Farmageddon - Angriffe auf die Volksgesundheit?

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Donnerstag, 16. Februar 2012 - 10:33

Diese Pressemitteilung wurde heute vom Verwaltungsgericht Karlsruhe veröffentlicht:

Verbot bestätigt: Direktvermarktung von Rohmilch nur in engen Ausnahmefällen möglich

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat eine Klage abgewiesen, mit der ein Vollerwerbslandwirt erreichen wollte, dass er weiterhin Rohmilch mittels eines Automaten an Verbraucher verkaufen kann.

Der Kläger hält im Neckar-Odenwald-Kreis in einem 2 km abseits von seiner Hofstelle neu errichteten Stall Milchkühe. Nach dem Melken kühlt er die Milch sofort ab und transportiert dann einen Teil davon von dem Stall zu seiner verkehrsgünstig gelegenen Hofstelle. Dort füllt er die Rohmilch in einen Automaten, an dem sich seine Kunden selbst bedienen können.

Das Landratsamt hat ihm dies untersagt. Rohmilch dürfe aus Gründen des Gesundheitsschutzes nur ausnahmsweise verkauft werden. Zulässig sei zwar eine Abgabe im Milcherzeugungsbetrieb. Der Kläger verkaufe die Milch aber nicht da, wo sie erzeugt werde, sondern transportiere sie erst an einen anderen Ort. Darin liege ein Verstoß gegen § 17 der Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

Der Kläger hat dagegen eingewandt, dass er auf dem Weg vom Euter bis zum Automaten sämtliche hygienischen Vorschriften einhalte. Eine Gefährdung der Allgemeinheit sei nicht erkennbar. Den Milchabgabeautomaten habe er zusammen mit einem Milchhäuschen neu angeschafft und dafür einen hohen Betrag ausgegeben. Er gebe in dem Automaten nur kleinere Mengen ab. Das sei nach dem europäischen Recht zulässig.

Im Jahr 2010 lehnte die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den Antrag des Klägers gegen die Untersagungsverfügung ab (Beschluss vom 29.03.2010, Az.: 10 K 312/10; vgl. Pressemitteilung vom 06.04.2010). Im Hauptsachverfahren bestätigte die 5. Kammer nun das Verbot und wies die Klage ab: Ob europarechtliche Vorschriften die Abgabe von kleineren Mengen von Rohmilch unter geringeren Voraussetzungen zuließen, sei unerheblich. Nach den insoweit strengeren, europarechtlich zugelassenen bundesdeutschen Vorschriften sei es grundsätzlich verboten, Rohmilch an Verbraucher abzugeben. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme seien nicht erfüllt; denn der Kläger gebe die Rohmilch nicht am Ort der Milcherzeugung, sondern an anderer Stelle ab. Dass der Automat auf seiner Hofstelle stehe, ändere daran nichts. Die Ausnahmevorschrift müsse eng ausgelegt werden, weil Sinn und Zweck des grundsätzlichen Verbots der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken sei. Dazu gehörten auch EHEC-Bakterien, die insbesondere bei kleinen Kindern zu schweren gesundheitlichen Schäden führen könnten. Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen das Abgabeverbot sei strafbar. Dies zeige die hohe Bedeutung, die der Gesetzgeber der Gesundheit der Verbraucher beimesse.

Das Urteil vom 16.11.2011 (5 K 1869/10) ist nicht rechtskräftig. Der Kläger kann hiergegen die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.

Milchkanne

Beim Lesen dieser Pressemitteilung kam die Erinnerung an Kinder vor 50 Jahren, die mit geschlenkerter Milchkanne (hier ein Bild, wer weiß denn überhaupt noch wie so ein Teil aussieht) zum Bauern (damals gab's den Begriff "Landwirt" noch nicht) in ihrem  Dorf sind, um die zweitägliche Milchration für die Familie abzuholen. Meist wurde die Milch aus einer großen Milchkanne geschöpft, es kam aber schon mal vor, dass der Bauer sagte, "do kumm' mol her  Bub, ich melk' Dir gleich in d'Kann'". Wissen wir überhaupt noch, wie aufregend ein Kuhstall sein kann? Der Geruch, das Rascheln des Strohs, ab und an ein "Muuhh" - und des Öfteren ein kleiner kuhverursachter Methan-Pupser.

