Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2011: Über elf Millionen Euro fließen in den Ländlichen Raum im Regierungsbezirk Karlsruhe
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Möglichkeiten des Landes, die integrierte Strukturentwicklung der Gemeinden zu unterstützen. Ziel ist es, in Dörfern und Gemeinden des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Die ländlichen Räume in Baden-Württemberg sollen auch für junge Menschen als Wohn- und Arbeitsorte attraktiv sowie als Wirtschafts- und Erholungsräume strukturell stark bleiben. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist dafür ein zentrales Förderprogramm.
Im Einzelnen wurden die Mittel wie folgt auf die Landkreise verteilt:
|
Kreis |
Anträge |
Fördersumme |
|
Karlsruhe |
60 |
2.907.785 |
|
Rastatt |
11 |
443.290 |
|
Neckar-Odenwald-Kreis |
46 |
2.490.545 |
|
Rhein-Neckar-Kreis |
8 |
977.570 |
|
Calw |
18 |
1.436.350 |
|
Enzkreis |
6 |
417.955 |
|
Freudenstadt |
29 |
2.618.090 |
|
Regierungsbezirk |
178 |
11.291.585 |
Besonderer Wert wird bei der Förderung auf die Stärkung der Ortskerne sowie die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie auf die Wiedernutzung von Gewerbebrachen gelegt. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze haben bei den strukturfördernden Maßnahmen eine hohe Priorität.
Die Erstellung örtlicher Entwicklungskonzepte durch die Gemeinden gewährleistet eine auf die strukturelle Ausgangssituation bezogene, problemorientierte Förderung sowohl kommunaler, privater als auch privat-gewerblicher Maßnahmen.
Zusammen mit den jeweiligen Landratsämtern werden die ELR-Anträge bewertet und priorisiert. Das Antragsvolumen aller dem Regierungspräsidium vorgelegten Anträge betrug nahezu 15 Millionen Euro.
Nach der abschließenden Besprechung im Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz ist es gelungen einen Großteil der Vorhaben aufzunehmen. Mit den jetzt zugesagten 11,3 Millionen Euro Zuschuss können 178 Anträge gefördert werden. Mit diesen Zuschüssen werden Investitionen von etwa 100 Millionen Euro ausgelöst.
Gemäß der Ausschreibung des Programmjahres 2011 haben zur Unterstützung der konjunkturellen Entwicklung privat-gewerbliche Vorhaben eine Vorrangstellung erhalten, im Schwerpunkt Wohnen erhalten Umnutzungen gegenüber Modernisierung und Neubau Priorität.
Regierungspräsidium Dr. Rudolf Kühner: „Die Förderung nach dem Entwicklungsprogramm ist ein wichtiger Beitrag, die Attraktivität des Ländlichen Raums und die dortigen Strukturen zu erhalten."
Hintergrund:
Die ländlichen Räume von Baden-Württemberg sind wirtschaftskräftige und sehr lebenswerte Räume. Sie haben eine wichtige Wachstums-, Innovations- und Erholungsfunktion und stellen eine hohe Zahl an Arbeitsplätzen. Mit seinen vielfältigen Funktionen und seiner Wirtschaftskraft ist der ländliche Raum das starke Rückgrat Baden-Württembergs.
Nahezu gleichmäßig auf 70 Prozent der Landesfläche verteilt befinden sich 35 Prozent der baden-württembergischen Bevölkerung. Mehr als 665 Städte und Gemeinden werden landesweit dem sogenannten ländlichen Raum zugerechnet.
Der ländliche Raum ist auch Standort der Urproduktion, des Handwerks, der klein- und mittelständischen Industrie und des Handels, der Gastronomie, der Freien Berufe und der Dienstleistungen.
Die interessanten und vielfältigen Landschaften ziehen jährlich viele Besucher aus allen Ländern an und sind deshalb ein wichtiges Aushängeschild für unser Land.
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