Gemeinderatsitzung der Stadt Bruchsal am 13.12.2011
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Bruchsal für das Haushaltsjahr 2012
Der Gemeinderat beschließt bei zwei Gegenstimmen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 sowie die Finanzplanung bis 2015. Gegenüber der Entwurfsplanung hat sich aufgrund höher Landeszuschüsse für die Kleinkindbetreuung und aufgrund der Novembersteuerschätzung das bei der Haushaltseinbringung im Oktober 2011 veranschlagte Gesamtergebnis von -1.723.850 Euro auf 69.395 Euro verbessert. Die veranschlagte Kreditaufnahme reduziert sich von 5,6 Millionen Euro auf rund 3,8 Millionen Euro (vgl. auch separate Pressemitteilung).
Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebs Bruchsal für das Jahr 2012
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Abwasserbetrieb Bruchsal“. Im Erfolgsplan betragen die Erträge und Aufwendungen jeweils 8.535.300,00 Euro. Im Vermögensplan sind die Einnahmen und Ausgaben mit je 8.090.100,00 Euro festgesetzt.
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Vereinigten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2012
Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Vereinigten Stiftungen der Stadt Bruchsal für das Haushaltsjahr 2012. Im Gesamtergebnishaushalt wird ein Gesamtergebnis von 40.250 Euro veranschlagt. Im Finanzhaushalt ist eine Änderung des Finanzierungsbestandes in Höhe von 53.900 Euro veranschlagt.
Änderungen der Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bruchsal
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bruchsal vom 29. März 1994, zuletzt geändert am 14. Dezember 2004. Die Jahresgebühren der Stadtbibliothek Bruchsal werden wie folgt festgesetzt:
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24 Euro für Erwachsene (ab 18 Jahren)
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35 Euro für Ehepaare sowie Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
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15 Euro für Schwerbehinderte mit Ausweis
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8 Euro für Schüler und Studenten (18 bis 27 Jahre), freiwillig Wehrdienstleistende, Absolventen des Bundes- und des Jugendfreiwilligendienstes.
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sowie für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, III und XII (bei entsprechendem Nachweis) bleibt die Nutzung der Stadtbibliothek auch künftig kostenfrei.
Künftig soll auch eine Entleihgebühr pro Medium möglich sein. Dies ist ein Angebot an die Kunden, die ohne Jahresmitgliedschaft eine Ausleihe vornehmen möchten. Die Gebühr pro Medium wird 2,50 Euro betragen.
Die Gebührenerhöhung erfolgt aufgrund der schwierigen Haushaltslage der Stadt Bruchsal und wurde im Rahmen des 1. Maßnahmenpakets zur Haushaltskonsolidierung vom Gemeinderat beschlossen. Mit der Satzungsänderung wird dieser Beschluss umgesetzt. Die Fraktion Grünen/Neue Köpfe lehnt die Gebührenerhöhung ab. Der Antrag der Fraktion, eine Satzung zu erarbeitet, die eine gebührenfreie Nutzung der Bibliothek ermöglicht, wurde mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Satzung der Stadt Bruchsal über die Erhebung der Hundesteuer
Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung die Hundesteuersatzung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012. Die derzeitige Hundesteuersatzung wurde vom Gemeinderat am 15. Oktober 1996 mit Wirkung zum 1. Januar 1997 beschlossen und hat heute noch Gültigkeit. Mit dem Beschluss des Maßnahmenkatalogs zur Haushaltskonsolidierung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2011 dem Grunde nach die Erhöhung der Hundesteuersätze beschlossen. Diese wird mit der nun beschlossenen Satzungsänderung vollzogen. Demzufolge wird sich ab 1. Januar 2012 der jährliche Steuersatz für einen Ersthund von derzeit 75,00 Euro auf 96,00 Euro erhöhen. Für Zweithunde und jeden weiteren Hund soll die bisherige Stufenregelung - d. h. doppelter Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund - weiterhin gelten.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen einschließlich Gebührenverzeichnis
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen einschließlich Gebührenverzeichnis (vgl. www.bruchsal.de). Satzung und Gebührenverzeichnis sollen zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die Änderungen sind insbesondere aufgrund veränderter Personalkosten erforderlich.
Mitgliedschaft Kraichgau Stromberg e. V.