Sicher sollten wir nicht zu den hygienischen Zuständen von vor 50 Jahren zurück kehren, aber man sollte doch trotz aller Begeisterung im Ausleben seines Regulierungs- und Sicherheitswahns die Kirche im Dorf lassen.

Übrigens. Hier macht es keinen Sinn auf die EU und deren Gesetzgebung zu schelten. Die Europäische Union hat es den Mitgliedsstaaten ausdrücklich überlassen, den Verkauf von Rohmilch und Rohrahm für den unmittelbaren Verzehr zu verbieten oder einzuschränken. Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht: es gelten Sonderbestimmungen.

Welche edlen Auswüchse der Kampf der Behörden gegen den Genuss von Rohmilch hervorbringen kann, ist in diesem kleinen Video aus den USA zu sehen:

 

 

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Kommentare

Schadstoff Milch!

Ich bitte darum, Rohmilch umgehend in die Schadstoffkataloge aufzunehmen...

Ich würde das nicht ...

... auf die leichte Schulter nehmen. Schließlich haben die "Alten" alle unpasteuriserte unhomogenisierte Milch getrunken. Und was das für Folgen hatte, sieht man doch in der Politik: Heuss, Dehler, Maier, Schmidt, Merkel, Brüderle, Trittin ..(bitte weitere Namen bei Bedarf selbst ergänzen). Erst die mit behandelter Milch aufgezogenen Politiker wie Bahr, Westerwelle, Guttenberg, Homburger, Niebel (.....Raum für eigene Ergänzungen......) wurden Dank der behandelten Milch zu echten Kerlen. "Ja, die (behandelte) Milch macht's!", ein Werbespruch aus den 50er Jahren.

Und was die Milch sonst noch kann sieht man hier: http://www.youtube.com/watch?v=4d1NW6mg_70

Juhuuuuu!

Endlich klärt jemand darüber auf, dass man Milch direkt vom Euter wegkaufen darf, aber den Umweg in eine Kühlung und eine Zapfstelle, die -so unterstelle ich dem Landwirt ohne Hintergedanken- jegliche Hygienevorschrift erfüllt, nicht nehmen darf.

Ach ist das herrlich...es werden Maximalwerte festgelegt, innerhalb derer Fleich unbedenklich verzehrbar ist, das mit Antibiotika belastet ist oder das mit Keimen besiedelt ist, die unser Krankenkassensystem jählich mit Unsummen belasten.

Milch, unbehandelt, aus der Kuh auf den Tisch (Kuh ist das lila Tier auf der Schokotafel, für jene, die mit dem Begriff nichts mehr anfangen können), ist unhygienisch und darf dem Verbraucher nicht zugemutet werden....

Merkt eigentlich noch jemand, dass wir mit dem Geld, was wir für irgendwelche Schreibtischtäter in der Regierung ausgeben die solche Gülle Produzieren, Griechenland allein retten könnten?

Die alten Zeiten..

...sind leider vorbei.

Wir haben oft Urlaub auf dem Bauernhof gemacht und ich habe es mir nie nehmen lassen, mir morgens von meiner Tochter, die fleißig im Stall mitgeholfen hat, kuhfrische Milch zum Frühstück bringen zu lassen. Was Besseres gibt ´s nicht. Mein Onkel hatte selbst einen Hof mit Milchvieh und daher kenne ich noch den Geschmack einer Milch, in der auch wirklich noch alles drin ist.

Aber ich muss auch sagen: damals haben wir die Kühe auf die Weide getrieben und sie haben (auch mal) frisches Gras gefressen.

Heute stehen die Kühe i.a.R. nur noch in den Ställen und fressen Silage oder fragwürdige Futtermittel. Und dank dieser "innovativen" Futtermittel hat man heute Milchleistungen, von denen man noch vor 20 Jahren nur träumen konnte.

Ich nehme schon an, dass sich das alles auch auf die Milchqualität auswirkt. Trotzdem: Mir ist sie auch heute noch allemal lieber, als die Industriemilch.

Aber ganz sicher ist es lächerlich, eine Erlaubnis zum Rohmilchvertrieb davon abhängig zu machen, ob die Milch nun 2km zu einem Automaten transportiert wird oder nicht.

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