter hatten die Grünen aus NRW gestern vermeldet: "Wir sind weiterhin gegen den #JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen." [Update: Inzwischen hat die grüne Landtagsfraktion den Fraktionsvorstand gebeten, noch einmal mit der SPD über die Ablehnung des Staatsvertrags zu sprechen.]
Diese Gemengelage sorgt für Unsicherheit, aus der die Macher von VZlog.de offenbar die Konsequenzen gezogen haben. Die Alterskennzeichnung wäre "zwar technisch leicht umzusetzen" gewesen, schreiben sie, "jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden und juristisch sehr unsicher. Wir müssten diese Einschätzung selbst vornehmen und können uns keine Experten auf diesem Gebiet leisten, die alle 845 Artikel, 1218 Medieninhalte und 15797 Kommentare bewerten. Wenn wir diese Bewertung selbst vornehmen und diese falsch ist, kann dies zu hohen Geldstrafen führen. Die einzige sinnvolle Möglichkeit für VZlog wäre es also, das gesamte Blog mit ‘Ab 18‘ zu bewerten, was für uns aus keinen Sinn macht."
Damit bestätigen die Betreiber von VZlog.de erstmals, worauf Kritiker am neuen JMStV seit Monaten hinweisen: Die Kennzeichnungsregelung könnte dazu führen, dass viele Betreiber aus Unsicherheit ihre Angebote aus dem Netz nehmen. Alvar Freude vom Arbeitskreis Internetsperren und Zensur etwa befürchtete bereits im Mai 2010 in einer ausführlichen Stellungnahme "irreversible Schäden an einem sich entwickelnden kulturellen und sozialen Raum". Ohnehin bestehe "derzeit keine Schutzlücke". Deutschland habe bereits "die strengsten Online-Jugendschutz-Regelungen aller demokratischen Staaten weltweit."
Eine Analyse der verworrenen Situation um den neuen JMStV sowie eine Einschätzung der sich daraus ergebenden praktischen Konsequenzen bringt die c‘t in ihrer Ausgabe 26/10, die am 6. Dezember erscheint. (hob)
Anmerkung:
Was ich an der Sache am heftigsten finde....das Gesetz soll im Januar 2011 in Kraft treten, aber man geht davon aus, das eine technische Lösung erst im Sommer 2011 auf den Markt kommen wird.... Selbst wenn man, um sicher zu gehen, seine Seite mit einem Alter ab 18 kennzeichnet....wie soll man das als Betreiber der Website überprüfen ? Ich bin mir fast sicher, das es den hohen Herren nicht reichen wird das ein Button mit "Ja ü 18 " bzw "Nein u 18" auf der Startseite zu sehen ist. Was ist jugendgefährdend? -Bilder von ner Party mit einer jungen Dame die an der Stange tanzt ? -Bilder von Freunden die ein wenig alkoholisiert sind ? -Bilder vom letzen Strand-Urlaub ? Wer ist in der Lage seine Seite einzuschätzen, ausser einem ausgebildetem Psychologen ?
t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/1/
http://yuccatree.de/2010/11/jugendmedienschutz-staatsvertrag-bundeslander-beschliesen-juristisches-chaos-fur-blogger/
Günstig Tanken
Beliebte Inhalte
Heute:
Twitter Updates
Wer ist online
Veranstaltungen: Aktuelle Termine
-
Donnerstag, 24. Mai 2012 - 19:00
-
Donnerstag, 24. Mai 2012 - 20:00 - 21:00
-
Freitag, 25. Mai 2012 - 19:00
-
Freitag, 25. Mai 2012 - 20:00
-
Sonntag, 3. Juni 2012 - 11:00
Neueste Kommentare
- Dazu gehört noch das folgende Bild
vor 48 Minuten 43 Sekunden - Bruchsal reagiert - wenn auch sehr verspätet
vor 57 Minuten 56 Sekunden - Köstlich!
vor 1 Stunde 46 Minuten - BÜZ oder Altenbürghalle?
vor 1 Stunde 7 Minuten - Dampfplauderer Christian Pfeiffer
vor 3 Stunden 41 Minuten - ein paar Ideen / Wünsche / Hinweise
vor 6 Stunden 36 Minuten - Irreführung der Verbraucher
vor 7 Stunden 37 Minuten - Was nix koscht......
vor 8 Stunden 4 Minuten - Grad recht!
vor 9 Stunden 1 Minute - "Bruchsaler Spargel" und "Made in Germany"
vor 18 Stunden 12 Minuten
BRUCHSAL.ORG abonnieren
Benutzeranmeldung
Neue Mitglieder
- Stiphtung Chris...
- Genossenschaftler
- Krambambuli
- HA.NEU
- frosch01





Kommentare
Jugendmedienschutz von juristischen Legasthenikern entworfen
So sieht es Prof. Dr. Thomas Hoeren in seinem Beitrag "Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet"
( http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmedienstaatsvertrag-und-altersfreig... )
Jugendschutz ist eine gute Sache. Leider kommt es bei der derzeitigen Aufregung und die Novellierung des Jugendmedienschutzes immer wieder von Seiten der Befürworter zu Vorwürfen, man sei gegen Jugendschutz, wenn sich nur kritisch zu dem Gesetz äussert.
Sicher ist es richtig, Inhalte die z.B. für unter 18jährige Nutzer nicht geignet sind, zu kennzeichnen bzw. nur nach Altersverifikation des Zugang zuzulassen.
Aber im Großen und Ganzen bringt der neue Jugendschutz mehr Unsicherheit als Sicherheit. Und gerade für kleine Webseiten und Blogbetreiber, bis hin zu Seiten von Vereinen etc. können kleine Fehler schon von der deutschen Abmahnmafia genutzt werden, um diese Betreiber wirtschaftlich zu ruinieren.
Folgende Fakten stehen gegen das JMStV:
Insgesamt ist der neugefasste Vertrag mit soviel Unklarheiten besetzt, so daß man ab 01. Januar 2011 bald nicht mehr von einem fortschrittlichen Internet in Deutschland sprechen kann, sondern von einer rückwärtsgewandten Entwicklung. Und auch die Stimmen, die davor mahnen, daß es sich hier um die ersten Vorstufen einer Zensur handeln könnte, liegen nicht ganz falsch. Gilt es vielleicht irgendwann als kinder- und jugendgefährdend, wenn man sich z.B. eine einen Blog regierungskritisch äussert? In der Tat scheinen solche Verordnungen dazu geeignet, das Angebot im Internet immer weiter einzuschränken. Man will etwas kontrollieren, was sich nicht kontrollieren lässt und riskiert letztendlich, dem Internet in Deutschland den Garaus zu machen. Und es drängt sich fast der Verdacht auf, als sei dies ganz im Sinne unserer Herrschenden. Und das würde wiederum zu meiner Theorie passen, daß wir in einer parlamentarischen Diktatur leben.
Abschließend kann ich mich nur der Aussage von Prof. Dr.Thomas Hoeren anschliessen, wenn er schreibt:
Ob solche "Denkanstösse" das Innere eines Politkerhirns erreichen, darf angesichts bisheriger Erfahrungen angezweifelt werden. Ausnahmen mögen hier die berühmte Regel bestätigen.