Klaus Kussmaul als Naturschutzbeauftragter verabschiedet - Dr. Fritz Prosi als Nachfolger verpflichtet

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Freitag, 3. Dezember 2010 - 9:20

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel (Bildmitte) verabschiedete Klaus Kussmaul (rechts) als Naturschutzbeauftragten und begrüßte Dr. Fritz Prosi als Nachfolger.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel (Bildmitte) verabschiedete Klaus Kussmaul (rechts) als Naturschutzbeauftragten und begrüßte Dr. Fritz Prosi als Nachfolger.

Kreis Karlsruhe. Sieben ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte beraten und unterstützen den Landkreis Karlsruhe im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes. Eine besondere Stellung hatte dabei Klaus Kussmaul, dessen Zuständigkeitsbereich sich auf sämtliche Baggerseen im Landkreis erstreckte. 1998 wurde der heute 76-jährige erstmals als Naturschutzbeauftragter bestellt. Nachdem er zum Ende des Jahres sein Amt auf eigenen Wunsch aufgibt, würdigte ihn Landrat Dr. Christoph Schnaudigel bei der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik: „Klaus Kussmaul hat seine fachlichen Kenntnisse aus über 40jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit im Deutschen Bund für Vogelschutz/NABU und verfügte aus seiner Berufserfahrung als Personalchef der Versorgungsanstalt der Bundes und der Länder über eine hohe Menschenkenntnis und Erfahrungen im Verwaltungsbereich." Als profunder Kenner der „Szene" war er als wichtiger und kompetenter Partner und Berater der Verwaltung hoch geschätzt.

Als Nachfolger bestellte der Ausschuss mit Wirkung zum 1. Januar 2011 Dr. Fritz Prosi aus Philippsburg.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel dankte Dr. Prosi, der in der Stadt Philippsburg das städtische Umweltamt leitet für seine Bereitschaft, sich in außergewöhnlichem Maß für die Allgemeinheit zu engagieren und freute sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Aufgabe der Naturschutzbeauftragten ist es, die untere Naturschutzbehörde bei der Beurteilung von Vorhaben oder Planungen, die mit Eingriffen in die Landschaft verbunden sind fachlich zu beraten. Daneben werden sie im Rahmen von Stellungnahmen zu Landschafts- und Grünordnungsplanungen hinzugezogen und begleiten auch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten.

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