Es ist schon wieder passiert, oder:
Manchmal glaube ich fast, mein Hund und ich hätten je einen Mantel aus rotem Tuch an, wenn wir so durch die Landschaft spazieren. Denn es gibt immer wieder Menschen, die wie ein Stier auf ein rotes Tuch reagieren, wenn sie uns sehen, nämlich gereizt. Dabei wollen wir beide lediglich in aller Ruhe, friedvoll und unbelästigt, die Natur genießen, uns erholen und entspannen und eventuell einen freundlichen Plausch mit Gleichgesinnten führen. Ich sage "eventuell", denn eigentlich begegnen wir so gut wie niemand, vielleicht liegt's daran, daß wir nicht auf ausgetretenen Pfaden wandeln, vielleicht liegt's ja aber auch nur am Wetter: Gegenwärtig stürmt und regnet es, genau das Wetter, bei dem sich mein Hund, nun mit Winterfell, so richtig wohl fühlt, und ich auch, der Stimmung wegen. Also, außer mir sind jetzt nur noch Jäger, Pächter und der ein oder andere Grundstückseigentümer unterwegs. Aufgrund meiner häufigen "Naturbegehungen" (mindestens zweimal täglich) bleibt es natürlich nicht aus, daß ich hin und wieder einem der oben erwähnten Menschen begegne, so auch am letzten Samstag, als ich über eine riesige (seit Jahren brach liegende) Wiese schritt, meinen Hund im Schlepptau, und am anderen Ende der Wiese auf einen Mann traf, der dort gerade einen alten Baum gefällt hatte und diesen mit einer Motorsäge nun in handliche Stücke zerschnitt. Als er mich und meinen Hund kommen sah, stellte er die Säge ab und positionierte sich wartend neben dem bereits entasteten Baumstamm. Aus Erfahrung erkannte ich, irgendwie an der Körperhaltung oder dem Gesichtsausdruck des Mannes, daß diesem mein Erscheinen offensichtlich nicht genehm war. Also grüßte ich, um die Situation etwas zu entspannen, freundlich, murmelte etwas von "Brennholz machen" und wollte weitergehen. "Würden Sie auch über meinen Hinterhof gehen?", hörte ich den Mann dann hinter mir sagen. Aha, dachte ich, ein ganz Schlauer. Vorsicht, der möchte mich nun zu einer Antwort nötigen, bei der ich selbst zugebe, daß man nicht über fremde Grundstücke läuft, nach der Methode, vom richtigen Beispiel auf ein falsches zu schließen, um dieses dann ebenfalls für richtig zu erklären. Der Mann wollte mir die Antwort entlocken, daß ich natürlich nicht über seinen Hinterhof ginge, um mich daraufhin zu fragen, weshalb ich dann über sein Wiesenrundstück liefe. Darauf konnte ich mich natürlich nicht einlassen, denn er warf zwei völlig verschiedene Sachverhalte in einen Topf, er verglich sozusagen Äpfel mit Birnen, denn einmal handelt es sich um ein bewohntes Hausgrundstück, ein andermal um ein Grundstück in der freien Natur! Einen nicht informierten Spaziergänger kann man so durchaus verunsichern. Gottseidank habe ich mich, auf Anregung eines Bruchsal.org-Kommentators, seit meiner letzten Begegnung ähnlicher Art (http://www.bruchsal.org/story/seltsame-zeitgenossen), umfassend kundig gemacht durch Lesen des Landesnaturschutzgesetzes und entsprechender Kommentare dazu. Es entspann sich folgender Dialog: "Über Ihren Hinterhof würde ich natürlich niemals gehen, aber zu der Wiese hier gibt es ja wohl einen Unterschied". Nun mußte er antworten, und da ich wußte, worauf er hinaus wollte, wußte ich auch, daß seine Antwort falsch sein würde, und genau so kam es: "Da gibt es keinen Unterschied, beides sind meine Grundstücke, und wenn Sie nicht über meinen Hinterhof gehen dürfen, dürfen Sie auch nicht über meine Wiese gehen!" Peng, das war die falsche Schlußfolgerung. Nun kam der Moment, mein Wissen anzuwenden, und, obwohl ich kein Oberlehrertyp bin, diesen Mann darüber zu belehren (im Interesse zukünftiger Spaziergänger und Wanderer, die sich nicht auskennen und von