Einbrecher aus Sicherungsverwahrung frei - R. Schüler aus JVA Bruchsal entlassen
Das Thema Sicherungsverwahrung, das momentan sehr intensiv in der Presse diskutiert wird, insbesondere im Zusammenhang mit Sexualstraftätern, hat mittlerweile auch Bruchsal erreicht, da in der Bruchsaler Justizvollzugsanstalt Menschen in Sicherungsverwahrung inhaftiert sind.
Der in der Bruchsaler Justizvollzugsanstalt inhaftierte Thomas Meyer-Falk berichtet in seinem Blog über den Fall des in Bruchsal sicherungsverwahrten Einbrechers Ralf Schüler, der nunmehr aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte entlassen werden musste, aus seiner Sicht.
von Thomas Meyer-Falk
Schon öfter hatte ich über das Schicksal des in Sicherungsverwahrung sitzenden Ralf Schüler berichtet. (de.indymedia.org/2009/06/252662.shtml und de.indymedia.org/2007/03/172161.shtml) Er wurde 1994 verurteilt für einige Fälle von Einbruchdiebstahls; ein Gesamtschaden von circa 20 000 Euro. Dafür bekam er neben der Haftstrafe auch Sicherungsverwahrung; in dieser saß er nun fast 12 Jahre. Ich kann von „saß" sprechen, denn am Freitag, 20.08.2010 wurde er gegen 13.00 Uhr aus der JVA Bruchsal freigelassen. Seinem Pflichtverteidiger hatte er das nicht zu verdanken, sondern seiner Hartnäckigkeit und einem entscheidungsfreudigen 2. Strafsenat des OLG Karlsruhe. Schon vor einigen Wochen entschied das Landgericht, er müsse freigelassen werden. Denn er gehört zu jenen „Altfällen", von denen zur Zeit in den Medien soviel die Rede ist; dies bestätigte nun das Oberlandesgericht.
Altfälle!?
Bis 1998 durfte die erstmalige Unterbringung in der Sicherungsverwahrung maximal 10 Jahre dauern. Ohne wirklichen Anlass wurde diese Obergrenze 1998 von der CDU/ FDP-Koalition gestrichen; aber nicht nur für künftige Taten, sondern auch für alle schon in Haft sitzenden Menschen. So fand sich Ralf plötzlich mit einer lebenslang vollstreckbaren Sicherungsverwahrung in Haft, obwohl zum Zeitpunkt seiner Verurteilung diese maximal 10 Jahre hätte dauern dürfen. Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) urteilte im Dezember 2009, dass durch diese Rückwirkung die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechtskonvention verletzt habe. Dem schloss sich das Landgericht Karlsruhe im Falle Schülers an; das Urteil gelte auch für ihn (was im Vorverfahren die Staatsanwaltschaft noch in Abrede stellte). Die Sicherungsverwahrung stellt faktisch eine Strafe dar und Strafen dürfen nicht rückwirkend verlängert werden.
Mediale Hetzkampagne
Es vergeht kaum ein Tag seit Mai 2010 (dort wurde das Urteil des EGMR rechtskräftig), an welchem nicht RTL, SAT 1 oder BILD davon hetzten, dass nun dutzende, ach wenn nicht gar 100 oder mehr brutale „Sex-Verbrecher" durch Deutschland laufen werden, um wehrlose Kinder und Frauen zu vergewaltigen und zu töten. FOCUS titelte gar am 16.08.2010: „Ist unser Staat zu feige? Der Skandal um die Freilassung von 100 Sex-Verbrechern".
Zum einen geht es eben gerade nicht nur um Verwahrte, die wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurden, sondern auch, wie der Fall von Ralf Schüler belegt, um andere Tätergruppen. Wie Einbrecher, wie Diebe, wie Räuber, wie Drogenverkäufer; und gewiss sind auch die anderen Verwahrten nicht, wie FOCUS unter Berufung auf einen baden-württembergischen Staatsanwalt suggeriert „Die Gefährlichsten der Gefährlichen". Diejenigen, die Geld haben, können sich gute Anwälte und teure Privatgutachter leisten. Deshalb findet man in der Sicherungsverwahrung so gut wie nie Angehörige der oberen Mittelschicht oder gar der Oberschicht. Unbestritten gibt es abscheuliche Sexualtaten, aber ein bloßes Wegsperren hilft nicht, zumal von den nun aus der Haft zu entlassenden Sicherungsverwahrten weniger Gefahr ausgehen dürfte als von vielen Vätern, Onkeln, Cousins. Denn es ist auch eine Tatsache, dass Sexualdelikte in der übergroßen Mehrzahl von männlichen Angehörigen oder Bekannten im Familienkreis begangen werden.
Skandal im Skandal
War es schon ein Skandal, Ralf Schüler fast 12 Jahre in Sicherungsverwahrung zu halten, so stellen die Umstände der Freilassung gleichfalls kein Ruhmesblatt dar. Vor 5 Jahren, 2005, wollte er nur noch raus, frei sein, sah aber keine Perspektive in der JVA Freiburg. So bastelte er einen Nachschlüssel, um so auf das Außengelände zu gelangen und von dort die Mauer übersteigen zu können.
Jedoch wurde er entdeckt und von Freiburg nach Bruchsal verlegt - nun galt er als „fluchtgefährlich" (so heißt das tatsächlich). Die nächsten 5 Jahre (!) verbrachte er wegen dieses Vorfalls in Absonderung.
Absonderung heißt auch Isolation: seine Zelle war stets verschlossen, nur durch den nicht akustisch völlig dicht schließenden Türspalt konnte man mit ihm reden; werktags konnte er 5 Stunden mit vier bis fünf anderen „gefährlichen" Mitgefangenen in einem Minibetrieb Teppichmuster in Kataloge kleben und nachmittags mit ihnen für 60 Minuten an die frische Luft, bevor er wieder weggeschlossen wurde.