Der Gemeinderat entscheidet mehrheitlich, dass die Stadt Bruchsal die Mitgliedschaft im Kraichgau Stromberg Tourismus e. V. zum 31.12.2013 beendet. Mit dem Kündigungsbeschluss soll der Touristikgemeinschaft ein Anreiz für eine Attraktivierung des Angebots gegeben werden.
Die Stadt Bruchsal ist seit Gründung im Jahr 1993 Mitglied bei der Touristikgemeinschaft Kraichgau-Stromberg (KST). Der Zweck der Gemeinschaft ist die allgemeine Förderung des Reise- und Urlaubsverkehrs in der Region Kraichgau-Stromberg. Der Mitgliedsbeitrag der Stadt Bruchsal hat sich im Jahr 2010 auf 26.811,06 Euro belaufen. Im Rahmen der allgemeinen Haushaltskonsolidierung wurde die Mitgliedschaft einer kritischen Prüfung unterzogen. Die Fraktionen von CDU und FW kommen zu dem Schluss, dass die Mitgliedschaft mehr kostet als nutzt.
Die SPD-Fraktion sprach sich geschlossen für einen Verbleib in der Touristikgemeinschaft aus, um organisationsintern auf eine Angebotsverbesserung hinzuarbeiten.
Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick wurde am 7. Dezember 2011 in den Vorstand der Kraichgau-Stromberg Tourismus e. V. gewählt: „Ich werde in den nächsten zwei Jahren darauf hinarbeiten, dass das bereits gute Angebot der Touristikgemeinschaft für Bruchsal weiter verbessert wird“, so das Stadtoberhaupt. Die Oberbürgermeisterin behält sich vor dem Gemeinderat bis 2013 eine Weiterführung der Vereinsmitgliedschaft zu empfehlen.
Resolution zur Genehmigung für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Philippsburg der EnBW Kraftwerke AG
Der Gemeinderat schließt sich der vom Gemeinderat der Stadt Philippsburg am 22. November 2011 verabschiedeten Resolution zur Genehmigung für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Philippsburg der EnBW Kraftwerke AG mehrheitlich an. Die Fraktion Grüne/Neue Köpfe lehnt die Resolution mit dem Hinweis ab, dass sie die nukleare Energieerzeugung schon von Anbeginn abgelehnt habe und die Endlagerung des Atommülls immer noch ungelöst sei. Eine sichere Lagerung am Produktionsort sei deshalb konsequent.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Gewerbegebiet Ernst-Blickle-Straße / Paul-Gerhardt-Straße
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich den Bebauungsplan als Satzung und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Bebauungsplan aufzustellen, der die städtebaulichen Ziele für das ehemalige Betriebsgelände der Papierfabrik Palm GmbH & Co. KG konkretisiert. Zielsetzung des Bebauungsplans ist es, das Gewerbeflächenangebot für Bruchsal in Art und Umfang zu erweitern.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Justus-Knecht-Gymnasium“
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Justus-Knecht-Gymnasium“ und die örtlichen Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans, gemäß § 2 BauGB und § 74 LBO und gemäß §13a BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (2) BauGM und die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Technologie- und Ökologiedorf“
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes „Technologie- und Ökologiedorf“ und der örtlichen Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes gemäß §2 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Fremdevaluation der Burgschule Obergrombach
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Fremdevaluation der Burgschule Obergrombach zur Kenntnis.
Die Burgschule Obergrombach wurde am 30. und 31. März 2011 durch ein Team des Landesinstituts für Schulentwicklung bewertet. Hierbei wurden für 26 Merkmale deren Entwicklungsstufen auf einer Dreierskala eingeschätzt (Noch zu entwickelnde Praxis, Gute Praxis, Ausgezeichnete Praxis). Die Ergebnisse sollen in den Gremien der Schule diskutiert werden und zu anschließenden Entwicklungsschritten führen.
Grund- und Realschule Bruchsal-Untergrombach – Vergabe Rückbau altes Schulgebäude
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Auftragsvergabe zum Rückbau des alten Schulgebäudes an die Firma Bautrans Gebäude- und Flächen-Recycling GmbH, An der Roßweid 16, 76229 Karlsruhe mit einer Auftragssumme von brutto 188.881,87 Euro zu.
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