Muss Dr. Scherbel Ordnungsgeld zahlen?
Wie bereits bei bruchsal.org berichtet, soll der CDU-Kreistagsabgeordnete Dr. Uwe Scherbel bereits öfters unentschuldigt bei Kreistagssitzungen gefehlt haben. Ordnungsgeld gegen Dr. Uwe Scherbel?
Wegen Wahlfälschung wurde Dr. Uwe Scherbel vom Amtsgericht Bruchsal verurteilt, da er, so im Urteil, bei der Gemeinderatswahl des Jahres 2009 seinen ersten Wohnsitz nicht in Bruchsal gehabt habe. Mittlerweile ist Dr. Scherbel gegen dieses Urteil in Berufung gegangen. Bruchsaler CDU-Stadtrat Dr. Uwe Scherbel wegen Wahlfälschung in zwei Fällen verurteilt
In der nächsten Sitzung des Kreistages des Landkreises Karlsruhe am kommenden Donnerstag, 21. Juli 2011, in der Forster Waldseehalle, 15 bis 19 Uhr, wird das Gremium entscheiden, ob ein Ordnungsgeld gegen den CDU-Kreisrat Scherbel festgesetzt wird. Die Causa Scherbel wird im Tagesordnungspunkt 11 behandelt: „Ordnungsgeld gegenüber einem Kreisrat aufgrund mehrfach unentschuldigtem Fernbleiben von Sitzungen des Kreistags".
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Kommentare
CDU / Scherbel
Die Meldung über die Festsetzung des Tagesordnungspunktes 11 innerhalb der Kreistagssitzung wird ebenso für den geneigten Leser von Bedeutung sein wie deren Ausgang. Ob es für den Gesamtkomplex bruchsal.org von Bedeutung sein muss, eine eigene - im Navigationsmenü festgeschriebene - Rubrik "CDU / Scherbel" dauerhaft auszuweisen, ist ebenso fraglich wie übertrieben. Irgendwann ist auch mal gut. Es gibt auch ein Leben nach dem Fehltritt.
Leben im Fehltritt
Sehr geehrter Herr Karl S.,
natürlich ist es für gewisse Kreise ärgerlich, ständig auf die "Causa Scherbel" hingewiesen zu werden.
Aber - so leid es mir tut - wir leben nicht nach, sondern immer noch im Fehltritt, wie Sie Wahlfälschung zu bezeichnen belieben. Denn der durch diese kriminelle Handlung verursachte Schaden an der Allgemeinheit, ein verfälschtes Kommunalwahlergebnis, dauert dank gemeinsamer Bemühungen aller Undemokraten von Bruchsal bis Karlsruhe noch an.
Die Fehltreter bzw. ihre Parteifreunde haben es immer noch in der Hand, durch eine konsequente Flurbereinigung in den eigenen Reihen zu beweisen, dass sie aus diesem Gaunerstück mehr gelernt haben als "Betriebsunfall - das nächste Mal müssen wir einfach besser aufpassen!"
Leben nach dem Fehltritt
Dieser Gedanke hat sicherlich etwas für sich - doch meine ich, dass die Phase "nach dem Fehltritt" vorliegend noch nicht erreicht ist.
Dies aus drei Gründen:
Zum Einen ist der "neue" Gegenstand der Berichterstattung tatsächlich ein Neuer: Dass Dr. Scherbel, nachdem er sein Gemeinderatsmandat verloren hat, es vorzieht, sich im Kreisrat nicht sehen zu lassen, ist zwar bis zu gewissem Grade menschlich verständlich, stellt aber durchaus einen neuen, eigenständigen Verstoß gegen die Pflichten aus dem Ehrenamt dar - jedenfalls dann, wenn dieses, wie hier augenscheinlich der Fall, unentschuldigt geschieht. Auf die Seite der Angelegenheit, dass er damit - wie berichtet - auch seiner Fraktion schadet, der ansonsten pauschal gezahlte Sitzungsgelder gekürzt werden, muss hier gar nicht gesondert eingegangen werden. Wir befinden uns hier also gerade nicht im Stadium "nach", sondern "mitten im" (neuen) Fehltritt, dem sich Scherbel - ebenso wie dem verständlichen Unbehagen, das mit seinem Auftreten im Kreistag zusammenhängen dürfte - sicherlich einfach würde entziehen können: Seine Kreistagskollegen werden ihm den Gefallen, ihn mit Begründung seiner die Wahrnehmung des Ehrenamtes ausschließenden beruflichen Eingespanntheit zu entpflichten, nach meiner Einschätzung lieber heute als morgen gerne tun.
Mit dem Andauern des Strafprozesses - die Berufungsverhandlung soll, wie man hört, frühestens im September terminiert werden - sei der zweite Aspekt des Gedankens "noch nicht nach dem Fehltritt" nur ganz kurz angerissen.
Denn bedeutender scheint mir der Umstand, dass diese beiden Aspekte sich nur mit einer Seite der unappetitlichen Angelegenheit befassen. Eine gebotene - auch strafrechtliche - Aufarbeitung des unabdingbaren Beitrags anderer Personen als Dr. Scherbel am "Gelingen" der Bruchsaler Wahlfälschungsangelegenheit ist bislang unter Bemühung höchst abenteuerlicher Begründungskapriolen unterblieben.
Offenbar war auf meine höchst zurückhaltende Befassung auch der neue Justizminister nicht geneigt, diese Sache anders als mit denkbar spitzen Fingern anzufassen - was in seinem Fall so aussieht, dass er mir durch einen Mitarbeiter seines Ministeriums - wenn auch vornehm verklausuliert - die ausdrückliche Erhebung einer Dienstaufsichtsbeschwerde nahelegen lässt.
Diese liegt dem Haus nun wunschgemäß seit einer Woche vor und man darf gespannt sein, ob die Angelegenheit einen überzeugenderen Fortgang nimmt, als dies üblicherweise Dienstaufsichtsbeschwerden nachgesagt wird, die im Ruf stehen, ebenso form- und frist- wie letztlich meist fruchtlos zu sein.