So ging das ½ Jahr, 1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre, 4 Jahre, 5 Jahre!
Bis zum Tag der Freilassung! Er wurde durch nichts auf die Freilassung vorbereitet, selbst einen Personalausweis konnte er sich nicht beschaffen. Zwar versprach vor Wochen, als sich eine mögliche Entlassung abzeichnete, ein Wärter, er werde sich um die Formulare für die Beantragung kümmern, ward dann aber nicht mehr gesehen. Internet? Kennt er nur aus einem Buch, das er sich auf eigene Kosten beschaffen musste. Euro? Kennt er gar nicht. Handy? Was ist das?
Wie in eine Zeitkapsel wurde Ralf Schüler 1993 in den Strafvollzug gesteckt - und nun von einer Minute auf die nächste wieder ausgespuckt.
Wie geht es weiter mit Ralf Schüler?
Freitag, 20. August stand er dann erstmal etwas verloren auf der Straße. Da war niemand, der sich auf ihn freute oder auf den er sich freute. Er bekam sein Entlassungsgeld (für das er viele Jahre gearbeitet hat) in die Hand gedrückt und wird sich übers Wochenende erstmal in einer billigen Pension in Karlsruhe einmieten. Dann warten viele Ämtergänge auf ihn und ein Neubeginn in Freiheit. Nach 17 Jahren Haft.
Thomas Meyer-Falk
c/o JVA-Z.3113, Schönbornstraße 32
76646 Bruchsal
http://freedomforthomas.wordpress.com/
Auch auf bruchsal.org:
- JVA Bruchsal: Gedanken und Einfälle. Das Justizministerium interveniert!
- Geschichte eines mysteriösen Mordes - Teil 2
- Zu Besuch in der baden-württembergischen JVA Bruchsal bei dem Gefangenen Thomas Meyer-Falk
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Kommentare
Hallo Herr Schmitt,schon bei
Hallo Herr Schmitt,schon bei einem früheren Beitrag des Herrn Meyer-Falk habe ich Sie gefragt, wie dieser Bericht zu Bruchsal.org kommt. Die Insassen der JVA verfügen über keinen Internetanschluss. Haben Sie einen Draht zu Herrn Meyer-Falk? Auch auf Fragen sollten Sie antworten und nicht einfach munter Berichte ins Netz stellen.
Ein Autor hat keine Ahnung!
Liebe/r Jessax,
ich habe keine Ahnung, ob Insassen einer Justizvollzugsanstalt über Internetanschluss verfügen. Aus einem Bericht der Bruchsaler Rundschau weiß ich jedoch, dass es Inhaftierten erlaubt ist, Briefmarken für Briefe zu kaufen und diese Briefe auch zu versenden. Vielleicht finden so die Berichte von Herrn Meyer-Falk in die Außenwelt und werden dort von Freunden oder Bekannten im Internet auf der Internetseite von Herrn Meyer-Falk veröffentlicht?
Interessanterweise hat Herr Meyer-Falk im Mai 2010 sogar ein Buch veröffentlicht, das bei Amazon oder jeder anderen Buchhandlung gekauft werden kann: "Nachrichten aus dem Strafvollzug". Aus dem Klappentext: "Blumige Worte gehören nicht zu seinem Repertoire. Thomas Meyer-Falk sitzt seit 1996 im Gefängnis, davon mehr als 10 Jahre in Isolationshaft. Die eingeschränkte Kommunikation, die in vielerlei Hinsicht fehlenden Sinneseindrücke und die ständigen Auseinandersetzungen für den Erhalt kleinster individueller Freiheiten haben seinen Blick auf das Wesentliche geschärft. In seinen Essays und Gedichten beschreibt Thomas Meyer-Falk eine Welt, die erstaunliche Parallelen zu unserem eigenen Alltag aufzeigt. Abseits von Schuld, Reue und Sühne bezieht dieses Buch klar Stellung zu aktuellen Entwicklungen in den Justizvollzugsanstalten. Im Zuge der Diskussion um eine Ausweitung der Sicherungsverwahrung sollte auch der Standpunkt der Inhaftierten Berücksichtigung finden. Thomas Meyer-Falk zeigt die Kehrseite der Medaille. Auch wenn es einigen Leuten nicht passt ..."
Auch das Manuskript zu diesem Buch muss in irgendeiner Art und Weise aus der Justizvollzugsanstalt kommend das Licht der Freiheit erblickt haben; dass es in der JVA-eigenen Druckerei gedruckt wurde, glaube ich eher nicht ...
Vielleicht verwendet Herr Meyer-Falk Kassiber?
Möglicherweise befindet sich aber unter den Lesern von bruchsal.org eine in einer Justizvollzugsanstalt beschäftigte Person, die weiß und dies auch andere wissen lässt, wie Strafgefangene mit der Außenwelt kommunizieren (dürfen).
Texte tippt er auf der Schreibmaschine
Liebe/r jessax,
ein Mitarbeiter der Bruchsaler Rundschau, Daniel Streib, hat nunmehr die von Ihnen bei bruchsal.org gestellte Frage, wie denn die Berichte von Herrn Meyer-Falk nach draußen kommen, mitgenommen in die Bruchsaler Justizvollzugsanstalt.
Hier die Antwort, die Herr Streib aus der JVA in die Freiheit mitgebracht hat: "Texte ... tippt er auf einer Schreibmaschine und schickt sie Helfern, die sie auch auf Solidaritäts-Seiten im Internet veröffentlichen."
Mit meiner Idee, dass Herr Meyer-Falk seine Nachrichten durch Kassiber nach draußen bringt, lag ich also definitiv falsch.