Nachruf auf "Zensursula"
Ein entschlossener Kämpfer gegen das sogenannte „Zugangserschwerungsgesetz“ der 2009 amtierenden Familienministerin von der Leyen, von den Gegnern ihres Gesetzentwurfes „Zensursula“ genannt, war der damalige Bundestagsabgeordnete aus unserer Region, Jörg Tauss, wohnhaft in Kraichtal. Der von der Familienministerin eingebrachte Gesetzentwurf beinhaltete lediglich das Aufstellen von „Stoppschildern“ im Internet (Achtung, wenn Sie jetzt weiter klicken machen Sie sich strafbar), die Gegner dieser Gesetzesvorlage, allen voran der damalige MdB Jörg Tauss forderten, dass diese unappetitlichen Seiten gelöscht werden müssten.
Durchsetzen konnte sich Jörg Tauss mit seiner vehement vorgetragenen Forderung nicht. Letzten Endes war er im Bundestag das unbequeme Enfant terrible, mit dem man nicht mehr Politik machen wollte, auch die SPD-Fraktion, der er angehörte, versagte ihm die Unterstützung. Folgerichtig trat er noch 2009 aus seiner Partei aus und schloss sich den Piraten an. Jörg Tauss war bisher der erste und einzige Pirat im Deutschen Bundestag.
Am 18. Juni 2009 beschloss der Bundestag per namentlicher Abstimmung das Zugangserschwerungsgesetz. Von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD gab es eine bzw. drei Gegenstimmen; die Fraktionen von FDP und Linken stimmten geschlossen ohne Enthaltung gegen den Entwurf, etwa zwei Drittel der Grünen stimmten gegen den Entwurf. In der politischen Berichterstattung wurde jedoch aufmerksam registriert, dass sich mit 15 Abgeordneten etwa 30 % der Grünen entgegen dem Votum ihrer Fraktion der Stimme enthalten hatten.
Der damalige Bundespräsident zögerte lange mit seiner Unterschrift, erst am 17. Februar 2010 unterzeichnete er das Gesetz.
Letzendlich wurde das „Zugangserschwerungsgesetz“ de facto nicht angewendet. Das Bundeskriminalamt wurde nach dem Inkraftreten vom Bundesministerium des Innern durch einen Erlass angewiesen, dennoch keine Sperrlisten zu erstellen.
Mittlerweile ist Jörg Tauss nicht mehr Bundestagsabgeordneter, er stolperte über den Besitz von kinderpornografischem Material, das er, wie er in seinem Prozess ausführte, ankaufte um nachzuweisen, dass der Vertriebskanal für Kinderpornografie gar nicht mehr das Internet sei sondern andere Kanäle. Bruchsal.org berichtete ausführlich über diesen Prozess:
Im Dezember 2011 wurde das „Zugangerschwerungsgesetz“, gelegentlich auch „Kinderpornosperrgesetz“ genannt, von Kritikern auch oft als „das absurdeste und unsinnigste Gesetz das wir je hatten“ bezeichnet, vom Bundestag vorzeitig aufgehoben.
Was bleibt von dieser Affäre? Eine Frau von der Leyen, die sich schon als Bundespräsidentin wähnte und ansonsten gerne schwadronierend in Talkshows auftritt und ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter, der zwar Recht mit seiner Kritik an diesem Gesetz hatte aber darüber sein Mandat verlor.
Auf seiner Seite www.tauss-gezwitscher.de kommentiert Jörg Tauss selbst die Vorgänge von den ersten Ideen zum Gesetzesvorhaben über die in Kraftsetzung bis zum vorzeitigen Aufheben des Gesetzes:
Nachruf auf "Zensursula"
Jörg Tauss 3. Dezember 2011
2007 ging es los. Bei der damaligen Herbsttagung des Bundeskriminalamts (BKA) wurde in Wiesbaden die Forderung nach gesetzlicher Sperrung von Internetseiten erhoben. Begründet wurde dies mit „Erfolgen“ in Skandinavien im Kampf gegen „Kinderpornografie im Internet“. In Deutschland existiere, so tönte BKA- Präsident Ziercke, ein offener und gesetzlich ungeregelter Zugang zu Darstellungen missbrauchter Kinder im Internet.
Kinderschutzorganisationen wie UNICEF und Guttenbergs „Innocence in Danger“ stürzten sich auf das Thema und verbreiteten die offenkundige Unwahrheit. Der Missbrauch findet an anderen Stellen und selbst bei entsprechenden Darstellungen im Internet im Verborgenen statt. Selbst in Fußballstadien wurde aber dafür geworben, „endlich“ Kinderpornografie im Internet zu sperren.
Mit spektakulären Polizeiaktionen wie der „Operation Himmel“ wurden tausende Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlichen Konsumenten kinderpornografischen Materials eingeleitet und später stillschweigend eingestellt. Die Medien heizten bis zur Tagesschau an „Heiigabend“ das Thema an. Im heute-journal wurde behauptet, mit lediglich „zwei Mausklicks“ hätte man Zugang zu Fotos sexuell gequälter Kinder. Zu einer Richtigstellung war das ZDF bis heute nicht bereit.