diesem Menschen vielleicht ebenfalls fälschlicherweise zurechtgewiesen werden könnten), daß Eigentum verpflichtet und daß hin und wieder auch Einschränkungen an diesem hinzunehmen seien. Da ich ihm von Vornherein den Schneid abkaufen wollte, fragte ich ihn, wohl wissend, daß das nicht der Fall sein wird, ob er das Naturschutzgesetz kenne. Er wollte natürlich nicht zugeben, daß er das Gesetz nicht kennt und fragte deshalb zurück, was das Ganze wohl mit dem Naturschutzgesetz zu tun hätte (und hat somit kundgetan, daß er, wie vermutet, das Gesetz tatsächlich nicht kennt). "Nun", meinte ich, "gemäß § 51 Naturschutzgesetz darf jeder die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten". Auf das von ihm nun folgende Argument habe ich nur gewartet, und es kam auch: "Aber das hier ist keine freie Landschaft, das ist mein Grundstück". "Laut Naturschutzgesetz gelten als 'freie Landschaft' landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Felder, Äcker, Wiesen, Streuobstwiesen, Weiden, Weinberge sowie Brach- und Ödflächen und auch Wälder", entgegnete ich. "Diese Flächen dürfen außerhalb der Nutzzeit, also jetzt, Brachflächen und Ödland immer, von erholungssuchenden Spaziergängern betreten werden." "Das gibt's doch gar nicht, aber nicht, wenn ich es nicht will!", kam sein Einwand. "Doch", meinte ich, "der Eigentümer kann nach § 53 Naturschutzgesetz der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Landschaft nur verwehren, soweit es sich um ein bebautes Grundstück handelt und die betrieblichen oder Wohnbedürfnisse dies erfordern, die zulässige Nutzung eines Grundstücks behindert oder eingeschränkt wird (also während der Nutzungszeit von der Aussaat bis zur Ernte oder bei Wiesen bis zur Mahd), oder die Beschädigung von landwirtschaftlichen Kulturen zu befürchten ist oder das Grundstück beschädigt oder verunreinigt wird. Da die Nutzungszeit nun allgemein vorüber ist und zumal es sich bei Ihrem Grundstück um ungenutztes Brachland handelt, das Grundstück durch mein Betreten auch nicht verunreinigt wird, auch keine Gefahr für Leib und Leben davon ausgeht, müssen Sie es hinnehmen, daß jedermann Ihr Grundstück, das ja auch kein Gartengrundstück ist, betreten und begehen kann. Und wenn Ihr Grundstück tatsächlich nach § 53 Naturschutzgesetz berechtigterweise nicht betreten werden dürfte, so müßte die Verwehrung des Betretens nach eben diesem Paragraphen Absatz zwei durch Sperren gekennzeichnet sein, insbesondere durch Schranken, Einfriedungen oder Beschilderungen." Der Mann wurde merklich nachdenklich, wollte aber noch nicht aufgeben und verwies auf die vermeintlich letzte Möglichkeit, der "Verunreinigung" des Grundstücks durch meinen Hund. Diesbezüglich habe ich jedoch schon vorsorglich Kommentare zum Gesetz gelesen. Unter "Verunreinigungen" sind vorwiegend Ablagerungen von Müll, Bauschutt, Chemikalien und sonstigen entsorgungspflichtigen Abfällen zu verstehen - Hundek... befindet sich nicht darunter. Wie soll auch ein winziger, einzelner Haufen auf einem zig ha großen Grundstück dieses verunreinigen, zumal der Haufen biologisch abgebaut wird? Auch dieses teilte ich dem guten Mann noch mit mit dem Hinweis, daß ich jeden Haufen meines Hundes selbstverständlich entsorge. Der Mann sagte nichts mehr, und so drückte ich ihm noch ein speziell für solche Begegnungen von mir entwickeltes Merkblatt in die Hand - welches ich zukünftig entsprechenden Personen wortlos aushändigen und meines Weges gehen werde. Zum Schluß noch ein Video das zeigt, wie ich mir einen ruhigen, ungestörten Spaziergang im stimmungsvollen November vorstelle:
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Kommentare
War das nun ernst gemeint?
