Entwurf von neuem Kreislaufwirtschaftsgesetz
Betriebsausschuss spricht sich für Stärkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungswirtschaft aus
Kreis Karlsruhe. Der Ausschuss für Umwelt und Technik, gleichzeitig Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe, wurde in seiner jüngsten Sitzung vom 9. Juni über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Abfallrechtes informiert, der es künftig privaten Unternehmen ermöglicht, die lukrativen Geschäfte mit den Wertstoffen zu übernehmen. Dies wurde bereits von den kommunalen Spitzenverbänden heftig kritisiert bzw. eine Änderung gefordert, weil die Kommunen dadurch zu Lückenbüßern für die kostenträchtigen Entsorgungsaufgaben degradiert werden. „Auch aus Sicht des Landkreises Karlsruhe können wir diese Kritik nur unterstützen, weil eine solche Regelung das bewährte Entsorgungssystem im Kreis insgesamt in Frage stellt und letztlich zu einer Gebührenerhöhung führen wird", betonte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, der befürchtet, dass in der Abfallgebührenkalkulation des Kreises ein Millionenbetrag fehlt, wenn künftig private Entsorgungsunternehmen mit den Wertstoffen gute Gewinne erzielen und diese Erlöse nicht mehr den Abfallgebührenzahlern zugute kommen. Der Bundesrat hat am 27. Mai über die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beraten und sich dabei auf die Seite der Kommunen gestellt. Er sieht bei einigen Punkten erheblichen Nachbesserungsbedarf und fordert den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Besonders die privatwirtschaftliche Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushalten, welche die Bundesregierung erheblich erleichtern wollte, möchte der Bundesrat wieder auf die bisherige Regelung zurückführen. Solche Sammlungen sind bisher nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Gesetzentwurf sieht dagegen vor, dass sich private Entsorger über sogenannte „gewerbliche Sammlungen" die werthaltigen Stoffe aus den Abfällen "herauspicken" können, während die teure Restmüllentsorgung von den Kommunen erbracht werden müsste. Auch die vorgesehene bundeseinheitliche Wertstofftonne wurde vom Bundesrat abgelehnt. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen selbst entscheiden, ob sie mit einer Wertstofftonne oder mit anderen Sammelsystemen, beispielsweise über Wertstoffhöfe, sammeln wollen. Auch damit stärkt der Bundesrat die Kommunen, weil so die Entscheidungen über das Sammelsystem nicht von der privaten Entsorgungswirtschaft sondern weiter vor Ort von den gewählten politischen Gremien getroffen werden. Außerdem hat der Bundesrat vorgeschlagen die Beraubung und damit das Durchwühlen des Sperrmülls durch meist ausländische Sammler bundesweit zu verbieten. Auch dadurch soll verhindert werden, dass den Kommunen die werthaltigen Abfälle entzogen werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben jetzt den Bundestag aufgefordert, dem Bundesrat zu folgen und die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Abfallrechts zu korrigieren.
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