Landratsamt verteidigt gerichtlich beanstandete Praxis der Verkehrsgeschwindigkeitsmessung
Am 21.März wurde unter "Verkehrsgeschwindigkeitsmessungen des Landratsamts sind rechtswidrig" über ein Urteil des Amtsgerichts Bruchsal berichtet, in welchem das Amtsgericht die Art und Weise der Einbindung eines Privatunternehmens in die Verkehrsgeschwindigkeitsmessungen des Landratsamtes für rechtswidrig erklärte.
Zwischenzeitlich wurde das Thema von den Badischen Neuesten Nachrichten wiederholt aufgegriffen. Zuletzt hat der zuständige Verkehrsdezernent und Stellvertreter des Landrats Ralph Schlusche gegenüber den BNN ( Ausgabe vom 12.04.2010 ) das Vorgehen seiner Verwaltung verteidigt. Das Vorgehen sei doch gang und gäbe. Und sei es doch durch Urteile von Oberlandesgerichten gedeckt. Man sei über das Urteil des Amtsgerichts überrascht.
Schlusche sieht sogar einen Wandel in der Rechtsprechung.
Hierzu sei angemerkt, dass diese Äußerungen, sollten sie so gegenüber den BNN gemacht worden sein, auf einer Verkennung der Sach- und Rechtslage beruhen.
Das Amtsgericht Bruchsal hat sich nämlich auf den einschlägigen Erlass des Innenministeriums ( der im übrigen in dem betreffenden Gerichtsverfahren dem Landratsamt anfänglich nicht bekannt war ) unter Beibehaltung der ständigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte gestützt.
Es wurde schließlich seitens des Amtsgerichts Bruchsal beanstandet, dass die Vorgaben des Erlasses und rechtsstaatliche Prinzipien durch das LRA nicht eingehalten werden, indem die Einbindung des Privatunternehmens über das zulässige Maß (Hilfsdienste für den zuständigen Messbeamten) hinausgehen und Beweisfotos entgegen dem Erlass des Ministeriums per Stückpreis durch das LRA erworben werden.
Ergo, das Amtgericht Bruchsal hat keine Änderung der bisherigen Rechtsprechung herbeigeführt. Es bleibt alles beim Alten.
Beim Landratsamt trotz der entgegenstehenden Rechtsprechung offensichtlich auch.
Auch auf bruchsal.org:
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