Beim Lesen des Berichts habe ich geschmunzelt. Ich habe mir die handelnden Personen so richtig vorgestellt. Der eine, der mißtrauisch Wanderer und Hund beäugt, der andere, der sein Merkblatt ja schon parat hat und es endlich einmal loswerden will. Das kann ja gar nicht ohne Disput ausgehen und sollte es ja wohl auch nicht.
Die Drohung zum Schluß, das Merkblatt das nächste Mal wortlos auszuhändigen, fand ich das beste an dem Bericht. Man darf gespannt sein :-))
Mit Sicherheit ernst gemeint
Um solche Dinge zu erleben, muss man nicht erst Bruchsal verlassen.
Es genügt vollkommen mit Hund in der Innenstadt zu laufen.
Selbst erlebte, nennen wir es mal "Unterhaltung":
"Sie, wenn ihr Hund da hinkackt, dann machen sie das aber gefälligst weg!"."Ähhh... gute Frau, mein Hund macht nicht mal den Ansatz dazu...." "Ja, aber WENN!!! dann machen Sie das gefälligst weg!"
Was soll man darauf antworten, OHNE unhöflich zu werden?
Oder: Brüllen aus dem Fenster, als mein Hund es "wagt" an einem total verwilderten Gelände einen Grashalm zu beschnuppern..."Das ist KEINE Hundetoilette, verschwinden sie gefälligst!".
Es gibt schon extrem frustrierte Menschen.
Frust
Ich denke, der Frust ist auf beiden Seiten groß.
Vorbildliche Hundehalter fühlen sich angegriffen (bestimmt oft zurecht), denn es kann nicht sein, daß man, nur weil man mit Hund unterwegs ist, angepöbelt wird.
Andererseits sind eben diese vorbildlichen Hundehalter meiner Erfahrung nach die Ausnahme (umso trauriger, daß die es dann ausbaden müssen).
Ich habe noch nie (wirklich nie!) einen Hundehalter erlebt, der die Hinterlassenschaft beseitigt hätte, da wird munter von den lieben Vierbeinern auf Gehwege, in Gärten, auf Spielplätze gesch... und die Besitzer sehen wohlwollend zu, wenigstens die Verdauung des Lieblings stimmt.
Da kann ich nunmal auch den Frust der Gegenseite verstehen, es ist ärgerlich und ekelhaft! Und wenn man das halt schon zehnmal erlebt hat, dann tritt man dem elften Hundebesitzer nicht grade freundlich gegenüber, so ungerecht das im Einzelfall sein mag.
Ich nehme es den Hundebesitzern hier durchaus ab, daß sie zu den Guten gehören und nicht pauschal verurteilt werden möchten, wollte ich auch nicht. Ich muß aber auch sagen, daß ich an unserem Garten, der an einem Spazierweg liegt, keine Freude habe, weil die Hunde durch den Zaun pinkeln, den Zugangsweg verkacken (wir sollen das mähen, macht viel Spaß) und das so extrem, daß ca jeden Meter eine Tretmine liegt (innerorts wohlgemerkt).
Sicher schwer, hier eine Lösung zu finden, da wäre Rücksichtnahme gefragt, aber auch die Bereitschaft, zu differenzieren, indem man im Zweifelsfall das direkte Gespräch sucht und den anderen nicht gleich in eine Schublade steckt, wird aber vermutlich eher nicht passieren...
Kein Oberlehrer
"obwohl ich kein Oberlehrertyp bin" "drückte ich ihm noch ein speziell für solche Begegnungen von mir entwickeltes Merkblatt in die Hand".
Genial finde ich
die Sache mit dem Merkblatt - vielleicht kann Herr Zimmermann es hier mal einstellen?