Die damalige Familienministerin von der Leyen bemächtigte sich des Themas und brachte das „Zugangserschwerungsgesetz“ in die parlamentarische Debatte. Damit sollte der Zugang zu kinderpornografischen Seiten im Internet nach eben skandinavischem Vorbild gesperrt werden. Nicht nur die Opfer von Missbrauch fragten sich, warum die Darstellung eines missbrauchten Kindes nicht gelöscht, sondern lediglich mit einem technisch leicht umgehbaren Stoppschild versehen werden sollte. Ausländische Staaten wie Indien wurden von der Bundesregierung zur Begründung fälschlicherweise beschuldigt, „keine Gesetzgebung“ gegen kinderpornografisches Material zu haben. Daher seien solche Sperren notwendig. Es begann seitens vieler Netzaktivisten ein erbitterter Kampf gegen die Errichtung einer Zensurinfrastruktur für Deutschland, um die es dem BKA statt des vorgeschobenen Kampfes gegen Kinderpornografie wohl tatsächlich ging. Franziska Heinen organisierte hiergegen mit 134.000 Zeichnern die größte Petition, die je zuvor an den Deutschen Bundestag gerichtet worden war.
Vergeblich: Gegen die Argumente von Fachleuten wurde das Zugangserschwerungsgesetz im Juni 2009 seitens der damaligen schwarzroten Koalition nach einem dubiosen parlamentarischen Verfahren in namentlicher Abstimmung beschlossen. Ich verließ nach 38 Jahren Mitgliedschaft die SPD. Stimmen der Vernunft setzten sich dort gegen die noch heute anhaltende kinderpornografische Hysterie zum Thema Internet nicht mehr durch. Der damalige Bundespräsident Köhler unterzeichnete Zensursula trotz ihm vorgetragener verfassungsrechtlicher Bedenken. Seine Frau engagierte sich mit „Schirmherrschaften“ für Veranstaltungen öffentlich dafür. Erst der schwarzgelben Koalition dämmerte nach der Bundestagswahl 2009, welcher Unfug da auf den Weg gebracht worden war. Nach zweijährigem Siechtum und einem exekutiven Nichtanwendungserlass wurde das Gesetz letzten Donnerstag am späten Abend im Deutschen Bundestag 2 Jahre danach jetzt wieder ohne größere Debatte wieder aufgehoben.
War was? Ja: Es gab ein jahrelang inszeniertes Lehrbeispiel für populistische Gesetzgebung aufgrund einer medialen Kampagne. Und es gab einen unerträglichen politischen Missbrauch missbrauchter Kinder als Wahlkampfgag. Und es gibt noch immer einen BKA-Präsidenten, der in einer ernsten Angelegenheit wie Kinderpornografie Öffentlichkeit, Parlament und Medien über Jahre hinweg belog und belügt. Bei welchem Thema kann man solchen Leuten an anderer Stelle eigentlich vertrauen? Etwa jetzt bei der Vorratsdatenspeicherung?
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Kommentare
Das Problem
der Demokratie zeigt sich hier deutlich. Die Minderheit in der großen Koalition hatte recht und nicht die Mehrheit. Das Parlament beschließt ein Gesetz aufgrund medialen Drucks um es später ganz leise wieder zu kippen.
Gesetze und Aktionen, die aus aktuellem Anlass so ganz schnell mal Ergebnisse bringen sollen, gehen meist daneben. Letztes Bespiel, der vehemente Ruf nach einem NPD-Verbot. Viele Jahre ließ man Neonazis gewähren, bezahlte man V-Leute, die in der Szene mitmischten (ist das eigentlich schon Unterstützung?). Jetzt plötzlich ist man aufgewacht, wie ein Schläfer aus einem irren Traum, und ruft nach Aktionen, noch bevor man richtig zur Besinnung gekommen ist.
Natürlich ist es wichtig, den letzten Mitläufer des Nazionalsozialistischen Untergrunds (NSU) zum ermitteln. Aber wie steht es mit den Beteiligungen der Landes-Verfassungsämter. Wie kann es sein, dass es hier immer noch ein Kompetenzgerangel gibt? Wo sind hier die Schuldigen an den Ermittlungspannen? Ich fürchte, letztendlich wird hier alles als "nicht nachvollziehbar" und "nicht nachweisbar" und "geheimnisträchtig" ausgegeben werden und "fehlende Akten" werden die Aufkärung verhindern.
Populistischer Aktionismus
Zitat:
Die Minderheit in der großen Koalition hatte recht und nicht die Mehrheit. Das Parlament beschließt ein Gesetz aufgrund medialen Drucks um es später ganz leise wieder zu kippen.
:Zitat Ende
Diesen Druck hat man m.E. selbst erzeugt, um in populistischer Manier mit und mit Pseudokompetenz Aktionismus und "Bürgernähe" zu vermitteln.
Ich sehe noch heute "Stoppschild-Ursel" vor mir, wie sie vor einem großen Auditorium mit Plattheiten zu diesem Thema punkten kann, das dann natürlich pflichtschuldig Beifall klatscht.
Wir Piraten haben dieses Gesetz von Anfang in dieser Form abgelehnt ("Löschen statt sperren") und jedem, der sich in der Materie auch nur ein bisschen auskennt, konnte und musste klar sein, dass es Makulatur sein würde.
Die gleichen Leute applaudieren heute wieder, wenn "die ganz G´scheiten" der Politik uns Piraten heute vorwerfen, von nichts außer IT eine Ahnung zu haben.