Gesetzliche Betreuungsquote für Kindern unter drei Jahren bald erreicht

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Viele Inhalte des neuen Bundeskinderschutzgesetz setzt Landkreis bereits seit längerer Zeit um
Montag, 21. Mai 2012 - 15:53

Kreis Karlsruhe. Für 35 % aller Kinder unter drei Jahren müssen nach dem Kinderförderungsgesetz ab dem 1. August 2013 Betreuungsplätze vorhanden sein. Im Landkreis Karlsruhe ist man auf einem guten Weg: Wie der Jugendhilfe- und Sozialausschuss zur Kenntnis nahm, betrug der Ausbaustand zum 31.12.2011 3.048 Plätze oder 29,4%, das bedeutet eine Steigerung von 386 Plätzen im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings variiert die Versorgungsquote von Kommune zu Kommune: während sie mancherorts bereits mit bis zu 44,4 % übertroffen wird, besteht am anderen Ende mit 14,3 % noch Nachholbedarf. Nach derzeitigem Stand ist zu erwarten, dass die gesetzliche Versorgungsquote zum Stichtag erreicht wird. Für die Gruppe der Kinder von drei Jahren bis zum Schulalter standen zum 31.12.2011 mit 13.838 sogar etwas mehr Kindertagesstätten-Plätze zur Verfügung, als Kinder vorhanden sind. Für schulpflichtige Kinder schreibt der Gesetzgeber keine feste Quote, sondern ein „bedarfsgerechtes“ Angebot an Betreuungsplätzen vor. Für 2013 sieht die Ausbauplanung der Kommunen die Schaffung 778 zusätzlicher Plätze auf dann 7.359 vor, was einer Versorgungsquote von 24,2 % betrifft.

Zu Beginn diesen Jahres trat das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft, das den Kinderschutz in Deutschland weiter verbessern soll. Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss nahm zur Kenntnis, dass viele der neuen Regelungen im Landratsamt Karlsruhe bereits Praxis sind, so zum das Beispiel Netzwerk „Frühe Hilfen“, das nun allgemeinverbindlich wird oder Familien- sowie Hausbesuche, die für bestimmte Fallkonstellationen nun verpflichtend werden. Neu eingerichtet werden müssen eine Reihe von fachlichen Beratungen z.B. zu noch besserer Einschätzung von Kindswohlgefährdungen, von externen Pflegepersonen sowie zusätzliche statistische Meldungen.

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