Wäre toll!
Schon alles gesagt
... ist vermutlich zu der gegebenen oder fehlenden Erziehung von Zivilisationshunden und Ihren Frauchen oder Herrchen, über die ich hier ebenso wenig in ein generalisierendes und damit notwendig unrichtiges Lamento ausbrechen will wie mich zur befriedenden Zweckmäßigkeit des Herumrechtens mittels vorbereiteter Merkblätter im herbstlichen Naturraum zu verbreiten, an der ich doch Zweifel hege....
Aber, Herr Zimmermann, eine Bitte hege ich an Sie als "Aktivposten" bei Bruchsal seit langer Zeit und erlaube mir nun, diese auszusprechen:
Deutlich rechts von der Mitte Ihrer Tastatur finden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach eine gegenüber den anderen deutlich größere Taste, die je nach Ausführung mit "Enter", "Return" oder auch nur einem nach links deutenden "Hakenpfeil" gekennzeichnet ist.
Diese Taste ist nicht nur dazu gut, eventuelle Vorauswahlen oder Rückfragen des Systems bestätigend zu beantworten, sondern hat im Rahmen von Textverabeitungssystem bzw. -editoren wie auch dem auf bruchsal.org gebräulichen die Funktion des manuellen Zeilen- bzw. Absatzumbruchs.
Den etwas weniger stiefväterlichen Gebrauch dieser Taste bzw. deren Funktion erlaube ich mir, Ihnen wohlwollend ans Herz zu legen; Sie sollten die gesteigerte Lesefreundlichkeit Ihrer Beiträge, die damit unter Umständen bewirkt werden könnte, kaum überschätzen können.
Was jetzt natürlich, ganz badisch, noch kommen muss - richtig:
Nix fer uuguud.
;-)
Danke
Nehme natürlich jeden guten Rat an, und die Aufteilung in Absätze bei längeren Texten erhöht ganz klar die Lesbarkeit.
Was das Herumreichen von Merkblättern betrifft, so ist das nur die Konsequenz aus endlosen, fruchtlosen Diskussionen und es ist mir egal, ob das befriedend wirkt oder nicht. Mir geht es nur darum, gewissen Menschen (worunter ich unhöfliche Streithähne verstehe, die einem gar nicht zu Wort kommen lassen und aufgrund ihrer vermeintlichen Rechte auftreten wie ein "Sheriff") zu zeigen, daß Eigentum auch verpflichtet.
Die Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern sind m.E. im Naturschutzgesetz sehr klar geregelt - sollen diese sich bitte daran halten, so, wie jeder Mensch sich an Gesetze zu halten hat.
Persönlich finde ich es, als sich diesbezüglich bemühender Mensch, nicht gut, von anderen Menschen laufend zu Unrecht "angepflaumt" zu werden, besonders deshalb, weil ich gerne meine Ruhe haben, mit jedem gerne auskommen möchte und mich, wie gesagt, stetig bemühe, "gesetzeskonform" durch die Landschaft zu wandeln.
Ich habe mich in diesen Fällen bisher trotzdem immer höflich verhalten, habe versucht, auf die Leute einzugehen, habe mich sogar entschuldigt, obwohl es meistens gar nicht notwendig gewesen wäre, habe versucht, mit den Leuten zu reden, aber Sie wissen ja selbst: Wenn es um ihre vermeintlichen Rechte geht und die Menschen diese ihre "Rechte" verletzt sehen, ist kaum mit ihnen zu reden. Leider habe ich auch keinen persönlichen Mediator dabei, der in solchen Fällen vermittelnd eingreifen könnte.
Um wirklich Ruhe und Frieden zu haben, müßte ich auf die Rechte, die das Naturschutzgesetz der Allgemeinheit einräumt, verzichten und damit auf großartige Möglichkeiten der Erholung und der Entspannung in der freien Natur.
Ich sage es ehrlich: Darauf verzichte ich nicht! Das würde meine Lebensqualität erheblich einschränken.
P.S. Mein Hund wäre mit Sicherheit auch nicht damit einverstanden! ;-)