Geplante Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist nachteilig

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für die öffentliche Entsorgungswirtschaft / Folgen für den Landkreis aufgezeigt
Freitag, 16. Dezember 2011 - 12:34

Kreis Karlsruhe.Derzeit befindet sich ein Gesetzesentwurf für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in der parlamentarischen Beratung. Der Ausschuss für Umwelt und Technik, der gleichzeitig Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb ist, wurde über mögliche Auswirkungen auf den Landkreis Karlsruhe informiert.

So soll zum Beispiel ab dem Jahr 2015 flächendeckend eine Biotonne eingeführt werden, um pflanzliche Abfälle stärker zu nutzen. Den Abfallgebührenzahler im Landkreis Karlsruhe würde das mit Mehrkosten von jährlich bis zu zwei Millionen Euro belasten, ohne dass die verwertete Menge deutlich zunehmen würde, weil bereits heute ein großer Anteil der Bioabfälle im eigenen Garten kompostiert oder zu den Grünabfallsammelstellen gebracht wird. Erleichtert werden soll die gewerbliche Sammlung von verwertbaren Abfällen aus privaten Haushalten, was bisher mit Ausnahme von Verpackungen Aufgabe der öffentlichen Entsorgungsträger ist. Auch hier sind steigende Abfallgebühren zu befürchten, wenn Wertstofferlöse künftig privaten Sammlern zu Gute kommen und nicht mehr über die Abfallgebühren an die Bürger weitergegeben werden können; jährlich etwa eine Million Euro könnten dem Landkreis künftig deshalb pro Jahr fehlen. Auch bei Änderungen der energetischen Verwertung von Abfällen besteht das Risiko, dass etwa ein Viertel der heutigen Restabfallmenge dem Landkreis nicht mehr zur Entsorgung überlassen werden könnte, was weniger Gebühreneinnahmen um rund 5,3 Millionen Euro pro Jahr bedeuten würde. Bundesweit einheitlich geregelt werden soll künftig die Wertstoffsammlung mit einer einheitlichen Tonne oder einem anderen System mit gleicher Qualität. Die Landkreisverwaltung hat deshalb aktuelle Überlegungen zur Änderung des Wertstoffsammelsystems zurückgestellt, bis die künftigen rechtlichen Vorgaben feststehen. Die Landkreisverwaltung versucht, über die kommunalen Spitzenverbände Einfluss auf die Gesetzgebung und die damit negativen Folgen für die öffentliche Entsorgungswirtschaft zu nehmen, machte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel deutlich.

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