EDV-Umstellung in der Steuerverwaltung Mitte April 2011

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Freitag, 18. März 2011 - 10:59

Pressemitteilung der
Oberfinanzdirektion Karlsruhe:

Die baden-württembergische Steuerverwaltung
stellt Mitte April 2011 ihre gesamte EDV um
Die frühere Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung
sichert die zeitnahe Erstattung

Die Finanzämter in Baden-Württemberg führen Mitte April 2011 neue
EDV-Verfahren ein. „Damit haben wir die Basis zur Anwendung bundeseinheitlicher Steuersoftware geschaffen“, so die Präsidentin der
Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Andrea Heck.
Für die Komplettumstellung der EDV werden die gespeicherten Daten
umgewandelt und auf neue Systeme übertragen. Das wird mehrere
Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit können die Finanzämter
keine Vorgänge bearbeiten, bei denen EDV-Unterstützung notwendig
ist. Der geplante Wechsel betrifft alle Steuerarten.
Vor der Umstellung besonders im Blickfeld sind die Umsatzsteuer-
Voranmeldungen und die Lohnsteuer-Anmeldungen. Sowohl die elektronischen Voranmeldungen als auch die elektronischen Anmeldungen
für den Monat März 2011 - bei Dauerfristverlängerung auch diejenigen
für den Monat Februar 2011 bzw. für das erste Quartal 2011 - müssen
nach den einschlägigen Vorschriften zum 10. April 2011 übermittelt
werden.

„Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden empfehle ich,
die Anmeldungen möglichst pünktlich, besser noch vor dem gesetzlichen
Abgabetermin an das Finanzamt zu übermitteln“, so Heck. Dies
gilt ganz besonders bei Erstattungen aus Umsatzsteuervoranmeldungen,
für deren Abwicklung wir teilweise mehr Zeit benötigen. „Mit der
Übermittlung bis zum 5. April 2011 kann die zeitnahe Erstattung weitestgehend sichergestellt werden“, betonte Heck.
Die Oberfinanzpräsidentin bittet um Verständnis für diese einmalige Sonderaktion, mit der die Steuerverwaltung den Interessen ihrer Kunden gerecht werden will.
Klarstellend führt Heck aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
den Finanzämtern alles daran setzen werden, diese Vorgänge noch vor
der Umstellung zu erledigen.

Abschließend weist Heck darauf hin, dass die Umstellungsphase auch
beim Lastschrifteinzug durch die Finanzämter zu Verzögerungen führen
kann, z.B. bei Anmeldungen, die der Nachbearbeitung bedürfen oder
verspätet eingehen. Säumniszuschläge fallen insoweit nicht an. Besondere
Aufmerksamkeit ist bei den sogenannten automatisch disponierten
Konten geboten, bei denen Saldoüberhänge auf Girokonten automatisiert
abgeschöpft werden.

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