Landkreis will Langzeitarbeitslose künftig in alleiniger Verantwortung betreuen
Kreis Karlsruhe. Mit 72 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen und damit weitaus mehr als die in diesem Fall notwendige Zweidrittelmehrheit beschloss der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung am 11. November, beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Zulassung als kommunaler Träger der Grundsicherung zu beantragen und beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Antrag zu stellen.
Der Landkreis möchte damit von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen, langzeitarbeitslose Menschen in alleiniger Verantwortung zu betreuen. Bislang hatte diese Aufgabe der Landkreis und die Agentur für Arbeit unabhängig voneinander erledigt, was aus rechtlichen Gründen in Zukunft nicht mehr möglich ist. Die Alternative wäre gewesen, die Aufgabenerledigung in Form einer gemeinsamen Aufgabenerledigung durch Arbeitsagentur und Kommune zu erledigen.
6.500 Menschen gehören im Landkreis Karlsruhe zu der Gruppe der Langzeitarbeitslosen, zu denen insbesondere Jugendliche, Alleinerziehende, schwer Integrierbare und ältere Arbeitssuchende zählen. Ihre spezifischen Vermittlungshemmnisse möchte der Kreis beseitigen. Er verspricht sich von der alleinverantwortlichen Aufgabenerledigung Vorteile, weil bereits jetzt schon eine Fülle von Angeboten entwickelt, tragfähige Netzwerke geknüpft und Erfahrungen gewonnen wurden, die gezielt und direkt eingesetzt werden können, um Menschen wieder fit für den ersten Arbeitsmarkt zu machen.
Ob der Landkreis die Zuständigkeit tatsächlich erhält, steht aber noch in den Sternen: Der Gesetzgeber räumt in Baden-Württemberg nur fünf oder sechs Kommunen die entsprechende Option ein, worum sich nach derzeitigem Kenntnisstand rund 15 Stadt- und Landkreise bewerben.
Mehrkosten entstehen durch die Option nicht, da die Aufwendungen grundsätzlich aus Bundesmitteln beglichen werden und auch bei der gemeinsamen Erledigung entstehen. Der Landkreis kann sogar mit einer Anschubfinanzierung von rund 500.000 € rechnen.
Landrat Dr. Schnaudigel bekräftigte, dass die Entscheidung kein Misstrauen oder gar eine Abqualifizierung gegenüber der Arbeitsagentur bedeutet, deren hervorragende Arbeit ausdrücklich anerkannt wurde, sondern das Landratsamt im Gegenteil - und unabhängig von der endgültigen Entscheidung - mit der Agentur für Arbeit im Interesse der zu betreuenden Langzeitarbeitslosen weiterhin gut zusammenarbeiten möchte, auch im Hinblick auf die regionale und überregionale Arbeitsvermittlung.
Bis Jahresende muss nun der entsprechende Antrag gestellt werden. Danach wird zunächst das Landes- und danach das Bundessozialministerium sämtliche Anträge prüfen.
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