Nach Serie von gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr und Brandstiftungen:

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Anklage zum Schwurgericht Karlsruhe erhoben Tatvorwurf: mehrfacher versuchter Mord und Brandstiftungen
Montag, 2. Juli 2012 - 22:57

Karlsruhe - Bruchsal. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Ende Juni 2012 gegen vier Männer im Alter von 22, 23, 29 und 30 Jahren u. a. wegen mehrfachen versuchten Mordes und zahlreichen Fällen der Brandstiftung Anklage zum Landgericht - Schwurgericht - Karlsruhe erhoben.

Ihnen wird vorgeworfen, sie seien in wechselnder Besetzung für eine Serie von insgesamt 19 Eingriffen in den Straßenverkehr zwischen März 2011 und März 2012 verantwortlich gewesen. Darüber hinaus werden ihnen insgesamt zehn zwischen April und November 2011 verübte Brandstiftungen zur Last gelegt.

Die im nördlichen Landkreis Karlsruhe wohnhaften Tatverdächtigen hätten vereinbart, in wechselnder Besetzung nächtliche Angriffe auf Verkehrsteilnehmer durchzuführen und Unfälle zu provozieren. Im nördlichen Landkreis Karlsruhe sowie im südlichen Rhein-Neckar-Kreis hätten sie dann in 19 Fällen nachts auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften Gegenstände platziert und andere besonders unfallträchtige Situationen geschaffen.

So hätten sie beispielsweise Fernsehgeräte, größere Holzstücke, größere Steine oder Betonbrocken, Sockel von Verkehrsschildern, einen etwa 30 kg schweren Gullydeckel, einen rund 40 kg schweren Zementsack und ein von ihnen dunkel lackiertes Brett mit 29 herausstehenden Holzschrauben auf die Fahrbahn gelegt.

Unter anderem in Kurvenbereichen hätten sie mehrere Liter Altöl ausgeschüttet, mit Wasser seien bei winterlichen Temperaturen bewusst Eisplatten "hergestellt" worden. Mit den Hindernissen kollidierten in vielen Fällen Pkw-Fahrer. An den Fahrzeugen entstanden dabei teils erhebliche Sachschäden, zu Personenschäden kam es glücklicherweise nicht.

Neben gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr sind diese Verhaltensweisen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft vor allem als heimtückische Angriffe mit bedingtem Tötungsvorsatz und damit jeweils als versuchter Mord zu werten. Tragend hierfür ist im Wesentlichen, dass die von den Angeschuldigten bewusst platzierten Hindernisse ebenso wie die Glättestellen für Kraftfahrer nicht vorhersehbare und nicht kontrollierbare extreme Unfallrisiken bedeuteten.

Es drängt sich auf, dass Kollisionen mit den genannten Gegenständen bei den außerorts zulässigen Geschwindigkeiten für Autofahrer, nicht zuletzt aber für Zweiradfahrer, tödlich ausgehen können.

An diesen Eingriffen seien der 30 Jahre alte Angeschuldigte in 19 Fällen, der 29 Jahre alte Angeschuldigte in 13 Fällen sowie die 22 bzw. 23 Jahre alten Tatgenossen in neun bzw. 18 Fällen beteiligt gewesen.

Darüber hinaus liegt drei der Angeschuldigten zur Last, sie hätten zwischen April und November 2011 in insgesamt zehn Fällen Gegenstände angezündet. Darunter befanden sich ein Radlader (Bagger), ein Linienbus, weitere Fahrzeuge und insgesamt 120 Strohballen. Die 30 und 29 Jahre alten Angeklagten seien an allen zehn Brandstiftungen beteiligt gewesen, ihr 23-jähriger Tatgenosse an neun dieser Taten.

Seit den Festnahmen Mitte März 2012 befinden sich die Tatverdächtigen in Untersuchungshaft.

Abschließend sei hervorgehoben, dass die Aufklärung der Tatserie maßgeblich auf der hervorragenden Ermittlungsarbeit der bei der Kriminalpolizei-Außenstelle Bruchsal angesiedelten Ermittlungsgruppen "Straße" und "Lumi" beruht, die tatkräftig von den jeweils zuständigen Polizeirevieren unterstützt wurden.

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Kommentare

Alles hat ein Ende

In diesem Falle kommt ein Sprichwort zum Tragen: "Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht."

Im schlimmsten Falle...

... kann das so enden:

http://www.spiegel.de/spiegel/a-801848-2.html

Was für Motive haben diese Leute?

Motive.....

....wurden ja in dem Bericht vom 20. März zur Genüge angeführt -

"Beweggründe für ihr Tun waren eigenen Aussagen zufolge Imponiergehabe innerhalb der Gruppe, das Ärgern von Mitmenschen sowie der Reiz des Nichterwischtwerdens."

man darf sich vorstellen, welche Kosten alleine die polizeilichen Ermittlungen verursachten! Und die ständige Berichterstattung! Da mag sich der Eine oder Andere schon wie ein kleiner Herrgot gefühlt haben. Und letztendlich wurden sie ja nur aufgrund ihrer eigenen Bl*dheit erwischt.

Klar auch, dass ihnen das alles ja jetzt ganz furchtbar leid tut und man die möglichen Folgen völlig unterschätzt hatte!

An eine Verurteilung wegen versuchten Mordes mag ich trotzdem nicht glauben.......

nicht nur

von eigener Blödheit würde ich dabei sprechen. Schliesslich war offenbar ein SEK (sorry, wenn dies in diesem Zshg. der falsche Begriff ist, was besseres fiel mir auf die Schnelle nicht ein) ständig in Bereitschaft bei ähnlichen Vorfällen Strassen abzusperren und Verdächtige zu kontrollieren. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat in Kronau ein Rollerfahrer berichtet er wäre von einem Raser fast über den Haufen gefahren worden. Dieser konnte das Fahrzeug beschreiben und in welche Richtung es gefahren ist. Da brauchte die Polizei im Zshg. mit dem Holzklotzunfall bei Reilingen nur noch 1 und 1 zusammenzuzählen. Das noch Sägespäne im Kofferraum des verdächtigen Fahrzeugs lagen war dann natürlich vielleicht eigene Blödheit oder Pech.... aber letzten Endes gerecht....

Als Blödheit erachte ich einerseits,

wenn man nicht weiss, wann genug ist und trotz der bekannten Aktivitäten der Polizei nicht aufhört oder wenigstens mal eine Zeitlang Ruhe gibt (analog zu dem Krug und dem Brunnen eben) und sich dann andererseits noch SO auffällig verhält, dass man ja auffliegen muss. Der Rest ist dann Polizeihandwerk, klar, und es ist gut so, dass die Vier mal eine Weile von der Straße sind.

Nachahmer haben sie ja schon gefunden.

Gastmanns moralische Ansichten

Die sind schon seltsam - wenn man das bedenkt, was der von sich gibt.

Untauglich

Wer im Alter über 20 derartige Taten ausführt, kann doch nicht ernsthaft die Reife haben, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Da wäre doch die Konsequenz, den überführten Tätern zu zeigen, dass sie noch in der Lage sind, zu Fuß gehen zu können.
Lebenslang.

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