Landkreis verschärft Jugendschutz - Testkäufe von Alkohol und Zigaretten sollen schwarze Schafe entlarven
Kreis Karlsruhe. Zu einer effektiven Suchtprävention gehört nicht nur die Aufklärung über die Gefahren von Suchtmittelmissbrauch, sondern auch die Überwachung und Durchsetzung von Jugendschutzbestimmungen, wie sie z.B. für den Verkauf von Alkohol- und Tabakwaren gelten, wonach eine Abgabe an Personen unter 18-Jährige verboten ist.„Es widerspricht sämtlichen Präventionsbemühungen, wenn sich Kinder und Jugendliche in Läden und Tankstellen problemlos mit Zigaretten und Alkohol eindecken können" sagte Landrat Dr. Schnaudigel. Aus diesem Grund schließe sich der Landkreis in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe und der Polizei Empfehlungen der Bundes- und Landesregierung an, sogenannte „Testkäufe" durchzuführen. Besonders geschulte Jugendliche versuchen dabei unter Beobachtung von zivilen Polizeikräften, ganz offiziell und unter Nennung ihres Alters Zigaretten und Alkohol zu kaufen. Sollte dies gelingen, erfolgt eine sofortige Ansprache des Verkaufspersonals bzw. des Ladeneigentümers, dem sich ein Bußgeldverfahren anschließt. Der Landkreis gibt jedoch nur den Rahmen vor; die letztliche Entscheidung, ob Testkäufe tatsächlich durchgeführt werden, obliegt den Ordnungsämtern der Gemeinden. Die Testkäufe sind nur einer von vielen Bausteinen des kreisweiten Aktionsprogramms „Wegschauen ist keine Lösung", die auf verschiedenen Ebenen versucht, gegen Suchtmittelmissbrauch vorzugehen. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel dankte den Städten und Gemeinden sowie insbesondere der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Kreistages, die sich sehr aktiv engagieren. Im Hinblick auf die neue Landesregierung sprach er sich auch für die Schaffung einer gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Kommunen aus, um bestimmte örtliche Bereiche mit Alkoholverboten zu belegen.
Einen präventiven Charakter hat auch die Sozialarbeit an Schulen. Der Landkreis führt sie an allen seiner eigenen Berufsschulen durch. Darüber hinaus fördert der Kreis auch weiterhin die Sozialarbeit an Schulen in den Städten und Gemeinden. Nachdem der Kreistag für einen Zeitraum von einem Jahr die Förderung auch auf die Realschulen und Gymnasien ausgedehnt und den Gesamtförderbetrag auf 404.000 EUR festgelegt hatte, beschloss er nun die entsprechend modifizierten Fördergrundsätze. Für das kommende Jahr 2012 wird jede zur Förderung angemeldete Schulsozialarbeiterstelle mit rund 15.000 EUR bezuschusst.
Der Kreistag stellte auch fest, dass an allen beruflichen Schulen des Landkreises Interesse an der Einrichtung von Ganztagesangeboten gibt und stimmte zu, an den Beruflichen Schulen Bretten je eine Ganztagesklasse im Berufseinstiegsjahr, im Berufsvorbereitungsjahr und am Berufskolleg sowie an der Käthe-Kollwitz-Schule Bruchsal eine Ganztagesklasse im Berufseinstiegsjahr einzurichten. Daneben beschloss der Kreistag, an der Balthasar-Neumann-Schule I in Bruchsal mit der Fachschule für Technik Fachrichtung Metallbautechnik sowie mit der Berufsvorbereitenden Einrichtung als Schulversuch bei der Eduard-Spranger-Schule in Oberderdingen zwei neue Schularten einzurichten.
Bei all der Sorge für die Kinder und Jugendlichen gerät aber auch die ältere Generation nicht in Vergessenheit: Über den Kreispflegeplan hinaus, der die Bedürfnisse im Bereich der stationären Pflege im Fokus hat, billigte der Kreistag die Eckpunkte einer kommunalen Altenhilfeplanung. Diese setzt nach dem Motto „Ambulant vor Stationär" erheblich früher an und möchte den Städten und Gemeinden konkrete Anregungen für ihre Arbeit vor Ort geben, wobei sich die Altenhilfeplanung von Prämissen leiten lassen soll wie „Selbstständiges Wohnen stärken", Soziale Netzwerke ausbauen", Ortsnahe Beratungsangebote schaffen", „Niedrigschwellige Dienste durch Hilfemix sichern" oder „Hilfe und Pflege kleinräumig organisieren". Hierzu kann die Verwaltung verschiedene Bausteine zur Verfügung stellen, die für die Konzeption und Umsetzung der örtlichen Seniorenpolitik verwendet werden können.
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